Dr. Margrit HERBST

Ehemals Tierärztin im Schlachthof Bad Bramstedt

"Meines Erachtens liegt das Zentralproblem des 'Falles Dr. Herbst' nicht darin, ob Frau Dr. Herbst damals, also seit August 1999, BSE-Erkrankungen an Schlachtrindern im Schlachthof Bad Bramstedt zutreffend diagnostiziert hat oder ob sich ihre Diagnosen nachträglich - Jahre später - als falsch herausstellten. Vielmehr sehe ich das Zentralproblem darin, wie damals mit den von Frau Dr. Herbst klinisch ermittelten BSE-Verdachtsmomenten von den verantwortlichen Stellen umgegangen worden ist. Daraus könnte für die Zukunft zu lernen sein, insbesondere in Hinblick auf den Umgang mit sogenannten Whistleblowern," so Dr. Dieter Deiseroth, Richter am Bundesverwaltungsgericht Leipzig, in einem Schreiben vom 30.11.2001.

Dr. Margrit Herbst ist bis zu ihrer fristlosen Entlassung im Jahre 1994 Angestellte des Kreises Segeberg in Schleswig-Holstein. Sie wird als Tierärztin beim Fleichhygieneamt beschäftigt und war im Schlachthof Bad Bramstedt eingesetzt. Seit 1990 weist sie zuerst amtsintern, dann öffentlich auf Symptome bei von ihr untersuchten Schlachtrindern hin, die ihrer Ansicht nach auf eine BSE-Erkrankung hindeuten. BSE-infizierte Tiere zeigen Änderungen im Verhalten oder Temperament mit zunehmenden Koordinationsstörungen, stürzen und kommen schließlich nicht mehr hoch. Nachdem ihre internen Warnungen nicht dazu führen, dass die von ihr ermittelten Verdachtsmomente medizinisch zuverlässig ausgeschlossen werden können und die betreffenden Schlachtrinder weiter in die Nahrungskette gelangen, äußert sie ihre Bedenken schließlich öffentlich. Nach etlichen Abmahnungen wird sie aufgrund eines Fernsehinterviews von ihrem Vorgesetzten, dem Landrat des Kreises Segeberg, 1994 fristlos entlassen.

Die Begründung lautete im Kern, sie habe gegen ihre Pflicht zur Amtsverschwiegenheit verstoßen. Vor den Arbeitsgerichten hat sie keinen Erfolg. Sie wird arbeitslos und in der Folge frühverrentet. Frau Dr. Herbst gibt in der Sache nicht auf. Sie schlägt weiter Alarm. Die BSE-Erkrankung von Rindern und ihre mögliche Übertragung auf Menschen, die verseuchtes Rindfleisch essen, wurden im Laufe der 90er Jahre zu einem gesamteuropäischen Skandal. England war das negative Musterland. Aber auch in der Bundesrepublik, in der fast alle Experten sich der „BSE-Freiheit“ der Viehbestände „sicher“ waren und sich damit brüsteten, wurden nach 1998 weit über 100 Fälle aktenkundig und öffentlich eingeräumt. 

Durch die einsetzende allgemeine Aufmerksamkeit zum Thema „BSE“ wird die Entlassung von Margrit Herbst und der amtliche Umgang mit ihr von einer breiteren Öffentlichkeit immer mehr kritisiert. Nicht wenige Personen und Institutionen melden ihre Sympathie mit einer Frau an, die offenkundig aus Sorge um die Gesundheit der Bürgerinnen und Bürger ihre eigene Karriere, ja ihre gesamte berufliche Existenz aufs Spiel gesetzt hat. Und verloren hat. So wird nicht nur die Forderung nach Wiedereinstellung von Frau Herbst an ihren früheren Arbeitgeber sowie an den Petitionsausschuss des schleswig-holsteinischen Landtages herangetragen. Darüber hinaus entsteht auch die Idee, Margrit Herbst als Kandidatin für die Verleihung des Bundesverdienstordens durch den Bundespräsidenten vorzuschlagen. Notwendig dafür ist, entsprechend dem – nicht gerade ‚demokratisch’ zu nennenden – Vorschlagsverfahren, dass die Kieler Landesregierung, letztlich also die Ministerpräsidentin bzw. ihre dafür zuständige Bürokratie, die Ehrung begründet und befürwortet. Der Bundespräsident leitet die an ihn herangetragene Anregung also an die Ministerpräsidentin des Landes Schleswig-Holstein, Heide Simonis, weiter. Im Juni 2002 kommt die Absage.

Was war passiert? Folgt man Frau Dr. Herbst und den eidesstattlich versicherten Erklärungen ihres Rechtsanwalts, so "schilderte (Frau W.-P.), dass die Schleswig-Holsteinische Landesregierung der Verleihung des Bundesverdienstkreuzes zustimmen möchte. Vorher müsse aber sichergestellt werden, dass Frau Dr. Herbst die gegen sie ergangenen Urteile als zutreffend anerkenne und erkläre, dass sie keinerlei Ansprüche gegen das Land oder den Kreis Segeberg erheben werde"

Margrit Herbst und ihr Anwalt lehnen dieses "Versöhnungsangebot" als Voraussetzung für die Ehrung um der eigenen Ehre willen ab. Die "Moral" von der Geschicht: Dr. Margrit Herbst soll als couragierte Frau geehrt oder zur Ehrung vorgeschlagen werden. Zuvor soll sie jedoch zu Kreuze kriechen. Sie soll die gegen sie ergangenen Urteile als zutreffend anerkennen und auf alle Ansprüche, z.B. Wiedereinstellung, verzichten. D.h. sie soll ihr damaliges Verhalten als Whistleblowerin, will sie dafür heute geehrt werden, als Fehlverhalten anerkennen. Mit dem ‚Bundesverdienstkreuz’ wurde Dr. Margrit Herbst nicht geehrt.

Sie wurde allerdings 2001 mit dem Whistleblowerpreis der Vereinigung Deutscher Wissenschaftler (VDW) und der IALANA ausgezeichnet. Als Anerkennung ihres Engagements und aufrechtes Handeln. 


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(Text: AFa; Fotocopyright: Petrov AHNER)

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