Kampf den Hartz IV-Sanktionen – ein Überblick

Wenn die Bundesregierung ein Gesetz durchbringen möchte, dessen Annahme nicht gesichert ist, dann verpackt sie ihr Vorhaben in ein größeres Paket mit anderen Gesetzen. So entstand auch das 1. und 2. „Gesetz für moderne Dienstleistungen am Arbeitsmarkt“ im Deutschen Bundestag, Bundesrat und Vermittlungsausschuss und wieder Bundestag ganz zum Schluss. Unterzeichnet am 23. Dezember - ein Tag vor Weihnachten: vom zuständigen Bundesminister, Bundeskanzler und Bundespräsident - alles an 1 einzigen Tag. Eine Woche später trat es bereits in Kraft: am 1.1. 2003. „Omnibus-Verfahren“ nennt man das. Im Paket: „Die Agenda 2010“. Und ganz konkret betraf es die Vorbereitungen für das, was später „Hartz IV“ werden sollte.

Die Rot-Grüne Bundesregierung war unter Druck geraten, weil der Bundesrechnungshof Anfang 2002 festgestellt hatte, dass die Arbeitsämter bei ihren jährlich veröffentlichten Erfolgszahlen zur Stellenvermittlung flächendeckend manipuliert hatten: 70% (in Worten: siebzig Prozent!) aller Zahlen waren gefälscht. Darauf hatte bereits Jahre zuvor ein anderer Whistleblower immer wieder aufmerksam gemacht: Erwin Bixler, Revisor beim Landesarbeitsamt Rheinland-Pfalz. Intern wurde er immer wieder abgebügelt – bis hin von der Behördenspitze, die heute „BA“ heißt: Bundesagentur für Arbeit. Deren Präsident musste danach abtreten. Erwin Bixler auch. Dessen Whistleblowing haben wir ebenfalls dokumentiert: Gegen gefälschte Statistiken in den Arbeitsämtern

Wer Gesetze auf die Schnelle durchzieht, dem geht es nicht unbedingt um Qualität. Über 60 Änderungen waren bisher fällig. Nicht zuletzt auf Grund der vielen Prozesse vor Gericht, bei denen Arbeitslose oder Hartz IV-Empfänger in den meisten Fällen obsiegen. Zu inkonsistent, zu wenig durchdacht, zu ungerecht sind viele Regelungen, wie die Richter immer wieder konstatieren.

Auch Inge Hannemann merkte dies schnell, als sie 2006 nach Hamburg kam: zum Jobcenter team.arbeit.hamburg, konkret zum „Jobcenter für Menschen mit Schwerbehinderung“ in Altona. Es war das Jahr, als die Bundestagsabgeordneten direkt vor der Sommerpause noch schnell das „Fortentwicklungsgesetz“ durchwinkten – sie wollten rechtzeitig in den Urlaub. Das Gesetz enthielt nicht nur einen dramatischen Fehler, es sollte v.a. die bisherige Sanktionspraxis verschärfen. Jeder Antrag auf Hartz IV sollte auf potenziellen Leistungsmissbrauch hin überprüft werden.  

Jetzt soll Inge HANNEMANN genau das machen. Und vor allem Sanktionen durchsetzen, konkret: die von oben vorgegebene Sanktionsquote erfüllen. Damit beginnt ihre eigentliche Geschichte. Und das, was sie zur Whistleblowerin macht.

Unter Inge HANNEMANN – die ganze Geschichte von Anfang an  ist alles dokumentiert: seit der Nacht des 30. auf den 31. Dezember 2002. Bis heute, wo sie freigestellt, aber nicht gekündigt ist. Wogegen sie sich wehrt. 

Im Gespräch mit Inge HANNEMANN können Sie die Videos vom Interview mit der Whistleblowerin sehen, in denen sie ihre Geschichte detailliert erzählt und die Beweggründe dahinter transparent macht.

Um die Ereignisse um HANNEMANN besser verstehen zu können, ist es hilfreich, die Funktions- und Arbeitsweise der Jobcenter zu kennen: Die sogenannten Jobcenter .


Inge HANNEMANN's Seiten im Internet:

www.sanktionsfrei.de

www.facebook.com/sanktionsfrei

http://altonabloggt.com

Und hier ihre Website in der Hamburger Bürgerschaft


Wenn Sie diese Geschichte direkt aufrufen oder verlinken wollen, können Sie dies unter www.ansTageslicht.de/Hannemann tun.

 

(AP, JL)