Die Beschwerde an die EU-Kommission

In einer offiziellen Verwaltungsbeschwerde an die EU-Kommission hat Guido STRACK am 09.04.2007 die wesentlichen Umstände seinen Falles geschildert

Bevor EU-Beamte eine Klage gegen ihren Arbeitgeber bei den EU-Gerichten anstrengen können, müssen sie stets ein Verwaltungsvorverfahren durchlaufen und eine Verwaltungsbeschwerde im Sinne des Artikels 90 Absatz 2 des EU-Beamtenstatuts erheben.

Mit seiner Verwaltungsbeschwerde vom 09.04.2007 machte Guido STRACK zahlreiche Ansprüche gegen die Kommission, z.B. auf Dokumentenzugang und Schadensersatz gelten. Im Herbst 2007 mündete diese Beschwerde, nach umfassender Ablehnung durch die Kommission in zahlreiche Klagen STRACKs gegen die Kommission. Vor Gericht war eine Aufsplittung der Anträge in verschiedene Verfahren notwendig, weil es vor EU-Gerichten enge Vorgaben für den Umfang von Klageschriften gibt, die deutsche Gerichte so nicht kennen.

Interessant ist die vorliegende Verwaltungsbeschwerde vor allem vor dem Hintergrund, dass STRACK darin umfassend schildert, wie es zu seinem Whistleblowing kam und was im in den folgenden Jahren bis Anfang 2007 so alles widerfuhr. Ein Klick auf das nachfolgende Deckblatt öffnet die vollständige Verwaltungsbeschwerde als PDF-Datei.