Trierischer Volksfreund, 25.10.2008

von Christiane WOLFF

Der König und sein Kronprinz

Mehr als 30 Jahre lang schaltete und waltete Hans-Hermann Kocks als Hauptgeschäftsführer der Trierer Handwerkskammer offenbar ganz, wie es ihm beliebte. Und sein Kronprinz Josef Adams tat es ihm mit nahezu ähnlich starkem Willen, harscher Durchsetzungskraft und Selbstüberzeugung gleich.

Rechenschaft mussten sie schließlich nur vor sich selbst ablegen. Die Mitglieder des ehrenamtlichen Vorstands – bestehend aus Arbeitnehmern und -gebern des Handwerks – hatten schon allein wegen ihrer oft starken beruflichen Belastung kaum eine Chance zur Kontrolle. Die Handwerkskammer untersteht auch keiner Aufsichtsbehörde. Kocks und Adams sind keine Beamten, sondern die höchsten Angestellten eines von ihnen selbst verwalteten Betriebs. Selbst der Personalrat wurde nur gehört, wenn es gar nicht anders ging.

Ob die Feststellung des englischen Historikers Lord Acton zutrifft, dass Macht korrumpiert und absolute Macht absolut korrumpiert – darüber darf vor Abschluss des staatsanwaltlichen Ermittlungsverfahrens nicht geurteilt werden. Rein wirtschaftlich gesehen war die „Ära Kocks“ erfolgreich: Die Trierer Handwerkskammer hat bundesweit die niedrigsten Mitgliedsbeiträge. In Rheinland-Pfalz schrieb keine HWK „schwärzere“ Zahlen: Auf gut elf Millionen ist das Rücklagenkonto in den vergangenen Jahren gewachsen.

Dass die HWK-Belegschaft jedoch aufgeatmet hat, als sie von der Beurlaubung ihrer Chefs erfuhr, wirft kein gutes Licht auf Kocks und Adams' Wirken. Nicht umsonst betont Kammer-Präsident Rudi Müller zurzeit bei jeder Gelegenheit, dass künftig Wert gelegt würde auf die Meinung der Mitarbeiter, und dass der Personalrat von nun an verstärkt eingebunden werden soll. Der neue Leiter müsse insbesondere für einen „durchgängigen Informationsfluss zum Vorstand“ sorgen, und das Verhältnis zueinander von „Transparenz und Offenheit getragen“ sein, betont Müller in seiner Pressemitteilung.

Die Auflösung der Verträge von Kocks und Adams wird juristisch nicht einfach sein. Vermutlich muss das Ergebnis des Ermittlungsverfahrens abgewartet werden, bevor ein Arbeitsrichter über die Abfindungen entscheiden kann. Als „Grandseigneur des Handwerks“ wird Kocks – der seinen Arbeitsvertrag bis zum 67. Lebensjahr verlängert hatte – allerdings wohl nicht in die Annalen Triers eingehen.