Trierischer Volksfreund, 10.07.2008

von Christiane WOLFF

Kündigung ist rechtens

Die fristlose Kündigung, die die Handwerkskammer dem Ex-Leiter des Umweltzentrums ausgesprochen hat, ist rechtens. Der Ex-UWZ-Leiter habe einen Mitarbeiter angehalten, Arbeitsstundenzettel zu fälschen, urteilte das Arbeitsgericht am Mittwoch. 

Eigentlich soll K. schon seit Montag in Kasachstan sein. Doch um vor Gericht auszusagen, hat er seinen Flug verschoben. Dabei hätte die Handwerkskammer noch fünf bis sechs weitere Zeugen gehabt, die alle das gleiche wie K. bezeugen könnten, erklärt Josef Adams, stellvertretender HWK-Geschäftsführer. Aber die Aussage macht eben K., der seit 20 Jahren für die Kammer arbeitet. Termin in Kasachstan hin oder her. Es scheint, als hätte K. sich das, was er aussagt, sorgfältig zurecht gelegt: Der Ex-UWZ-Leiter B. habe ihn Ende 2006 darum gebeten, 76 Arbeitstage an einem Marketing-Projekt des UWZ zu bestätigen. „Dabei hatte ich nur an drei halben Tagen mit dem Projekt zu tun“, berichtet K. dem Arbeitsgericht. Die 76 Tage Projektarbeit unterschrieb K. trotzdem. „Aber ich habe eingesehen, dass das ein Fehler war, ich würde das nicht wiederholen.“ B. nutzte die gefälschten Stundenzettel, um öffentliche Fördergelder einzustreichen. Wie hoch die Summe der zu unrecht eingeworbenen Gelder war, bleibt vom Arbeitsgericht unberücksichtigt. An früheren Prozesstagen war seitens der HWK zunächst von „mehreren Hunderttausend“, dann von 53000 Euro die Rede.

Arbeitsrichter Karl-Heinz Radünzel reicht Ks. Aussage, um Bs. fristlosen Rausschmiss vom Dezember 2007 für rechtens zu erklären. „Die Initiative zum Ausfüllen der falschen Stundenzettel ist von B. ausgegangen“, begründete Radünzel das Urteil. Solches Handeln gebe nicht nur Grund für eine fristlose Kündigung, sondern berühre auch strafrechtliche Dinge. Tatsächlich ermittelt die Staatsanwaltschaft wegen der Unregelmäßigkeiten im UWZ auch gegen B.

Dieser setzte sich gegen die Vorwürfe der HWK auch am Mittwoch nicht persönlich zur Wehr: Zum vierten Mal legte sein Rechtsanwalt ein ärztliches Attest vor, das B. bescheinigt, weiterhin „nicht verhandlungsfähig“ zu sein. Arbeitsfähig scheint B. hingegen zu sein. Immerhin habe er sich beim Amt arbeitslos gemeldet, führte HWK-Rechtsanwalt Ingo Becker vor Gericht an. Um B. auf den Wiedereinstieg ins Berufsleben vorzubereiten, habe die Arbeitsagentur ihn in eine Fördermaßnahme gesteckt. Und als Träger der Weiterbildung ausgerechnet die „Gesellschaft zur Förderung des Handwerks“ ausgewählt – eine 100-prozentige Tochter der HWK. „Da hatte ein Sachbearbeiter ganz wenig Fingerspitzengefühl“, kommentierte Becker. Mittlerweile sei B. bei einem anderen Weiterbildungsträger.