Sozialleistungsmissbrauch: Sachstand in anderen Bundesländern

 

Recherchieren in Sachen Steuern, Steuerehrlichkeit oder Leistungsmissbrauch ist in Deutschland ausgesprochen schwierig - die Behörden verschanzen sich sehr schnell hinter Paragraphen wie "Datenschutz" im Allgemeinen und "Steuergeheimnis" im Speziellen. Dabei haben sie sogar das (derzeit) geltende Recht im Rücken. Dass es bei solchen Fragen um unser aller Geld geht, spielt keine Rolle.

Zu diesen Schwierigkeiten kommt ein weiteres Problem: der Kompetenzwirrwarr zwischen Steuerbehörden und Leistungsämtern. Das Ganze wird dann auch noch durch die förderale Unterschiedlichkeit von immerhin 16 Bundesländern verfeinert.

Letzten Endes läuft man irgendwann auf. In kurzer Zeit ist das nicht zu schaffen. Aber oft setzen Behörden auch genau darauf - auf die endliche Geduld oder die begrenzten zeitlichen Kapazitäten.

Wir präsentieren Ihnen hier, was wir aus insgesamt 14 Bundesländern an Antworten auf unsere Fragen bekommen haben: Wie der Leistungsmissbrauch aufgearbeitet wurde. Stand: 2006.

Lesen Sie selbst!

                    

Bundesland/BehördeErhaltene Informationen                                                                         
Hamburg
Schleswig-Holstein
Mecklenburg-Vorpommern
Finanzbehörde Hamburg

1. Die Kontrolle wurde bei den zuständigen Finanzämtern durchgeführt;
2. Statistiken über Genauigkeiten werden nicht erfasst;
3. Wegen Steuergeheimnis, § 30 Abgabenordnung, keine Auskunft von genauen Informationen möglich

Berlin
Senatsverwaltung für Finanzen

1. Sachverhalt ist in Berlin bekannt und weitgehend abgearbeitet;
2. Soweit Leistungsmissbrauch erkannt wurde, erfolgte aufgrund der Mitteilungspflicht eine Mitteilung an die FKS (Finanzkontrolle für Schwarzarbeit) Köln, die hat dann das Weitere veranlasst;
3. Genaue Angaben, in wie vielen Fälle tatsächlich Leistungsmissbrauch nachgewiesen wurde und welche Summen in die Staatskassen zurückgeflossen sind, können nicht gemacht werden; 
4. Verweis auf die FKS Köln

Bayern
1. Bayerisches Staatsministerium der Finanzen
2. Bayerisches Landesamt für Steuern


Nicht zuständig, Verweis auf Bayerisches Landesamt für Steuern

1. An sich nicht zuständig, trotzdem Auskunft erhalten, dass eine Vielzahl von Bank-Kontrollmitteilungen an die bayerischen Finanzbehörden übersandt wurde, die von der zuständigen Steuerfahndung auf verdächtige Fälle überprüft wurden;
2. Ein paar wenige verdächtige Fälle wurden ausgesondert und von der Steuerfahndung bearbeitet. Die übrigen Kontrollmitteilungen (das waren über 98%) wurden zur normalen Behandlung an die Finanzämter, über ganz Bayern, verteilt;
3. Das Ergebnis/ Dauer dieser Verfahren ist nicht bekannt und darf aufgrund des Steuergeheimnisses nicht mitgeteilt werden

Niedersachsen
Bremen
Sachsen-Anhalt
Oberfinanzdirektion Hannover

1. Die Finanzämter, die mit der Verfolgung von Steuerstraftaten befaßt sind, haben die Fälle überprüft.
2. Das Finanzamt für Fahndung und Strafsachen Hannover hat 300 Steuerstrafverfahren eingeleitet, das steuerliche Mehrergebnis betrug ca. 2 Mio. €. Bei den anderen Ämtern wird es ähnlich gelaufen sein.
3. Alle Daten, nicht nur die steuerstrafrechtlich relevanten, sind im Rahmen von § 31a AO an die Arbeitsämter weitergeleitet worden. Hier wurden die Fälle von Leistungsmißbrauch aufgedeckt und verfolgt.
4. Was die Steuerverwalung betrifft, ist die ganze Angelegenheit im Jahr 2003 erledigt gewesen.

Nordrhein-Westfalen
1. Oberfinanz-direktion Köln
2. Oberfinanz-direktion Münster


Sachverhalt scheint nicht bekannt zu sein, Verweis auf FKS Köln
1.Sachverhalt ist in Münster bekannt und weitgehend abgearbeitet;
2.Soweit ein Straftat erkannt wurde, wurden entsprechende Prozesse veranlasst;
3. Keine weitere Angaben mit Verweis auf Steuergeheimnis

Hessen
Rheinland-Pfalz
Saarland
Oberfinanzdirektion Koblenz

Sachverhalt wurde als bekannt bestätigt.
1. Fälle werden zurzeit noch von der Zollabteilung bearbeitet.
2. Daher handelt es sich um Informationen über laufende Ermittlungen und diese dürfen nicht preisgegeben werden.
3. Kommentar der Pressestelle: „Unsere Zollabteilung informierte uns darüber, dass es sich bei diesem Sachverhalt um eine „Rechtslücke“ handelt, die jedoch mit Hilfe eines neuen Gesetzesentschluss geschlossen werden soll.“

Sachsen
Thüringen
Oberfinanzdirektion Chemnitz

1. Die Bearbeitung bzw. der Sachverhalt ist nicht bekannt.
2. Weder die Landeszollabteilung noch die Zollfahndung konnte sich zum Sachverhalt äußern
3. Vermutung: Vielleicht sind in Sachsen keine Daten zur Überprüfung gelandet? Kommentar der Pressestelle: „Der Anteil von türkischen Mitbürgern ist in Sachsen auch wirklich sehr gering“
4. Verweis auf die FKS Köln

Zentralstelle für alle Bundesländer
Finanzkontrolle für Schwarzarbeit Köln

1. Antwort
Zitat: "Mir ist aus anderen Dienststellen der Zollverwaltung bekannt, dass
Sie auch dort (Oberfinanzdirektion Hannover, Hauptzollamt Berlin, usw.) 
Anfragen zu diesem Thema gestellt haben[... ]Da Ihre Anfrage zunächst hier
zentral bearbeitet wird, bitte ich von weiteren Anfragen bei anderen
Dienststellen des Zoll abzusehen[... ]Ob eine Beantwortung angesichts
des von Ihnen beschriebenen Zeitdrucks noch rechtzeitig möglich sein
wird, kann ich derzeit nicht absehen."
 
2. Antwort
Zitat: "Bei den von Ihnen hinterfragten Ermittlungen handelt es sich um
Maßnahmen, die im Auftrag der Staatsanwaltschaft Stuttgart durchgeführt
wurden. Ich bitte Sie, sich direkt an die zuständige Staatsanwaltschaft
zu wenden".
Staatsanwaltschaft StuttgartZuständigkeit beschränkte sich auf die Fälle in Baden-Württemberg. Sie haben keine Handlungsmacht in anderen Bundesländern


(mk, sko, ft)