Die Berichte des Hamburger Abendblatt, 10.02.2007

von Marion GIRKE

Thea Schädlich fordert nun Schadenersatz

Kummerfeld - In dem Kampf der Seniorin Thea Schädlich um das von ihren ehemaligen Betreuern gegen ihren Willen verkaufte Grundstück ist jetzt ein neues Kapitel aufgeschlagen worden: Schädlichs Pinneberger Rechtsanwalt Gunther Giese hat eine Schadenersatzklage eingereicht. Das Gericht hat nun zu prüfen, ob den ehemaligen Betreuern ein im juristischen Sinne schuldhaftes Verhalten vorzuwerfen sein könnte, durch das die Betreute Vermögenswerte verloren hat.

Mit dieser ersten Klage möchte Giese erreichen, dass die Betreuer zur Zahlung von Schadenersatz verurteilt werden, der vorläufige Streitwert beläuft sich auf insgesamt 5200 Euro. Es wird beanstandet, dass die Betreuer gerichtliche Verfahren nicht unterstützt hätten, die Giese nach dem Austausch der Betreuer in einem späteren Anlauf für Schädlich gewann. Dabei ging es um einstweilige Verfügungen, mit denen die Räumung des Grundstücks und der Abriss des Wohnhauses gestoppt werden sollten.

Der Betrag von gut 5000 Euro setzt sich aus Anwalts- und Gerichtskosten zusammen. Diese Summe musste die alte Dame für das erste, vergebliche Gerichtsverfahren zahlen, das sie möglicherweise nur wegen der fehlenden Unterstützung der ursprünglichen Betreuer verlor. Außerdem ist ihr weiterer Schaden entstanden, weil wegen der Länge der gerichtlichen Auseinandersetzungen das Grundstück von der Gemeinde als neuer Eigentümerin komplett geräumt und gerodet wurde, bevor Giese in letzter Minute wenigstens den Abriss des darauf befindlichen Wohnhauses verhindern konnte.

"Es wäre möglich gewesen, auch die Räumung des Grundstücks zu stoppen, wenn die Betreuer den insoweit gestellten Antrag Schädlichs unterstützt hätten. In diesem Fall wäre bereits dem ersten Antrag auf Erlass einer einstweiligen Verfügung stattgegeben worden, weil die Richterin dem Antrag in der Sache Aussicht auf Erfolg eingeräumt hatte. Die weitere Räumung des Grundstücks hätte dann unterbleiben müssen und wäre wohl auch unterblieben, weil die Gemeinde Kummerfeld immer wieder betont hat, dass sie gerichtliche Entscheidungen akzeptiert", heißt es in der Klageschrift Gieses.

Der Rechtswanwalt will auch den möglichen Einwand der ursprünglichen Betreuer nicht gelten lassen, dass seinerzeit auch das für die Betreuung Schädlichs zuständige Vormundschaftsgericht Pinneberg das von ihm für Schädlich geführte Verfahren nicht als sinnvoll bewertete. Er führt andere Gerichtsurteile und juristische Fachliteratur an, um zu belegen, dass vor allem von dem als Betreuer eingesetzten Rechtsanwalt strenge Sorgfaltspflichten erwartet werden konnten.

"Ein anwaltlicher Betreuer darf keinesfalls ohne nähere eigene Überprüfung gerichtliche Hinweise seinen Entscheidungen zu Grunde legen. Es kann erwartet werden, dass er sich über die rechtliche Bedeutung und die rechtlichen Risiken vergewissert", heißt es in der Klage.

Giese ist ferner der Ansicht, dass für den Fall, dass das Landgericht ein schuldhaftes Verhalten der Betreuer nicht für gegeben halten sollte, auch eine Amtshaftung des Vormundschaftsgerichtes Pinneberg in Betracht kommt.