Die Manipulation (in) der Revision der DZ Bank

Ein kleiner Einblick in die Geschäftspraktiken der Mutter aller Volksbanken und Raiffeisenkassen

Am 9. Oktober 1997 lässt Andrea FUCHS über ihren Anwalt alle 30 Verwaltungsratsmitglieder anschreiben, nachdem die DZ Bank keinerlei Anstalten macht,

  • das seit April einbehaltene Gehalt auszuzahlen 
  • oder sich zur Kündigung zu äußern. 

Der Anwalt macht klar, dass man die ungeklärten Fragen zum Gegenstand eines Arbeitsgerichtsprozesses machen müsse, wenn der Verwaltungsrat der DZ Bank nicht seine Kontrollfunktion wahrnehmen würde. Dadurch würde ebenfalls vermieden, "das Bankgeschehen an die Öffentlichkeit zu zerren, was unvermeidlich auch die Aufsichtsbehörden auf den Plan rufen wird." Hier ist das dreiseitige Anschreiben an alle Verwaltungsratsmitglieder.

Noch kurz vor dem ersten (Güte)Termin vor dem Arbeitsgericht schreibt die DZ Bank ihrerseits alle Verwaltungsratsmitglieder an, um mitzuteilen, "dass es für die erhobenen Vorwürfe keine Grundlage gibt." Dies hätte beispielsweise die "Interne Revision" festgestellt. Und weiter: "Sollte sich wider Erwarten eine andere Bewertung ergeben, werden wir Sie hierüber umgehend informieren."

Ob und inwieweit die hauseigene Revision der DZ Bank zu diesem Zeitpunkt tatsächlich bereits eingeschaltet war, wissen wir nicht. Wir wissen nur, dass eben diese Revision am 26. November zu einem anderen Ergebnis kommt. In einem Schreiben an den Vorstandsvorsitzenden der DZ Bank, Dr. Bernd THIEMANN, das als "Streng vertraulich !!! - Elit - Per Boten" gekennzeichnet ist, liest sich das alles ganz anders (bei Anklicken des Bildes öffnet sich wie bei allen anderen Dokumenten ein sehr viel besser lesbares PDF):

Weil die Revisionabteilung der DZ Bank merkt, dass durch die Widersprüchlichkeiten ein Problem entstehen könnte, bittet sie "um einen dringenden Gesprächstermin." Zweck: um zu "besprechen, wie nun mit der Sonderuntersuchung AMB von unserer Seite aus verfahren werden soll."

In der Genossenschaftbank herrschen seltsame Praktiken: Der Kontrolleur fragt den zu Kontrollierenden, wie denn die Kontrolle, konkret: die "Sonderuntersuchung" aussehen soll.

Der Termin bzw. eine "Vorbesprechung" steht: 26. November, "ab 14.00 Uhr".

Bereits am Vortag hatte Revisionsmann GÖBLER an den Generalbevollmächtigten der DZ Bank Dr. Norbert BRÄUER geschrieben und ihm den Entwurf eines Prüfungsberichts zukommen lassen. Der heftet das Anschreiben und den Entwurf, der die "Registriernummer 27697" trägt, mit der handschriftlichen Notiz "Fuchs" versehen in seinem ELBA-Aktenordner ab.

Und so sieht die Seite 1 der "Sonderuntersuchung" vom 26. November aus, nachdem entsprechende handschriftliche Änderungswünsche angebracht wurden. Per Mausklick lässt sich die gesamte Entwurfsversion Nr. 1 öffnen:

Insbesondere der zweite Absatz erregt Änderungsswünsche, die hier handschriftlich angemerkt werden:

  • "Ob eine Verkaufsauftrag tatsächlich bestand ..." wird hier nicht angezweifelt. Vielmehr soll diese Passage abgeändert werden in "es bstand die Möglichkeit von ... bis zu ... da die Höhe nicht definiert!"
  • Und am linken Seitenrand:
    • "ich wollte erst abklären, ob wir dieser Möglk. näher treten"
    • dann treten wir in Kaufgespräche
    • solange war es persönlicher Zuruf Frau Fuchs"

Simuliert werden soll ganz offenbar - passend zu dem fraglichen undatierten Aktenvermerk und der seitens BRÄUER abgegebenen "Eidesstattlichen Versicherung" vom Juli dazu - dass BRÄUER erst Anfang Juli von dem großen Wertpapiergeschäft erfahren habe.Die nächste Entwurfsversion Nr. 2 datiert vom 2. Dezember. Sie sieht schon ganz anders aus als die erste Version. Jetzt enthält sie bereits eine ganze Reihe von Einzelheiten, die man Andrea FUCHS konkret vorwerfen kann. Hier die Seiten 1 unten und 2 oben. Per Mausklick lässt sich die jeweils ganze Seite lesen:

Jetzt ist von "nicht weiter konkretisierter Platzierungsabsicht" die Rede und davon, dass diese auf ihre "Umsetzbarkeit hin" erst "untersucht" (laut Entwurf) und dann auf Vorgabe hin geändert in "erörtert"wurde. Und angeblich soll jetzt "im Gespräch mit Frau Fuchs vereinbart" worden sein, bis auf weiteres "keine Ansprache in dieser Angelegenheit im Markt vozunehmen".

Und jetzt taucht auch auf S. 3 oben ein entscheidender Passus auf, mit dem sich auch die Kündigung rechtfertigen lässt:"weisungswidriges Ansprechen eines Marktteilnehmers":

Hier lässt sich die komplette Entwurfsversion Nr. 2 vom 2. Dezember 1997 nachlesen.
Diese Entwurfsversion Nr. 2 wird unter Berücksichtigung einiger Änderungen zu Entwurfsversion Nr. 3. Wie alle vorangegangenen Entwürfe auch geht diese an die zuständigen Vorstandsmitglieder der DZ Bank THIEMANN, FLACH und von STECHOW. Und natürlich an den Generalbevollmächtigten BRÄUER. Alle wissen um die - nicht nur semantische - Entwicklung dieser "Sonderuntersuchung" mit der Registriernummer "27697" Bescheid: 

Und diese Endversion ist es dann auch, die offiziell unterschrieben und zu den Akten genommen wird. Der zweite Teil der "Sonderuntersuchung" bezieht sich auf einen anderen Vorgang, den Andrea FUCHS ebenfalls kritisiert hatte und bei dem die DZ Bank t.w. auch Konsequenzen gezogen hatte (Börseneinführung der Fa. Eurobike AG).
Hier sind die verschiedenen Versionen der "Sonderuntersuchung" nochmals dokumentiert:

Für den Fall der Fälle, 

  • dass eines der Mitglieder des Aufsichtsrats der DZ Bank auf die Idee kommen sollte, sich nicht mit der lapidaren Auskunft des Managements zufrieden zu geben, "dass es für die erhobenen Vorwürfe keine Grundlage gibt,", sondern auf einer konkreten Unterlage bestehen zu wollen, 
  • oder wenn der Verwaltungs- bzw. Aufsichtsrat das Thema auf die Tagesordnung setzen sollte und dazu eine Tischvorlage notwendig würde, 

so hätte man genau dafür nun ein passendes Dokument.

(JL)