Mobbing in der DZ Bank: ABC der wichtigsten Akteure

Alle Aufsichtsräte der DZ-Bank sowie die Vertreter der Justiz, die Staatsanwälte und die Richter sind jeweils in einem eigenen ABC portraitiert.

KOK ALTENDORF

Kriminaloberkommissar in Heppenheim, der die Akte und den Durchsuchungsbeschluss der Frankfurter Staatsanwaltschaft auf seinen Schreibtisch bekommt und diese aufmerksam und gründlich studiert. Er gehört zu jener Sorte Polizisten, die ihren Job ausgesprochen ernst nehmen. Schnell stellt er einige Unstimmigkeiten fest, die er in einem Vermerk festhält. Konkret beantragt er,

  • die Ermittlungen von Amts wegen auf Verstoß gegen das Wertpapierhandelsgesetz zu erweitern zwecks Prüfung eines Insidertatbestands. Seine Überlegungen: Das "Fertigen(-Lassen) des mutmaßlich gefälschten Memos, unterzeichnet mit 'A.Fuchs', scheint insbesondere den Zweck zu verfolgen, die Zuwiderhandlung gg. § 38 WpHG zu verschleiern bzw. diesbzgl. eine andere Person, hier die Anzeigenerstatterin FUCHS, in die Verantwortung zu ziehen."
  • Und ihm fällt auf, dass der Durchsuchungsbeschluss des Richters DIMDE nicht mit dem hier seitens der Frankfurter Staatsanwaltschaft begründeten Antrag übereinstimmt: "Während im Antrag der Staatsanwaltschaft von Ermittlungen wegen Urkundenfälschung ausgegangen wird, bezieht sich der richterliche Beschluss auf den Verdacht 'einer Straftat nach § 263 StGB'."

KOK ALTENDORF regt daher an, den Durchsuchungsbeschluss entsprechend zu "berichtigen". Die Staatsanwälte an Deutschlands Bankenplatz Nr. 1 machen das nicht


BRÄUER, Dr. Norbert

Generalbevollmächtigter für den Aktien- und Rentenbereich in der DZ Bank, dessen Arbeitsgebiet direkt unter der Vorstandsebene liegt.Er schaltet sich früh in das Geschehen ein. Im sogenannten Mobbing-Protokoll vom 7. April 1997 heißt es: "Die Personalabteilung hat mit Herrn Dr. Bräuer unter Ausschluß des Hauptabteilungsleiters Aktien, Herrn Bürkin" bzgl. anstehender Veränderungen im Aktienbereich diverse Entscheidungen getroffen." Konkret heißt es dann weiter: "Herr Dr. Bräuer hat daraufhin folgende Anweisungen erteilt.", Zum Beispiel diese hier auf Seite 2 des 4 1/2seitigen Dokuments:

Zusammen mit seinem neuen Untergebenen, der zunächst direkter Vorgesetzter von Andrea FUCHS ist, Hans-Jörg SCHREIWEIS, will er alles so 'eintüten', dass "das anstehende große WP-Geschäft nicht gefährdet wird."

So geschieht es auch. Im Juli ist es dann soweit: Während Andrea FUCHS beginnt, sich absprachegemäß mit den seitens des Kunden bzw. Vermittlers, der Fa. Fidelity Capital Management (FCM) in London, vereinbarten Abmachungen an den geplanten Aktienverkauf zu machen, halten sich BRÄUER und SCHREIWEIS genau nicht an diese Absprachen. BRÄUER beispielsweise informiert die Fa. AMB, um deren Aktien es geht. Folge: Das (umgerechnet in Euro) 220 Mio-schwere Geschäft platzt - wegen "Insiderverrats". Konkret: Fidelity zieht den Auftrag zurück und übergibt diesen an andere Makler, u.a. an den amerikanischen Broker REFCO. Jetzt macht der das Geschäft. Und die Provisionen in Höhe von 7 Mio €. Der DZ Bank entgehen diese Gelder.
Nun braucht man in der DZ Bank - unabhängig von der eigenen Vorgaben des Mobbing-Protokolls vom 7. April - einen Schuldigen: Andrea FUCHS. 
Um deren 'Fehlverhalten' besser belegen zu können, wird ein Aktenvermerk gefertigt. Den will BRÄUER - zunächst - von Andrea FUCHS persönlich übergeben bekommen haben: auf seine Bitten hin, um mehr über das "anstehende große WP-Geschäft" erfahren zu können, wie BRÄUER mehrfach behauptet. Sogar in einer Eidesstattlichen Versicherung behauptet BRÄUER, erst am 7. Juli von dem anstehenden Deal erfahren zu haben:

Voll gelogen. BRÄUER weiß längst Bescheid.

Dass BRÄUER in anderen Arbeitsgerichtsverfahren und bei anderen Gelegenheiten dann diesen Aktenvermerk doch nicht persönlich von Andrea FUCHS erhalten haben will, ein anderes Mal erst nach dem sogenannten Dreiergespräch usw., spielt eigentlich keine Rolle mehr. 
Sinnigerweise gibt es den Aktenvermerk, den er von Andrea FUCHS erhalten haben will, in mehreren Varianten. Zunächst taucht er als Fotokopie im Zusammenhang mit dem Arbeitsprozess zu Kündigung Nr. 1 auf, und zwar in dieser Form:

Als das Gericht auf dem "Original" besteht, sieht der Aktenvermerk ein wenig anders aus:

Vermutlich "Peanuts" würden die DZ Banker zu dem kleinen Unterschied sagen.

Als jedenfalls Andrea FUCHS BRÄUER auffordert, diesen Aktenvermerk als von ihr selbst geschrieben zurückzuziehen, reagiert BRÄUER nicht. Er lässt es auf eine Strafanzeige ankommen. Ob er darauf setzt, 

  • dass die Staatsanwaltschaft dieses Problem schon lösen würde (was ja seitens Staatsanwalt BADLE auch geschieht) 
  • oder dass keiner der Richter sich für das Ermittlungsverfahren wegen Urkundenfälschung interessieren wird und deswegen keine Gefahr droht (was ebenfalls geschieht), 

wissen wir nicht. Fest steht, dass BRÄUER auf allen Ebenen, bei dert Staatsanwaltschaft und vor Gericht, damit durchkommt. 
Und kaum ist Andrea FUCHS - dank der "umgehenden Sachbearbeitung" seitens Staatsanwalt BADLE - durch (Banken)Arbeitsrichter BRAM zum zweiten Male in zweiter Instanz (zunächst) rechtskräftig und durch das Landesarbeitsgericht Frankfurt gekündigt bzw. umgekehrt: BRÄUER 'reingewaschen', steigt er auch kurz darauf zu (den längst vorgesehenen) höheren Weihen auf: (endlich) Vorstand bei der Hessischen Landesbank (Helaba).
Geschadet hat die ganze Affäre dem ehemaligen Generalbevollmächtigten der DZ Bank und anschließenden Helaba-Vorstand in keinster Weise. Ganz im Gegensatz zu Andrea FUCHS


BÜRKIN, Kurt

Hauptabteilungsleiter Aktien in der DZ Bank und lange Zeit direkter Vorgesetzter von FUCHS. Andrea FUCHS übte zuletzt die Stelle als Gruppenleiterin kommissarisch aus - bis Hans-Jörg SCHREIWEIS aus einer anderen Abteilung der Bank diese Funktion übernimmt und jetzt selbst der direkte Vorgesetzte von ihr wird.BÜRKIN ist bzw. war - eigentlich - ein enger Vertrauter von FUCHS, hat sie sogar eingestellt. Er war es auch, der die guten Zeugnisse ausgestellt, sie zur Beförderung vorgeschlagen und Gehaltserhöhungen sowie Bonus-Zahlungen zugesagt hatte. BÜRKIN weiß, was er an seiner Wertpapierhändlerin hat. Deswegen wird er auch am 7. April ausgeschlossen, als BRÄUER, Hans-Jörg SCHREIWEIS und die Personalbetreuerin Annette DAHL zusammensitzen und eine Strategie entwickeln, die in dem von uns sogenannten Mobbing-Protoll ihren Niederschlag findet:

Da es in diesem Protokoll ganz zum Schluss unmißverständlich heißt: "Es muss deutlich kommuniziert werden, daß Mitarbeiter-Kontakte zu Frau Fuchs jeglicher Art nicht dienlich für das persönliche Fortkommen in der DG BANK, sowie für die weitere dienliche Zusammenarbeit mit der DG BANK, sind", ist das auch für BÜRKIN das Signal, Andrea FUCHS ab sofort 'links liegen' zu lassen. Und er weicht auch allen Gesprächen aus, die Andrea FUCHS mit ihm sucht.

Geschadet hat ihm die ganze Affäre in keinster Weise. Ganz im Gegensatz zu Andrea FUCHS


DAHL, Annette

im Jahr des Mobbing-Protokolls 1997 ist Annette DAHL Personalbetreuerin, u.a. zuständig für Andrea FUCHS. In dieser Funktion zeichnet sie viele Personalangelegenheiten ab, u.a. auch diese Gehaltserhöhung, die Andrea FUCHS ab 1. Januar 1997 rückwirkend zugesagt wurde, ebenfalls wie die Beförderung zur Gruppenleiterin. Dieses Dokument datiert vom 7. März 1997, wurde also exakt 4 Wochen vor dem sogenannten Mobbing-Protokoll erstellt. Unterschrift von Annette DAHL: rechts unter "Zustimmung des Personalrats liegt inzwischen vor":

Zu diesem Zeitpunkt war die Welt für Andrea FUCHS noch in Ordnung.


Mit dem 7. April ändert sich das alles: der Generalbevollmächtigte für das Wertpapiergeschäft BRÄUER sowie der neue Gruppenleiter SCHREIWEIS sitzen - zusammen mit Annette DAHL, aber unter Ausschluss des Hauptabteilungsleiters BÜRKIN - und basteln an einer Strategie, Andrea FUCHS bis spätestens zum August loszuwerden. Allerdings ohne das "anstehende große WP-Geschäft" zu gefährden. 
Annette DAHL listet die "Anweisungen" von Dr. BRÄUER feinsäuberlich auf: auf insgesamt 4 1/2 Seiten. Das Protokoll endet mit dem Hinweis: "Es muss deutlich kommuniziert werden, daß Mitarbeiter-Kontakte zu Frau Fuchs jeglicher Art nicht dienlich für das persönliche Fortkommen in der DG BANK, sowie für die weitere dienliche Zusammenarbeit mit der DG BANK, sind":

Dieses Protokoll, das sich u.a. in der privaten Akte von Dr. BRÄUER ""betreffend Fuchs" befindet und bei der Durchsuchung seiner Geschäftsräume in der DZ Bank am 17. März 1999 gefunden wird und damit in die Ermittlungsakten der Frankfurter Staatsanwaltschaft gelangt, wird die nächsten Jahre in keinem der Kündigungsschutzprozesse von Andrea FUCHS eine Rolle spielen (können): Keiner der Richter interessiert sich für die Staatsanwaltakten und Andrea FUCHS erhält keine Akteneinsicht. Erst als die Staatsanwaltsakten über den Weg der US-amerikanischen Wertpapieraufsichtsbehörde SEC in die Hände von Andrea FUCHS gelangen, versucht sie dieses Dokument in den nächsten anstehenden Gerichtsprozess einzubringen: im Zusammenhang mit ihrer Kündigung Nr. 19, die im Jahr 2009, also im Jahr Nr. 13 seit der allerersten Kündigung vor dem Frankfurter Arbeitsgericht verhandelt wird.

Jetzt muss die DZ Bank reagieren. 
Sie tut es auch: Indem Annette DAHL, inzwischen verheiratete RUDOLPH eine "Eidesstattliche Versicherung" vorlegt:

Konkret erklärt Annette DAHL bzw. RUDOLPH:

  • Es ist "meine Unterschrift zu sehen". Aber: "Die hierauf angebrachte Unterschrift ist nicht von mir"
  • Sie, Annette DAHL, hat dieses Dokument "weder selbst geschrieben ... noch unterschrieben".

Und weiter erklärt DAHL: Zu den im fraglichen "DG Intern aufgeführten, angeblichen Anweisungen von Herrn Dr. Bräuer, kann ich folgendes sagen": 

In einem früheren Schreiben der Revisionsabteilung der DZ Bank, als die noch nicht mit dem Manipulieren der Vorwürfe zugange war (vgl. Manipulation (in) der Revisionsabteilung), wurde dieser Vorgang so konstatiert, wie ihn auch Andrea FUCHS immer wieder vorgetragen hatte:

Undsoweiter undsofort ...


Wie es um die Authentizität des Mobbing-Protokolls und der "Eidesstattlichen Versicherung" von Annette DAHL bestellt ist, lesen Sie unter Die Akten(lage).

Die neue Rechtsanwaltskanzlei der DZ Bank, Skadden, Apps, Slate, Meagher & Flom LLP, argumentiert übrigens noch kreativer als Anette DAHL bzw. heutige Annette RUDOLPH:

  • Das Dokument kann nur eine "Fälschung" sein, 
  • die nur Andrea FUCHS "selbst gefälscht" haben könne, weil 
  • "es kaum vorstellbar ist, dass ein Dritter aus freien Stücken eine falsche Urkunde erstellt, um der Klägerin einen Gefallen zu erweisen", schreiben allen Ernstes die neuen Rechtsvertreter der DZ Bank in ihrem Schriftsatz

Die Affäre hat Annette DAHL bzw. Annette RUDOLPH in keinster Weise. Ganz im Gegensatz zu Andrea FUCHS


FLACH, Uwe E.

Vorstandsmitglied der DZ Bank, zuständig für Wertpapiere. Fungiert in diesem Zusammenhang auch als Stellvertreter seines Kollegen von STECHOW, der wiederum auch ihn stellvertretend vertritt. FLACH steht daher auch regelmäßig auf dem Verteiler der relevanten Dokumente, die Andrea FUCHS betreffen. So z.B. erhält er das sogenannte Mobbing-Protokoll vom 7. April 1997. Er wird von der Revisionsabteilung auch darüber informiert, dass die nachträgliche Kürzung des vereinbarten Bonus für Andrea FUCHS und dessen Verrechnung mit deren laufenden Gehalt, wie in dem Mobbing-Protokoll von BRÄUER angewiesen, nicht rechtens ist:

Konkret wird FLACH von seiner Revision darauf aufmerksam gemacht, dass 

  • die Bonusliste für Andrea FUCHS "eindeutig einen Betrag von TDM 150" ausweist 
  • diese Tatsache "eindeutig erkennbar von Dr. Bräuer handschriftlich mit einem Haken versehen" war 
  • dass eine Mitarbeiterin der Personalabteilung erklärt hatte, "daß Frau Dahl sie im Mai 1997 gebeten habe zu behaupten, ihr sei ein Fehler bei der Buchung bzw. beim Übertragen der Zahlen unterlaufen"
  • und dass die vereinbarte Bonuszahlung in Höhe von TDM 150 nicht nur von BRÄUER abgezeichnet und vom Personalrat genehmigt worden war, sondern auch "von Herrn Flach wiederum abgezeichnet" worden war, also durch ihn selbst. 

Diese 

  • Erinnerung an sein schriftliches Einverständnis zur Bonusfrage 
  • und den Umstand, dass hier nachträglich manipuliert wurde, z.B. durch die Personalbetreuerin Annette DAHL, deren Unterschrift unter dem Mobbing-Protokoll steht, 

stört das Vorstandsmitglied der DZ Bank offenbar in keinster Weise, hier irgendwie einzuschreiten. So ist es für ihn offenbar auch folgerichtig, die daraufhin notwendigen Manipulationen (in) der Revisionsabteilung zuzulassen, nachdem Andrea FUCHS alle Mitglieder des Verwaltungsrates angeschrieben hatte und nun der Vorstand diesem Aufsichtsgremium irgendwie erklären muss, was vorgefallen ist. Bekanntlich wird das darauf hinauslaufen, dass der Vorstand inklusive FLACH erklären wird, "dass es für die erhobenen Vorwürfe keine Grundlage gibt". Dass es "für die erhobenen Vorwürfe keine Grundlage" mehr geben kann, hat seinen Grund in der Arbeit der Revisionsabteilung, die nun in mehreren Durchgängen die Vorwürfe aufgrund der Anweisungen 'von oben' so lange umformulieren wird, bis es tatsächlich "keine Grundlage" mehr gibt. Uwe FLACH steht auf dem Verteiler aller dieser verschiedenen Versionen de "Sonderprüfung". Hier z.B. auf dem allerersten Entwurf vom 26. November 1997, in dem die Vorwürfe von Andrea FUCHS noch konkret benannt sind:

Und ebenso hier auf der letzten, der endgültigen 4. Version vom 5. Dezember, in der alles weißgewaschen worden ist:

Geschadet hat die ganze Affäre Uwe FLACH in keinster Weise. Ganz im Gegensatz zu Andrea FUCHS


GRÜGER, Wolfgang

Vorsitzender des DG Bank-Verwaltungsrats bis Juni 2000 und damit oberster Aufseher aller Kündigungen bis zur Kündigung Nr. 18. Zeigt nicht nur wenig Interesse an dem Fall Andrea FUCHS, sondern verhält sich als 'Aufsichtsrats'-Chef so, wie man das von den meisten "Aufsichtsräten" her kennt, wenn es um die Wahrnehmung ihrer Aufsichtspflichten in einem ganz konkreten Fall geht: Auch GRÜGER macht den Bock zum Gärtner. Konkret: Er lässt sich vom Vorstand, den er eigentlich kontrollieren soll, "informieren". Ergebnis dieser Informationsweitergabe: GRÜGER teilt dem Rechtsanwalt von Andrea FUCHS lapidar mit, dass entsprechende Vorwürfe etc "jeglicher Grundlage" entbehren:

Ansonsten amtiert der Oberaufseher der DZ Bank als Präsident des Bundesverbands der Deutschen Volksbanken und Raiffeisenbanken e.V..

Geschadet hat ihm die ganze Affäre in keinster Weise. Ganz im Gegensatz zu Andrea FUCHS


HOFFMANN, Thomas

Sachbearbeiter beim Bundesaufsichtsamt für den Wertpapierhandel (BaWe) in Frankfurt/M, dem heutigen BaFin (Bundesanstalt für Finanzdienstleistungen. Er muss sich mit dem von Andrea FUCHS geäußerten Verdacht des "Insidertatbestands" von Dr. BRÄUER befassen.
In einem ersten Schreiben an Staatsanwalt HILDNER schreibt er am 19. März 1999 unter dem Aktenzeichen II 1 - W 3270 - 1/99, dass sich "Hinweise auf Insidergeschäfte nur aufgrund einer definierten Insidertatsache" ergeben könnten. "Insofern ist an dieser Stelle eine eingehende Analyse nicht möglich und kann nur der Kursverlauf beschrieben werden."
Um den Kursverlauf geht es im Ermittlungsverfahren aber nicht - der Frankfurter Staatsanwalt HILDNER gibt sich mit dieser Einschätzung ersteinmal zufrieden.
Drei Monate später muss er sich erneut mit dem Fall befassen und kommt zu einem erkennbaren anderen Ergebnis. Grund:

  • im ersten Fall hat sich (nur) die Staatsanwaltschaft an Deutschlands Bankenplatz Nr. 1 erkundigt 
  • im zweiten Fall hat die US-amerikanische Wertpapieraufsichtsbehörde SEC Wind von der Sache bekommen. Bekanntlich war das BaWe bzw. ist das BaFin - im Gegensatz zur US-Behörde - ein Tiger ohne Zähne. 

Jetzt, wo sich die SEC dafür interessiert, schreibt BaWe-Bearbeiter HOFFMANN nicht nur ausführlicher (9 1/2 Seiten, beim ersten Mal 2 1/2 Seiten), sondern geht auch dezidierter auf das Problem ein:

  • Danach hat sich Andrea FUCHS völlig korrekt verhalten - sie habe dafür sorgen müssen, "dass der Kundenauftrag unter der gebotenen Wahrung des Kundeninteresses ausgeführt wird (§ 31 / Nr. 2 WpHG)."
  • "Die Weitergabe der Insidertatsache an die Emittentin" (gemeint: an AMB) war "unbefugt":

Anders gesagt: Bei der Weitergabe der Informationen an AMB über das geplante Aktiengeschäft ergibt sich der "Verdacht einer Straftat nach § 38 Abs. 1 Nr. 2 i.V.m. § 14 Abs. 1 Nr. 2 WpHG" gegen die betroffenen DZ Bank-Manager; BRÄUER und den obersten Chef, das für diesen Bereich zuständige Vorstandsmitglied der DZ Bank, Dr. Friedrich-Leopold Freiherr von STECHOW.

Letztlich wird von STECHOW tatsächlich diese Schuld auf sich nehmen und gegen Zahlung eines kleinen Bußgelds in Höhe von 35.000 DM sich in Absprache mit Staatsanwalt HILDNER nach § 153a StPO 'Absolution erteilen' lassen. Im Jahresbericht 2000 des BaWe liest sich das auf S. 21 - nachdem BRÄUER inzwischen Vorstand bei der Helaba geworden ist und man einem aufgestiegenen Banker schwerlich nachträglich Fehler oder Versäumnisse vorwerfen kann - total aufgeweicht: Die Informationsweitergabe "war nicht erforderlich und erfolgte nicht mehr im normalen Rahmen der Berufs- und Geschäftsausübung."
Geschadet hat ihm die ganze Affäre in keinster Weise. Ganz im Gegensatz zu Andrea FUCHS


KLEINERT, Sigmar

Vorsitzender des Personalrats, später Betriebsrat der DZ Bank. Er stimmt zwar regelmäßig den Gehaltserhöhungen zu und auch den Bonuszahlungen an Andrea FUCHS, interessiert sich aber herzlich wenig, als sie in Problemen steckt.
Geschadet hat ihm die ganze Affäre in keinster Weise. Ganz im Gegensatz zu Andrea FUCHS


LANDERS, Christian

Broker von Fidelity Capital Markets (FCM), einer Tochter von Fidelity aus Boston/USA in deren Londoner Niederlassung. LANDERS erhält zunächst von der Bayerischen Landesbank einen Auftrag ein größeres Aktienpaket an der AMB zu verkaufen. Kurze Zeit später will auch ein Verkäufer aus dem südostasiatischen Raum einen größeren Anteil an der AMB loswerden. LANDERS bündelt beide Aufträge und leitet sie an Andrea FUCHS bei der DZ Bank (damals noch DB Bank) weiter. Er hat mit Andrea FUCHS bereits mehrfach gute Erfahrungen gemacht. Die ersten Abmachungen zum "großen WP-Geschäft" werden im Oktober 1996 vereinbart. Dazu trifft sich LANDERS am 24.10.1996 in Frankfurt in der DZ Bank mit Vorstand Uwe FlLACH und Hauptabteilungsleiter Kurt BÜRKIN, um auch mit diesen das anstehende AMB Geschäft zu besprechen.Da das zu veräußernde Aktienpaket in Höhe von umgerechnet rd. 220 Mio Euro in etwa 5% der (vinkulierten) Aktienanteile der AMB entspricht und der Verkaufsvorgang in die Phase fällt, in der Europa's große Versicherer ihre Interessen neu aufstellen, ist mit dem Verkaufsvorgang die Auflage verbunden, dass weder die AMB noch die Allianz informiert oder angesprochen werden dürfen. Die Allianz deswegen nicht, weil die Bayerische Landesbank das AMB-Paket - ursprünglich und eigentlich - im Namen und auf Rechnung der Allianz gekauft hatte; die Allianz hatte aber niemals das Paket übernommen und die Landesbank will es nun loswerden - zum Höchstpreis natürlich. Alles läuft glatt, ersteinmal - LANDERS und FUCHS sind ein eingespieltes Team. Am 6. Juni 1997 faxt LANDERS nocheinmal alle wichtigen Informationen an Andrea FUCHS:

Doch dieses Fax erreicht Andrea FUCHS nicht - irgendjemand muss es abgefangen haben. Sie wird es erst sehen, wenn sie - kurz darauf und auf eigene Rechnung, weil sie seltsamerweise keine Dienstreisen mehr genehmigt bekommt so wie es im Mobbing-Protokoll vorgesehen ist, von dem sie aber nichts wissen kann - nach London fliegt, um die letzten Arrangements auszumachen. 

Am 2. Juli, einen Tag nachdem LANDERS das große Aktienpaket zur Platzierung freigegeben hat, faxt LANDERS die gleichen Informationen auch an den neuen Gruppenleiter und neuen Vorgesetzten von Andrea FUCHS, Hans-Jörg SCHREIWEIS: "Für Ihr Gespräch mit Dr. Bräuer":

Auf Seite 2 steht ganz unmissverständlich: der Versicherungsriese ALLIANZ und die AMB, um deren Aktien es geht, sowie deren Tochtergesellschaften "are exempted from beeing approached".

Als es in Frankfurt/Main am 7. Juli wegen des "großen WP-Geschäfts" zu einem Dreiergespräch zwischen BRÄUER, SCHREIWEIS und FUCHS kommt und die Vorgesetzten ihr erklären, dass sie die AMB informieren wollen und FUCHS widerspricht, wird sie beauftragt, nochmals mit LANDERS zu telefonieren. Und fragen, ob die Bank nicht doch die AMB ansprechen könne. 
LANDERS reagiert mit absolutem Unverständnis - die Arrangements sind seit langem ausgemacht: zwischen ihm, SCHREIWEIS und BRÄUER und natürlich Andrea FUCHS. Alle wissen alles. 
Als LANDERS nun via Andrea, von ihren Vorgesetzten so beauftragt, mit der Frage konfroniert wird, ob man es nicht doch machen könne, macht er klar dass das auf keinen Fall geht! 
Und er fragt Andrea, ob man ihr vielleicht damit "eine Falle stellen" wolle?

Nachdem BRÄUER und das ihm vorgeschaltete Vorstandsmitglied der DZ Bank von STECHOW mit dem ABM-Vorstand gesprochen haben, setzen diese die ALLIANZ von dem anstehenden Deal in Kenntnis. Die wiederum sondiert jetzt direkte Kaufoptionen und telefoniert daraufhin mit der Bayerischen Landesbank. Die reagiert stocksauer und beschwert sich bei FCM in London, konkret LANDERS.

Der kommt nicht umhin, den Deal, den er der DZ Bank bzw. Andrea FUCHS exklusiv gegeben hatte, auf der Stelle rückgängig zu machen. Für ihn und FCM ist das ein großer Imageschaden.
Zu diesen Vorgängen und wann LANDERS mit welchen Vorgesetzten von Andrea FUCHS persönlich gesprochen oder telefoniert hatte, wurde er - bisher - von keinem der vielen Arbeitsrichter befragt. War er als "Zeuge" unerwünscht? 
Er hätte zumindest eine andere Geschichte erzählen können als jene, die die DZ Bank 'erfolgreich' kommunizieren konnte


MÜLLER-METHLING, Jürgen

Leiter der Personalentwicklung bei der DZ Bank. Er ist jener, der die ganzen Kündigungen logistisch organisieren muss. U.a. auf Anweisung von ganz oben:

Das tut der "Personalentwickler", der sich gerne auch als "Director Human Resources" bezeichnet, denn auch. Und er schaltet einen "Dienstleister" ein, konkret eine sogenannte Schmutzfirma bzw. die Schmutzabteilung eines solchen Unternehmens:

Geschadet hat ihm die ganze Affäre in keinster Weise. Ganz im Gegensatz zu Andrea FUCHS


SCHREIWEIS, Hans-Jörg

Zunächst Analyst in der DZ Bank und ab 1. Juli 1997 offiziell Abteilungsleiter unter Hauptabteilungsleiter BÜRKIN und dessen Chef BRÄUER. SCHREIWEIS ist damit direkter Vorgesetzter von Andrea FUCHS geworden. Er mag sie nicht. Konkret will er nicht mit ihr zusammenarbeiten, weshalb in der Abteilung Änderungen notwendig werden:

Daraufhin erteilt BRÄUER seine "Anweisungen", insgesamt derer 11 (ab S. 2 nachzulesen): Andrea FUCHS wird nicht nur ausgebootet, sondern auch, ohne dass sie das zunächst wirklich bemerkt, aus der DZ Bank herausgemobbt. Als neuen Gruppenleiter, eine Ebene unter ihm, die von BÜRKIN eigentlich für Andrea FUCHS vorgesehen war, holt sich SCHREIWEIS einen 'alten KUMPEL', Alexander DEUSS, Sohn des ehemaligen Karstadt-Chefs Walter DEUSS. Wie das so bei der DZ Bank der Normalfall zu sein scheint: auch DEUSS wird im Unfrieden bzw. mit einer Bonusklage gegen die Bank gehen (müssen). 

Nun hat SCHREIWEIS freie Hand für das "anstehende große WP-Geschäft". Christian LANDERS von der FCM in London, der das "große WP-Geschäft" der DZ Bank bzw. Andrea FUCHS weitergegeben hat, faxt ihm zu Sicherheit am 2. Juli 1997, als der AMB-Aktienblock zur Platzierung freigegeben ist, nochmals das Schreiben zu, das er bereits knapp 4 Wochen zuvor schon einmal an die DZ Bank gefaxt hatte, das aber auf dem Schreibtisch von Andrea FUCHS nie angekommen war: "Für Ihr Gespräch mit Dr. Bräuer"

Auf Seite 2 steht übrigens ganz unmissverständlich: Der Versicherungsriese ALLIANZ und die AMB, um deren Aktien es geht, sowie deren Tochtergesellschaften "are exempted from beeing approached".

Trotzdem läuft bekanntlich alles anders: Die DZ Bank spricht die AMB an, das Geschäft platzt, Andrea FUCHS wird jetzt offiziell gekündigt - im Detail nachzulesen in der Chronologie Teil I
Nichtsdestotrotz bereitet SCHREIWEIS, um seinen obersten Vorgesetzten BRÄUER zu schützen, eine "Eidesstattliche Versicherung" vor, in der er BRÄUER's Darstellung deckt: Die Ansprache der AMB sei im Einvernehmen mit Andrea FUCHS erfolgt:

Im Zusammenhang mit den staatsanwaltschaftlichen Ermittlungen an Deutschlands Bankenplatz Nr. 1, Frankfurt/M., wird SCHREIWEIS den Generalbevollmächtigten BRÄUER ebenfalls entlasten. Als Staatsanwalt BADLE dem Anwalt von BRÄUER "umgehende Sachbearbeitung" zusichert und er SCHREIWEIS nun als Entlastungszeugen benötigt, muss SCHREIWEIS nicht persönlich bei der Staatsanwaltschaft erscheinen - BADLE macht alles per Fax:

SCHREIWEIS liefert schnell, bereits am nächsten Tag:

Damit ist Staatsanwalt BADLE gedient, er kann mit der Aussage dieses "neutralen Zeugen" das Verfahren gegen BRÄUER einstellen:

Geschadet hat ihm die ganze Affäre in keinster Weise. Ganz im Gegensatz zu Andrea FUCHS. Zurückblickend meint er: "Die Bank war das Opfer weil sie amateurhaft gehandelt hat gegenüber einer professionellen Mitarbeiterin." 

SCHREIWEIS wechselt 2006 zur Union Investment, einer Tochter der DZ Bank. Danach geht er zur Nürnberg Versicherung und von dort aus zur Fürst Fugger Privatbank nach Augsburg. Dort agiert er jetzt als persönlich haftender Gesellschafter und Vorsitzender der Geschäftsleitung


von STECHOW, Dr. Friedrich-Leopold Freiherr

Vorstandsmitglied der DZ Bank und zuständig - wie sein Kollege Uwe FLACH - für das Wertpapiergeschäft. Deshalb vertreten sich beide auch gegenseitig.Bei dem sogenannten Dreiergespräch zwischen BRÄUER, SCHREIWEIS und Andrea FUCHS am Montag, den 7. Juli, schlägt BRÄUER vor - ganz im Gegensatz zu der Auflage des eigentlichen Aktienverkäufers sowie der Vermittlers FCM in London - vor Beginn der Verkaufstransaktion von immerhin rd. 5% des (vinkulierten) Aktienkapitals an der AMB genau diese zu informieren, und zwar über den zuständigen Vorstand Dr. von STECHOW. Der habe - auf gleicher Augenhöhe - beste Kontakte zu seinen AMB-Kollegen. Genau so geschieht es auch: BRÄUER und von STECHOW informieren die AMB. Andrea FUCHS kann dies nicht verhindern. Folge: Das Geschäft platzt, FCM zieht seine Verkaufsorder zurück und sieht sich ärgerlichen Vorhaltungen seitens der Bayerischen Landesbank gegenüber. Weil BRÄUER und SCHREIWEIS nun einen Schuldigen suchen, u.a. für die entgangenen Provisonen, die bei diesem "großen WP-Geschäft" (220 Mio Euro) angefallen wären, und sie beide auf Andrea FUCHS abstellen, taucht plötzlich ein seltsamer Aktenvermerk auf, den Andrea FUCHS verfasst haben soll (siehe unter BRÄUER). Der soll als Beleg dafür dienen, dass BRÄUER erst im Rahmen des Dreiergesprächs von dem anstehenden "großen WP-Geschäft" erfahren hat. Nachdem das zuständige Aufsichtsorgan der (damals noch) DG Bank auf Hilferufe seitens Andrea FUCHS nicht wirklich reagiert (vgl. Die Aufsichtsräte) und BRÄUER auf schriftliche Aufforderung nicht bereit ist, den fraglichen Aktenvermerk zurückzuziehen und Andrea FUCHS Strafanzeige wegen Urkundenfälschung stellt, muss die Staatsanwaltschaft ermitteln. Als nach längerem Hin und Her Staatsanwalt BADLE dem Generalbevollmächtigten BRÄUER "umgehende Sachbearbeitung" zusagt und ihn letztlich vom Verdacht einer Urkundenfälschung reinwäscht, verbleibt der Ermittlungsvorgang "Insiderverrat". Den bearbeitet Staatsanwalt HILDNER. Der Staatsanwalt hält aber dem Vorstandsmitglied von STECHOW zugute, dass er sich "in einer Interessenskollision" befand: auf der einen Seite die Interessen des die fraglichen AMB-Aktien verkaufenden Kunden, andererseits die Interessen des DG Bank-Kunden AMB. Dabei habe sich von STECHOW klar "falsch entschieden". Sein "Tatbeitrag ist jedoch angesichts des Interessenwiderstreits eher im unteren Bereich anzusiedeln", hält Staatsanwalt HILDNER schriftlich fest. So erscheine eine Einstellung des Insiderverfahrens gegen eine Zahlung von rund 17.000 Euro für "vertretbar" - von STECHOW habe immerhin alles zugegeben und auch alle Schuld seines ihm wiederum Untergebenen, des Generalbevollmächtigten BRÄUER, auf sich genommen. Ergo "wird das Verfahren - trotz zurückbleibender Zweifel - gem. § 170 II StPO einzustellen sein," so Staatsanwalt HILDNER an Deutschlands Bankenplatz Nr. 1.Von STECHWOW wusste früh, was konkret passiert war. Zwar steht er nicht auf dem Verteiler des Mobbing-Protokolls, aber er hat alle Versionen der "Sonderuntersuchung" erhalten, die die Revisionsabteilung der DZ Bank erstellt hatte. Zum Beispiel auch die allererste, in der noch die Vorwürfe von Andrea FUCHS aufgelistet sind:

Und ebenso die letzte, die endgültige 4. Version vom 5. Dezember, in der dann alles weißgewaschen worden ist:

Geschadet hat die ganze Affäre von STECHOW in keinster Weise. Ganz im Gegensatz zu Andrea FUCHS. Im Jahr 2002 geht er nach Berlin, wo er schon längere Zeit für die DZ Bank ein Büro unterhielt. Er tritt in die Geschäftsführung der Marketinggesellschaft "Partner für Berlin" ein und hält als "Gastprofessor" Vorlesungen an der Universität Potsdam über das Bankenwesen. Inzwischen ist er selbstständig, konkret geschäftsführender Gesellschafter seiner Firma "Stechow Management Consulting" mit Sitz im sogenannten Mosse-Palais mitten in Berlin: Leipziger Platz 15


THIEMANN, Dr. Bernd

Vorstandvorsitzender der DZ Bank (seit 1991), der unter anderem für das Personal verantwortlich ist. Die Causa "Fuchs" ist für ihn Chefsache, weshalb er auf dem Verteiler aller relevanten Vorgänge und Dokumente steht. So hat er beispielsweise auch das sogenannte Mobbing-Protokoll vom 7. April 1997 erhalten:

Und offenbar gebilligt. Denn praktisch alle Kündigungen sind von ihm 'abgesegnet', wie der Personalentwickler MÜLLER-METHLING in einem Schreiben festhält:

Als nach der Briefaktion von Andrea FUCHS an alle Verwaltungs- bzw. Aufsichtsräte die Revison der DZ Bank eingeschaltet werden muss, um eine schriftliche Vorlage für eine Sitzung zu erstellen, erhält er auch den ersten Brandbrief dieser Abteilung, die auf die diversen Widersprüche und Ungereimtheiten hinweist:

Die Reaktion: Jetzt kommt es zur Manipulation (in) der Revisionsabteilung. Zum Beispiel, um die 30 Mitglieder des Aufsichtsgremiums, konkret den Verwaltungsrat, zu beruhigen, "daß es für die erhobenen Vorwürfe (seitens Andrea FUCHS, Anm. d. Red.) keine Grundlage gibt.":

Unter der Ägide THIEMANN, die bis 2001 währt, lässt er die DZ Bank insgesamt 18 Kündigungen gegen Andrea FUCHS aussprechen (siehe Die Kündigungskaskade in Kurzform).

2001 wird er durch den bisherigen Aufsichtsratsvorsitzenden Dr. Ullrich BRIXNER nach längeren internen Querelen abgelöst. Im Jahr 2009 wird er zur (fast Pleite gegangenen) Hypo Real Estate Bank gerufen, die mit über 110 Mrd. Euro staatlichem Geld abgesichert werden muss. Er wird dort Chefaufseher und sitzt/saß im Aufsichtsrat unzähliger Unternehmen (z.B. Vereinigte Hannoversche Versicherung, IVG Immoblilien, Rothschild GmbH, Deutsche Pfandbriefbank u.a.m). Geschadet hat ihm die ganze Affäre in keinster Weise. Ganz im Gegensatz zu Andrea FUCHS. 

THIEMANN ist Mitglied im "Ritterorden vom Heiligen Grab zu Jerusalem", einem nach eigenem Selbstverständnis 'Elite-Orden', dem so ehrenwerte Männer wie Konrad ADENAUER oder auch Hans FILBINGER angehör(t)en. Losung aus dem Gebetbuch dieser edlen Herren: 

"Meine Rechte führt das Schwert der Wahrhaftigkeit
gegen das Unrecht in dieser Welt."


(JL)