Bergischer Bote, 10.06.2006

Lustreisen im Visier

Lustreisen im Visier

Köln (er). Die Ermittlungen gegen die Beschuldigten in der so genannten Lustreisen-Affäre gehen weiter. Zwar hatte der Bundesgerichtshof im Urteil zur Wuppertaler Korruptionsaffäre erklärt, kommunale Ratsmitglieder seien keine Amtsträger und damit im rechtlichen Sinn auch nicht bestechlich. Doch die schriftliche Begründung stellt klar: Sitzen die Politiker beispielsweise im Aufsichtsrat von Stadtwerken, kommen sie doch als Amtsträger infrage. Denkbar sind jetzt Verfahrenseinstellungen gegen Zahlung einer Geldauflage. Im Juli soll es Entscheidungen geben.