Bergischer Bote, 09.08.2008

von Ekkehard RÜGER

Verfahren gegen Geldauflage eingestellt

Verfahren gegen Geldauflage eingestellt

von Ekkehard RÜGER


Burscheid. Drei Ermittlungsverfahren in der Affäre um die von Eon-Ruhrgas finanzierten Aufsichtsratsreisen sind inzwischen gegen Zahlungen von Geldauflagen eingestellt worden. Weitere 15 wurden vorläufig eingestellt, weil die Betroffenen ebenfalls einer Zahlung bereits zugestimmt haben. Darunter sind auch Burscheider Beschuldigte, wie Günther Feld, Sprecher der Kölner Staatsanwaltschaft, gestern Abend bestätigte.

Gegen die Kommunalpolitiker besteht der Verdacht der Vorteilsannahme. Im Burscheider Fall werden den Reiseteilnehmern insgesamt vier Touren auf Kosten des Energiekonzerns zur Last gelegt: ein Essen-Besuch im November 2000, eine Elsass-Reise im Mai 2001, ein Museumsbesuch in Essen im November 2004 und schließlich der Besuch einer Gasförderplattform in Norwegen im Juni 2005.

Die Einstellung der Verfahren gegen Zahlung einer Geldauflage könne die Staatsanwaltschaft, so Feld, nur anbieten, wenn ein hinreichender Tatverdacht bestehe, der auch für eine Anklageerhebung reichen würde. Im Klartext: Wer das Angebot der Staatsanwaltschaft nicht annimmt, muss mit einer Anklage rechnen.

In Burscheid scheint die Haltung zu dem Angebot aber noch nicht einheitlich. „Das kann nur jeder für sich entscheiden“, sagt der Aufsichtsratsvorsitzende der Stadtwerke, Gustav Ringelberg (CDU). So hat beispielsweise CDU-Fraktionschef Jörg Baack in Köln bereits signalisiert, zahlen zu wollen, sein Amtskollege von der SPD, Dieter Müller, hat sich dagegen nach eigener Aussage bisher ebenso wenig entschieden wie UWG-Fraktionsvorsitzender Gerd Pieper.

Ringelberg selbst erklärte gestern Abend, im Moment eher geneigt zu sein „weiterzugehen“. Er sei sich „innerlich keiner Schuld bewusst“ und fühle sich auch von Eon-Ruhrgas „sitzen gelassen“. Nach seiner Einschätzung wolle der überwiegende Teil der Burscheider Aufsichtsratsmitglieder nicht zahlen.

Die Geldauflagen orientieren sich am Wert der Eon-Einladungen. Wenige Burscheider Verfahren waren schon wegen Geringfügigkeit ohne Geldauflage eingestellt worden, weil die Betroffenen nur an einer kleineren Fahrt teilgenommen hatten. Für die Norwegen-Teilnehmer wird die Einwilligung in das staatsanwaltschaftliche Angebot dagegen eine teure Angelegenheit: Sie müssen jeweils eine Geldauflage im vierstelligen Euro-Bereich zahlen.