Bergischer Bote, 11.05.2006

von Ekkehard RÜGER

Vorsichtige Hoffnung auf Einstellung

von Ekkehard RÜGER

Burscheid. Das Urteil des 5. Strafsenats des Bundesgerichtshofs (BGH) in Leipzig zur Wuppertaler Korruptionsaffäre wird nicht ohne Auswirkungen auf die Ermittlungen der Kölner Staatsanwaltschaft zu den von Eon finanzierten Aufsichtsratsreisen bleiben. Das BGH hatte am Dienstag ein Urteil des Landgerichts Wuppertal in weiten Teilen aufgehoben. Der verurteilte Ex-Stadtrat sei kein Amtsträger und könne daher auch nicht nach den nur für Amtsträger (Beamte) geltenden Bestechungsdelikten verurteilt werden.

Die Frage, ob Stadträte Amtsträger sind oder nicht, ist aber auch die Kardinalsfrage der Eon-Affäre. Am Landgericht Köln hatte es dazu widersprüchliche Entscheidungen gegeben. „Wir müssen das BGH-Urteil zunächst einmal in Ruhe prüfen“, sagte der Sprecher der Kölner Staatsanwaltschaft, Günther Feld. Entgegen früheren Äußerungen sind nach seinen Angaben auch weiterhin alle Ermittlungsfahren aus NRW in Köln gebündelt und nicht an die örtlichen Staatsanwaltschaften abgegeben worden. „Das wird so bleiben, bis die Ermittlungen abgeschlossen sind.“

Ob das auch gleichbedeutend mit einer Einstellung der Verfahren ist, wird innerhalb des Aufsichtsrates der Burscheider Stadtwerke noch sehr vorsichtig beurteilt. Noch liege das schriftliche BGH-Urteil nicht vor, aber auf den ersten Blick sei mit einer Einstellung zu rechnen. Ähnlich äußert sich auch der Stadtwerke-Prokurist Christian Meuthen, selbst Teilnehmer der Reise zu einer norwegischen Förderplattform im Juni 2005: „Wir kennen das Urteil im Einzelnen noch nicht, aber nach dem, was bisher bekannt geworden ist, gehen wir in Burscheid davon aus, dass das Ermittlungsverfahren eingestellt wird.“

Auch Meuthen ist aber ein Passus des Urteils bekannt, wonach Kommunalpolitiker doch als Amtsträger gelten könnten, wenn sie zusätzlich mit Verwaltungsaufgaben betraut sind. Als eine solche Verwaltungsaufgabe könnte aber die Wahrnehmung eines Aufsichtsratspostens gelten. Meuthen: „Das ist eine juristische Fragestellung, die ich mir nicht anmaße bewerten zu wollen.“

Dass der BGH gleichzeitig angemahnt hat, neue gesetzliche Regelungen zu schaffen, um Bestechlichkeit von Politikern umfassender verfolgen zu können, begrüßt Prokurist Meuthen, „damit alle Beteiligten künftig auf der sicheren Seite sind“. Mit Blick auf die widersprüchlichen Urteile am Kölner Landgericht zur Frage der Amtsträgerschaft wird im Aufsichtsrat allerdings auch nicht ausgeschlossen, dass ein anderer Senat des Bundesgerichtshofs ebenfalls zu anderen Einschätzungen als die Leipziger Richter gelangen könnte. Einige ähnliche Verfahren sind noch anhängig.

„Bevor irgendwelche Mutmaßungen die Runde machen“, hält sich daher auch Bürgermeister und Aufsichtsratsmitglied Hans Dieter Kahrl, selbst Reiseteilnehmer, mit Stellungnahmen zurück. „Wir müssen abwarten, was uns die nächsten Wochen und Monate bringen.“