Datenmissbrauch und Datenhandel: eine Chronologie von nur 5 Wochen

30.07.2008

Im Berliner Bundeskabinett werden 2 Gesetzesentwürfe beschlossen, die anschließend den Weg in den parlamentarischen Gesetzgebungsprozess finden sollen:
    1.    „Gesetzentwurf zur Bekämpfung unerlaubter Telefonwerbung und zur Verbesserung des Verbraucherschutzes bei besonderen Vertriebsformen“
    2.    „Entwurf eines Gesetzes zur Änderung des Bundesdatenschutzgesetzes“
Wie üblich handelt es sich um kleinere Gesetzesänderungen ohne Biß - ohne wirklich etwas bewegen zu wollen


01.08.2008

Detlef TIEGEL arbeitet bereits seit 12 Jahren in Call-Centern. Über die Zeitarbeitsfirma Profipersonal Dienstleistung tritt er eine neue Stelle im Callcenter „Lübecker Hanseservice“ an. Vorher arbeitete er zwei Jahre für eine andere Zeitarbeitsfirma.
Seine Aufgabe besteht im Verkauf von Verträgen für Glückspielbeteiligungen im Auftrag von "Europachance" und "Eurochance". Unter diesen Labeln tritt die Fa. MV Consulting GmbH in Viersen am Niederrhein im Glücksspielmarkt auf, die dazu das Lübecker Call-Center eingeschaltet hat.
Der Chef von Detlef TIEGEL bzw. "Hanse Service" übergibt ihm eine Datensammlung mit Adresslisten, die
    •    die Telefonnummer
    •    Name und Anrede
    •    Adresse
    •    Geburtsdatum
    •    sowie die Bankverbindung mit Kontonummer
von Leuten enthält, die er für Glücksspiele anwerben, konkret mit denen er verbindliche Verträge abschließen soll. Diese Datensätze machen gerade mit den Bankinformationen z.B. unberechtigte Abbuchungen für Hanse-Service möglich, wenn ein Telefongespräch mit einem potenziellen Neukunden zustande gekommen bzw. nachweisbar ist: für 'vertraglich vereinbarte Zahlungen', wobei de facto gar keine Verträge zustande gekommen sein müssen. Eine ausgesprochen kriminelle Praxis.
Detlef TIEGELS bekommt dazu von seinem Chef auch "ein Drehbuch" geliefert: „Sie haben doch mal bei der SKL gespielt, nun haben wir für Sie ein neues Angebot!“. Mit diesem Satz soll TIEGEL seine Gespräche mit den Kunden beginnen. Diese Daten stammen von Kunden, die früher ein Los der Süddeutschen Klassenlotterie gekauft haben und dabei auch gleich ihre Kontoinformationen hinterlassen hatten. Diese Daten sind noch sehr aktuell, fast alle Kundendaten sind mit richtigen Adressen, Telefonnummern und Bankverbindungen angegeben. Die Weitergabe oder der Verkauf solcher empfindlichen Daten ist nach dem Bundesdatenschutzgesetz eigentlich verboten.


Kurz darauf

Detlef TIEGEL wird sehr schnell klar, dass derlei Daten nicht auf legalem Weg erworben sein konnten. Ihm ist auch klar, dass ine Weiterverwendung ebenfalls illegal wäre.
Er wendet sich an seine Vorgesetzten bzw. derzeitigen Auftrag- bzw. Arbeitgeber und warnt vor deren Weiterverwendung. Sein Vorgesetzter, der Geschäftsführer von Hanse Service indes meint, dies sei völlig legal und TIEGEL solle damit weiterarbeiten, um möglichst viele Vertragsabschlüsse zu generieren


06.08.2008

Detlef TIEGEL brennt eine CD mit insgesamt 17.000 Datensätzen und schickt sie - anonym - an die Schleswig-Holsteinische Verbraucherzentrale in Kiel


07.08.2008

Tags drauf berichtet er unter seinem Pseudonym "CCA72" in einem Internetblog über dubiose Geschäftspraktiken in einem Lübecker Call-Center:

  • „Wenn man die Bankdaten schon hat, muss man die nicht mehr erfragen, warum auch, könnten ja Zweifel aufkommen“
  • „Mit der Sache bin ich nicht ganz glücklich“.

An diesem Tag kommt auch der Brief mit der CD bei der Kieler Verbraucherzentrale (VZ) an. Er landet auf dem Schreibtisch von Thomas HAGEN. Der sieht sich die Daten-CD an. Die Kundendaten sind alle "SKL"-Kürzeln versehen ("Süddeutsche Klassenlotterie").
HAGEN ist sich sicher, dass diese Daten keine Fälschung sind, da schon Monate vorher immer wieder Verbraucher angerufen und sich beschwert hatten, dass dubiose Gewinnspielfirmen Geld von ihren Konten abgebucht hätten. Die Vertreter dieser Firmen hätten zudem am Telefon erklärt, sie hätten die Bankverbindungs-Daten von der "SKL" erhalten.
HAGEN informiert sofort Thilo WEICHERT vom Unabhängigen Landeszentrum für Datenschutz Schleswig-Holstein (ULD). Auch er prüft die Datensätze und hält sie für echt. HAGEN und WEICHERT beschließen, am kommenden Montag damit an die Öffentlichkeit zu gehen


Montag, 11.08.2008

Die VZ Schleswig-Holstein gibt eine Pressemeldung heraus: "Callcenter sind im Besitz von Kontodaten. Verbraucherzentrale deckt Datenmissbrauch auf". „Diese Tatsache ist erschreckend! Uns sind die ersten Fälle bekannt, in denen von Konten der betroffenen Verbraucher abgebucht wurde, obwohl diese unmissverständlich jegliche Teilnahme an einem Glücksspiel ablehnten“, so HAGEN


Dienstag, 12.08.2008

Die Presse ist groß - alle Medien stürzen sich auf diesen Skandal. Zeitungen, Radio und Fernsehen berichten ausführlich - schließlich ist August die Zeit des Sommerlochs.
Auch die 'hohe Politik' reagiert, sofern sie nicht im Urlaub weilt. Bundesinnenminister Wolfgang SCHÄUBLE, CDU, empfiehlt öffentlich: “Ich kann allen Verbrauchern nur raten: Gehen Sie mit Ihren Daten zurückhaltend um, kontrollieren Sie Ihre Kontoauszüge. Und überall Einzugsermächtigungen zu erteilen, ist falsch.” Allerdings ist er gegen gesetzliche Änderungen: “Es sind eine Menge Ideen und Vorschläge auf dem Markt. Ich selbst bin skeptisch, ob wir neue Gesetze brauchen”, äußert er gegenüber der BILD-Zeitung.


Mittwoch, 13.08.2008

Jetzt meldet sich Detlef TIEGEL bei der Verbraucherzentrale in Kiel am Telefon und gibt sich zu erkennen. HAGEN leitet ihn an den ULD-Chef Thilo WEICHERT, Schleswig-Holsteins obersten Datenschützer weiter. Der möchte, dass TIEGEL sich öffentlich outet und empfiehlt ihm, sich beim Nachrichtenmagazin DER SPIEGEL zu melden - als Informant.
TIEGEL zögert zunächst, weil er sich ja selbst mit dem Versand der fraglichen CD an die VZ strafbar gemacht hat. WEICHERT erklärt sich bereit, dies im Vorfeld mit der zuständigen Staatsanwaltschaft abzuklären


Donnerstag, 14.08.2008

Die Staatsanwaltschaft erklärt sich selbstverständlich bereit, auf Vorermittlungen gegen den Informanten Detlef TIEGEL zu verzichten - sei weiß, dass man sonst nie mehr solche Informationen erhalten würde. Die Staatsanwälte wollen gegen die Hanse-Service und die Fa. MV Consulting in Viersen vorgehen.
TIEGEL nimmt deshalb den Ratschlag an und meldet sich beim SPIEGEL.
Just an diesem Tag beginnt Matthias BRENDEL, freier Journalist und Recherche-Trainer aus Hamburg (www.recherche-akademie.de) im Auftrag des Bundesverbandes Verbraucherzentralen (VZBV) zu recherchieren: Er soll in Erfahrung bringen, "wie leicht es tatsächlich ist, auf dem Schwarzmarkt sensible Daten käuflich zu erwerben". Dazu soll er "für den VZBV Kontakt zu einem potenziellen Verkäufer von Daten aufbauen und – soweit möglich – diese zu dem Zweck erwerben, um weitergehenden Schaden von der Öffentlichkeit abzuwenden,", so der Auftrag.
Matthias BRENDEL beginnt nachmittags um 17:20 Uhr mit seiner Arbeit. Noch am gleichen Tag wird ihm eine CD mit angeblich 6 Millionen Datensätzen deutscher Bundesbürger angeboten, die Kundendetails wie Adresse, Geburtsdatum und in 4 Millionen Fällen darüber hinaus Kontonummer und Bankverbindung enthalten. Als „Appetithäppchen“ übermittelt der Verkäufer dem Rechercheur per Mail einen Probesatz in einer Excel-Tabelle. Die Gesamtdaten sollen 1.000 Euro kosten.
Matthias BRENDEL checkt einige Adressen aus der Kostprobe und ruft vorsichtig bei einigen Leuten an, deren Telefonnummern in dem Probedatensatz stehen. Über "Telefon-Terror" und "heimliche Abbuchungen" berichten ihm einige Angerufene ganz aufgeregt. BRENDEL kann sich jetzt sicher sein, dass die Daten 'echt' sind. Er setzt sich erneut mit dem Verkäufer in Verbindung und handelt den Preis auf 850 Euro herunter - u.a. um sich als 'Profi' in diesem Gewerbe ausgeben zu können. Man verabredet sich für die Übergabe auf den Samstag


Freitag, 15.08.2008

DER SPIEGEL reagiert nach einem Telefonanruf von Detlef TIEGEL schnell. Es ist Freitag und das Nachrichtenmagazin möchte bereits in der kommenden Ausgabe am Montag mit einer größeren Geschichte über illegalen Datenhandel aufwarten. Die Zeit drängt also.
TIEGEL trifft sich nachmittags um 16 Uhr mit dem SPIEGEL-Reporter im Lübecker "Cafe Maret". Das Gespräch dauert bis 20 Uhr


Samstag, 16.08.2008

Der Rechercheur Matthias BRENDEL fährt - zusammen mit einer 'Zeugin' - nach Nordrhein-Westfalen, um sich im Burger-King an der Autobahnabfahrt in Münster mit dem Verkäufer zu treffen und den Kaufvertrag perfekt zu machen. Am nachmittag werden ihm um 13:30 3 Dateien auf 2 CD's und 1 DVD zum Preis von 850 € übergeben. Darin befinden sich a) 2,6 Millionen, b) 2,5 Millionen und c) nochmals 800.000 Datensätze sowie weitere spezielle 100.000 "Promo"-Daten von insgesamt 6 Millionen Bundesbürgern.
Eine erste Stichprobe der zahlreichen Excel-Tabellen unterschiedlicher Größe ergibt, dass in der Tat die meisten Datensätze auch Kontoinformationen enthalten. Wenn es nach den Kennungen und Bezeichnungen der Excel-Tabellen geht, müssen die Daten unterschiedlicher Herkunft sein. Neben "SKL" und "NKL" tauchen Kennungen auf wie
    •    Teilnahme an Umfragen
    •    Handy-Verträge
    •    TV & Radio
    •    Lotto
    •    Zeitungs- und Zeitschriftenabo-Daten
    •    Gewinnspiele
    •    Caritative Geldspenden
    •    und anderes mehr. Alles für 850 Euro.
BRENDEL fährt unmittelbar danach nach Berlin und übergibt die beiden CD's sowie die DVD einem Vertreter des Bundesverbandes Verbraucherzentralen.
Ebenfalls an diesem Tag: Detlef TIEGEL kündigt sein Arbeitsverhältnis und verschickt erste Bewerbungen


Sonntag, 17.08.2008

Der Bundesverband der Verbraucherzentralen mit Sitz in Berlin meldet sich am morgen beim Berliner Datenschutzbeauftragten Dr. Alexander DIX, um ihn über den Kauf von illegal erworbenen Datensätzen zu informieren. Man vereinbart für morgen, Montag, eine bundesweite Pressekonferenz


Montag, 18.08.2008

DER SPIEGEL erscheint mit seiner Geschichte:


Im Artikel findet sich ein folgenreicher Fehler: da ist nicht nur die Rede von 17.000 Datensätzen, die TIEGEL der VZ in Kiel geschickt hat, sondern da steht, er habe insgesamt 1,5 Millionen Datensätze "gesichert".
Etwas später hält der Bundesverband Verbraucherzentralen (VZBV) im Gebäude der Bundespressekonferenz seine Pressekonferenz ab, in derem Rahmen dem Berliner Datenschutzbeauftragten 'offiziell' die gekauften Datensätze von 6 Millionen deutschen Einwohnern auf den beiden CD's und einer DVD übergeben werden. Der Kern der Pressemeldung des Verbandes dazu wird aus deren Titel deutlich: "Datenschutz ist Verbraucherschutz: 6 Millionen Datensätze in 44 Stunden für 850 Euro". Außerdem veröffentlicht der Bunderverband ein Hintergrundpapier:


Hier gibt es einen Mitschnitt von der Pressekonferenz


Dienstag, 19.08.2008

Der Tag beginnt für Detlef TIEGEL unerwartet: die Polizei steht vor seiner Wohnungstür: Sie will die restlichen 1,5 Millionen Datensätze einkassieren, von denen im SPIEGEL-Bericht die Rede war. TIEGEL kann die Beamten nur mit Mühen davon überzeugen, dass er keine weiteren Daten gesammelt hat als die 17.000 und dass das Ganze ein Fehler des SPIEGEL-Reporters sein müsse, der offenbar nicht so genau zugehört habe, was er ihm alles erzählt hatte.
Kaum sind die Polizeibeamten weg, steht das Telefon nicht mehr still: alle Medien wollen mit ihm reden oder ein Interview mit ihm machen.
Die Presse läuft aber bereits jetzt auf Hochtouren: die gestrige Pressekonferenz und der SPIEGEL-Bericht bringen das Thema Datenhandel ganz nach vorne. Und die Presseagenturen kolportieren die Informationen und Zahlen, die im SPIEGEL zu lesen waren. Insbesondere die Zahl von "1,5 Millionen Datensätzen", über die TIEGEL angeblich noch verfüge: "Informant präzisiert Zahl geklauter Datensätze". Egal: jetzt reden zumindest alle über dieses Thema.
Auch die (nicht im Urlaub weilenden) Politiker, die sich sonst für diese Probleme immer eher nur am Rande interessieren. Sie sammeln ja selbst fleißig Daten und werden nicht müde, immer mehr über die Bürger wissen zu wollen und immer mehr zu sammeln


25.08.2008

Das Unabhängige Landeszentrum für Datenschutz Schleswig-Holstein (ULD) veröffentlicht seine „Schlussfolgerung aus dem Bekanntwerden des illegalen Verkaufs von Kontodaten“:

    •    I. Der aktuelle Sachverhalt: Darin wird der Fall von Detlef TIEGEL kurz erklärt. Dieser Datenskandal löst eine große öffentliche Debatte aus über die Datenverarbeitung bei Callcentern, deren Kaltakquise am Telefon (sog. Cold Calls), das Fingieren von Verträgen und das unberechtigte Abbuchen von Girokonten, den Verkauf von Kontodaten bzw. den legalen und den illegalen Adressenhandel sowie die Sicherheit von Kundendaten auch in seriös erscheinenden Unternehmen (vgl. ULD 25.08.2008)

    •    II. Die Vorgehensweise beim illegalen Datenhandel: Darin wird der Ablauf beschrieben, wie die persönlichen Daten zu den verschiedenen Callcentern gelangen bzw. weiterverkauft werden
    •    III. Datenschutzrechtliche Bewertung: hierwird noch mal ausführlich erklärt welche Gesetze die Callcenter einzuhalten haben. Wenn ein Callcenter einen Auftrag von einem Unternehmen zur z.B. Kundenrückgewinnung oder Kundenbetreuung erhält, darf das Callcenter diese Daten nur für diesen Zweck nutzen

    •    IV. Änderungsbedarf im Datenschutzrecht: hier wird die Aktualisierung von Gesetzen erläutert. U.a. finden derzeit zwei Gesetzgebungsverfahren statt die einen direkten Bezug zu den konkreten Sachverhalten haben: „Gesetzentwurf zur Bekämpfung unerlaubter Telefonwerbung und zur Verbesserung des Verbraucherschutzes bei besonderen Vertriebsformen“ und „ Entwurf eines Gesetzes zur Änderung des Bundesdatenschutzgesetzes“. Am 30.07.2008 wurden von der Bundesregierung auf ihrer 114. Kabinettssitzung beide Gesetzentwürfe beschlossen

    •    V. Unter "Sonstige datenschutzpolitische Forderungen" wird mehr Personal für die Datenschutzaufsicht gefordert. Eine weitere Überlegung des Bundes Deutscher Kriminalbeamter (BDK) ist besondere Ermittlungsgruppen einzurichten und

    •    VI. Verbraucherpolitische Forderungen: ein Vorschlag der Verbraucherschutzministerkonferenz war, dass bei telefonisch geschlossenen Verträgen eine schriftliche Bestätigung des Betroffenen nachgereicht werden muss um dadurch sicher zu gehen, das dieser in Kenntnis gesetzt wurde, wofür seine Daten genutzt werden und er damit auch sein Einverständnis dafür gegeben hat. Das schafft auch eine Transparenz für den Betroffenen und für eventuell spätere Nachfragen


Ende August

Das Gewinnspielunternehmen "SKL" stellt Strafantrag gegen Detlef TIEGEL wegen "Verrats von Geschäfts- und Betriebsgeheimnissen" (Paragraph 17 UWG). Die Staatsanwaltschaft stellt das Verfahren allerdings ein. Begründung: sonst würde sich keiner mehr getrauen, solche Informationen zu melden


03.09.2008

Knapp 5 Wochen, nachdem Detlef TIEGEL seinen Job beim Lübecker Call-Center Hanse-Service angetreten und mit dem Einschalten der Verbraucherzentrale eine Lawine losgetreten hat, reagiert auch die Politik: Bundesinnenminister Wolfgang SCHÄUBLE, CDU, lädt zum Datengipfel nach Berlin ein. An dieser Konferenz nehmen teil:
    •    Justizministerin Brigitte ZYPRIES, SPD
    •    Wirtschaftsminister Michael GLOS, CSU
    •    der Vorsitzende der Innenministerkonferenz Jörg SCHÖNBOHM, CDU
    •    Verbraucherschutzminister Horst SEEHOFER (CSU)
    •    der Bundesdatenschutzbeauftragte Peter SCHAAR
    •    sowie weitere Vertreter aus den Bundesländern
Thema: die Überarbeitung des Bundesdatenschutzgesetzes. Künftig sollen Verbraucher bei Umfragen explizit einwilligen, wenn ihre Daten an Dritte bzw. für Werbezwecke weitergegeben werden sollen: von einer so genannten Einwilligungspflicht ist die Rede.
Dies hatten Datenschützer und Verbraucherschützer schon seit Jahren gefordert. Jetzt soll das alles Realität werden. Ein endgültiges Verbot des Datenhandels können die beiden CSU-Minister GLOS und SEEHOFER allerdings nicht durchsetzen. Auch nicht mithilfe des Datenschutzbeauftragten - zu groß sind die Interessen der werbetreibenden Wirtschaft


24.09.2008

Das Unabhängige Landeszentrum für Datenschutz Schleswig Holstein (ULD) veröffentlicht ein Positionspapier: Änderungsbedarf des Bundesdatenschutzgesetzes


13.10.2008

Das ULD fertigt seine Stellungnahme zur derzeit aktuellen Gesetzesvorlage des Bundesinnenministers


17.11.2008

Die Zeitarbeitsfirma Manpower kontaktiert Detlef TIEGEL - sie will ihn an ein großes Call-Center vermitteln, das zu den Top-Five in Deutschland gehört. TIEGEL ist mit seiner neuen Arbeit (Halbtagsjob) zufrieden, würde aber gerne auch wieder ganztags arbeiten


April 2009

Bundesinnenminister Wolfgang SCHÄUBLE, der noch im September 2008 von seinem "Datengipfel" (siehe 3. September 2008) großes Aufhebens gemacht hat, verkündet nochmals bzw. zum x.ten Male, dass das neue Bundesdatenschutzgesetz eine "Einwilligungspflicht" des Verbrauchers vorsehe, ob Daten an Dritte weiterverkauft werden dürfen


Mai 2009

Die anonyme und zähe Lobbyarbeit der interessierten Wirtschaft zeigt erste Erfolge: immer mehr Vereinbarungen der beiden Koalitionspartner zum Thema Datenhandel werden aufgeweicht. Daten- und Verbraucherschützer sprechen jetzt sogar von einem "Datenschutz-Placebo". ZEIT-ONLINE setzt sich damit kritisch auseinander: "Regierung verabreicht Datenschutz-Placebo"


12.05.2009

Bundeskanzlerin Angela MERKEL spricht in Berlin auf dem 2. Deutschen Verbraucherschutztag. Sie äußert sich auch zum Thema Datenschutz bzw. Datenhandel:

Auch hier ist es wieder so: So wirksam, wichtig und nicht wegzudenken Kampagnen sind, Verbraucherschutz braucht mehr. Es bedarf auch klarer und praktikabler Gesetze. Ich will zwei Beispiele aus den letzten Monaten nennen, die für die Notwendigkeit besserer Verbraucherrechte stehen.
Das ist zuerst der Datenschutz. Die parlamentarischen Beratungen dazu dauern an. Ich hoffe, dass sie zu einem wirklich vernünftigen Ende geführt werden. Bundesminister Schäuble hat beim Datenschutzgipfel im Herbst des vergangenen Jahres mit den für den Datenschutz zuständigen Institutionen Verbesserungen beim Schutz vor Datenmissbrauch vereinbart. Genau diese Vereinbarung soll mit der Novelle des Bundesdatenschutzgesetzes umgesetzt werden. Ich werde mich dafür einsetzen, dass das zu einem guten Ende geführt wird.
Dabei ist das Thema nicht wegzudiskutieren, dass wir mehr Transparenz beim so genannten Adresshandel brauchen. Wir wollen damit die informationelle Selbstbestimmung als Grundrecht stärken. Das heißt, in Zukunft soll die Verwendung personenbezogener Daten zu Zwecken der Werbung grundsätzlich nur noch mit Einwilligung der Betroffenen zulässig sein. Jeder weiß, dass Ausnahmen nicht ausgeschlossen sind, wenn das Wort "grundsätzlich" auftaucht. Wir haben auch darüber gesprochen, dass "grundsätzlich" heißt, dass mehr Transparenz vorhanden sein muss. Ich hoffe, dass wir uns genau so einigen werden. Daten über Wohnort, Name und Kaufverhalten sollen nicht ohne Zustimmung einfach verkauft, gehandelt oder zur Profilbildung genutzt werden können. Das ist das Kernstück dieser Novelle des Datenschutzgesetzes.


Juli 2009

Das Onlineportal golem.de - IT-News für Profis setzt sich mit den geplanten verwässerten Neuregelungen auseinander und damit, wer damit welche Interessen verfolgt: "Datenschutzgesetz: alle unzufrieden". Die auf dem Datengipfel im September beschlossene und von SCHÄUBLE mehrfach angekündigte Einwilligungspflicht ist längst 'gestorben'


09.07.2009

Das in Punkto Datenhandel verwässerte bzw. neugeregelte Bundesdatenschutzgesetz wird vom Deutschen Bundestag durch die Koalitionsparteien CDU/CSU und SPD verabschiedet. Es soll zum 1.April 2010 in Kraft treten. Der kleinste gemeinsame Nenner bzw. der politische Kompromiss besteht darin, dass es entweder garkeine Gesetzesänderung geben würde oder eben eine verwässerte



(JSt)