Nr. 5: Prof. LETZEL, Uni Mainz: Gefälligkeitsgutachten ?

50.000 Fälle = ca. 100.000 Wählerstimmen, jedes Jahr: fünftes Schreiben an die MdB’s

Was machen Richter an einem Landessozialgericht, deren Urteil gerade vom Bundessozialgericht kassiert wurde? Was denken Sie?

Insbesondere dann, wenn die Richter der höchsten Instanz den Kollegen eine Etage tiefer einen Wink mit dem Zaunpfahl mit auf den Weg geben, nochmals genauer hinzuschauen, ob nicht doch eine Berufskrankheit (hier „BK 1317“) beim Kläger vorliegen könnte?

Die Landessozialrichter (Baden-Württemberg) befinden sich in einer Zwickmühle. Sie sind mehr oder weniger gehalten, diesesmal ein anderes Urteil „im Namen des Volkes“ zu fällen. Sie kommen auf eine einfache Lösung: Sie wälzen das – potenzielle – Problem auf den Gutachter ab. Und zwar auf denselben, der gerade auf ‚negativ‘ plädiert hatte und dessen Argumente sie 1:1 übernommen hatten.

Für den Gutachter kein Problem. Er hat ja bereits eine Vorlage, konkret ein Sachverständigengutachten für das LSG erstellt, muss jetzt nur noch diese und jene Passage etwas umformulieren, und fertig! Jetzt plädiert er auf ‚positiv‘, also doch ein beruflich verursachter Gesundheitsschaden (Az: L 6 U 5889/06 bzw. 4712/02).

Beide sind glücklich, die Richter der 6. Kammer am Landessozialgericht, sowie der gerichtliche Sachverständige. Er kann sogar ein zweites Mal „liquidieren“, wie das so heißt. Für wenig Arbeit.

Das Beispiel zeigt die Beliebigkeit der Gutachtenerstellung in Deutschland, wenn es um die Anerkennung von Berufskrankheiten durch eine Berufsgenossenschaft und die Vorlage vor den Sozialgerichten geht. Denn wir reden nicht von einem ‚kleinen Krauter‘. Wir sprechen von Prof. Dr. med. Stephan LETZEL, Universität Mainz. Er war bis vor kurzem Vizepräsident der Deutschen Gesellschaft für Arbeits- und Umweltmedizin (DGAUM), Vorsitzender des Ausschusses für Arbeitsmedizin beim Bundesministerium für Arbeit und Soziales und ist Mitglied in vielen anderen Gremien - einer der bekanntesten (und von den Gerichten begehrtesten) arbeitmedizinischen Gutachtern.

Ein Ausnahmefall? Oder Alltag im System der Gesetzlichen Unfallversicherung?

Wir hatten eine Woche zuvor (Email Nummer 4 an Sie) ein anderes Beispiel dargestellt: Prof. Dr. med. Hans DREXLER. Der hatte im Fall eines Harnblasenkrebses die berufliche Verursachung des Betroffenen ebenfalls abgestritten. Mit Argumenten, die in der nächsthöheren Instanz (LSG Hessen) von einem - diesesmal unabhängigen - Gutachter nach Strich und Faden auseinandergenommen worden waren. Den Richtern blieb nichts anderes übrig, als die Meinung des ersten Gutachters DREXLER zu verwerfen.

Prof. DREXLER ist ein Kollege von Prof. LETZEL und war bis vor kurzem Präsident der DGAUM. Und ist Mitglied des Ärztlichen Sachverständigenbeirats Berufskrankheiten beim BMAS. Und Mitglied im Ausschuss für Gefahrstoffe beim BMAS. Und sitzt in vielen anderen Gremien – einer der ranghöchsten Arbeitsmediziner in Deutschland und ebenfalls von den Sozialgerichten ein bevorzugt gefragter Gutachter.

Ebenfalls ein Ausnahmefall? Oder eben doch Alltag im System der Gesetzlichen Unfallversicherung?

Die Tatsache, dass „in ca. 90 Prozent" der Fälle, die vor Gericht gehen, die Urteile zugunsten der Unfallversicherungsträger ausgehen, hinge mit „der Qualität der Gutachter“ zusammen, ließ das BMAS vor drei Jahren im Rahmen einer Kleinen Anfrage 19/4093 verlauten (S. 4 unten). Auch Ihre Meinung?

Das Beispiel des Gutachters LETZEL auf 1 DIN A 4-Seite können Sie auch abrufen/verlinken unter www.ansTageslicht.de/ProfessorLetzel. Und hier gibt es diesen Text als PDF.

Was Prof. Dr. med. Stephan LETZEL uns geantwortet hat, als wir ihn auf den Sinneswandel angesprochen hatten, erfahren Sie unter www.ansTageslicht.de/Letzel.


Hinweise

Zur Erinnerung: Das Beispiel von vorangegangener Woche: www.ansTageslicht.de/ProfessorDrexler, ausführlich unter: www.ansTageslicht.de/Harnblasenkrebs.

Diese Serie ist Bestandteil des Forschungsprojekts "Risikowahrnehmung durch Medienresonanz und öffentlichen Diskurs" von Prof. Dr. Johannes LUDWIG: www.ansTageslicht.de/Risikowahrnehmung.

Online am: 02.07.2021
Aktualisiert am: 19.09.2021


Inhalt:

Nr. 5: Prof. LETZEL, Uni Mainz: Gefälligkeitsgutachten ?


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