Arbeitsunfall bei der Volkswagen AG. VW und die BGHM fälschen den Unfallhergang. Folge: C.B. wartet immer noch auf eine Erklärung. Und auf Geld.

Rippenserienfraktur 3 bis 5, eine Luxation der 3. Rippe rechts, eine Sternum Fraktur sowie eine Lungenkontusion und einen Pneumothorx beidseitig“. Zudem: „Posttraumatische Belastungsstörung mit psychischer Anpassungsstörung und depressiven Reaktionen“. Die Folgen eines Arbeitsunfalls, festgestellt vom Arbeitsgericht Braunschweig aufgrund einer Schmerzensgeldforderung. Abgelehnt (Az: 3 Ca 163/13).

CB, seit 1976 bei VW, muss im April 2011 mit seinem Kollegen eine der beiden Umformwerkzeuge mittels eines Krans von der Empore in die Halle herunter umsetzen: 2,40 m lang, 1,48 m hoch, 17 Tonnen schwer. Weil der Platz bei VW immer knapper wird und Kosten gespart werden sollen, werden die Sicherheitsvorschriften hier nicht eingehalten: Der Abstand zwischen 2 solchen mobilen Apparaturen muss 87,5 cm betragen. Auf dieses Problem haben beide mehrfach hingewiesen – VW „unternahm nichts“ (Arbeitsgericht).

Um die Kette auf der einen Seite zu befestigen, muss CB zwischen beide Werkzeugblöcke, Abstand 31 cm. Aus Versehen bedient sein Kollege bereits jetzt den Kran, der Block fängt an zu schaukeln, quetscht CB zusammen, dessen beide Lungenflügel reißen (s.o.). Er muss sofort auf die Intensivstation gebracht werden. 

Über Nacht lässt VW die Empore umräumen – die Produktion müsse weitergehen. VW will bekanntermaßen Weltmarktführer werden.

Offenbar um VW zu 'schonen', erstellt die BG einen Unfallbericht, der nicht das wiedergibt, was und wie es passiert ist: Jetzt ist die Rede davon, er sei „während der Pendelbewegung“ dazwischen gelaufen. Die mündlichen und schriftlichen Aussagen von CB und seinem Kollegen werden nicht zur Kenntnis genommen. VW macht gleiches und schreibt: Nicht sein Kollege, sondern er selbst habe das tonnenschwere Werkzeug erst angehoben und sich danach zwischen die beiden Werkzeuge begeben. Quasi wie ein Selbstmörder.

Darauf aufmerksam gemacht antwortet VW: Eine Korrektur „kommt für uns nicht in Frage.“

Von der Berufsgenossenschaft erhält CB nur vorübergehend ein Verletztengeld. Arbeiten kann er seither nicht mehr, muss wegen der posttraumatischen Belastungsstörung für 2 Monate in die Psychiatrie.

Eine Rentenzahlung lehnt die BG ab. Begründung: Vier Monate nach dem Arbeitsunfall „hat sich Ihre psychische Verfassung durch Verschiebung der Wesensgrundlage zu Ihrem psychischen Vorschaden hin im Sinne einer zwanghaften Persönlichkeitsstörung, einer rezidivierenden depressiven Störung, gegenwärtig mittelgradigen depressiven Episode, einem Benzodiazepin-Missbrauch, bei einer seit 1999 abstinent im Vorfeld bestandenen Alkoholabhängigkeit verschoben. Hörstörung und Ohrgeräusch rechts als Folge einer HNO-ärztlichen Operation in den 90er Jahren“, so die BH Holz und Metall an CB. Für alle weiteren Behandlungen: „Zuständig hierfür ist Ihre Krankenversicherung.“

Mit „Benzodiazepin-Missbrauch“ sind übrigens die Medikamente gemeint, die CB in der psychiatrischen Klinik verschrieben bekommen hatte.

Als CB seine Krankenkasse fragt, warum sie die Kosten übernimmt, für die eigentlich die BG zuständig ist, erhält er dies zur Antwort: „Herr B., Sie haben wohl recht, aber die BG ist so mächtig, mit der legt sich keiner gerne an, ich auch nicht.“

Und auch seine Beschwerde beim Bundesversicherungsamt als Aufsichtsbehörde geht folgenlos aus: „Nach Aktenlage haben wir keinen Nachweis für ein irgendwie geartetes Fehlverhalten … ausmachen können.“

Hinweis:

Diesen Text können Sie auch direkt aufrufen und verlinken unter www.ansTageslicht.de/CB. Eine ausführliche Fassung seiner Geschichte finden Sie unter www.ansTageslicht.de/VW-Arbeitsunfall.

(JL)