Die Kfz-Branche. Und die Berufsgenossenschaft Holz und Metall (BGHM).

Alles, was mit Auto und Zubehör zu tun hat, ist eine der größten Branchen hierzulande. Allein VW beschäftigt in Deutschland rund 120.000 Menschen. Die Hälfte davon in Wolfsburg.

Und in Deutschlands 37.000 Kfz-Werkstätten arbeiten an die 300.000 Personen. Eine Branche, die Gewicht und Einfluss hat. U.a. bei der 'hohen Politik'. Manche sprechen auch von "Macht".

Die gesamte Autombilindustrie hat rund 880.000 Leute unter Vertrag. Mit vor- und nachgelagerten Branchen zählt das Statistische Bundesamt sogar 1,75 Millionen Erwerbstätige

Wir dokumentieren hier - nach und nach - wie es um den Arbeitsschutz der Beschäftigten in dieser Branche bestellt ist, die einen erheblichen Teil zum Bruttoinlandsprodukt beiträgt.

Alle diese Geschichten und Aspekte können Sie direkt aufrufen und verlinken unter www.ansTageslicht.de/kfz.


1 Arbeitsunfall bei Volkswagen: 2 unterschiedliche Unfallberichte

2 unterschiedliche Darstellungen zum Unfall: eine von VW, die andere von der Berufsgenossenschaft Holz und Metall (BGHM). Keine von beiden ist korrekt. Die Staatliche Gewerbeaufsicht verlässt sich auf die Angaben der Unternehmen, will weiteres nicht wissen. Der Leidtragende: jener, der jetzt arbeitsunfähig ist.

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Arbeitsschutz in Deutschland: zwischen Schein und Sein

Vereinfacht gesagt funktioniert das so: Konkrete Vorschriften, die aus Gründen der Vorsicht Sinn machen (z.B. konkrete Gefahrstoffmessungen), werden durch "einfache Maßnahmenkonzepte" so weit vereinfacht, dass die ursprüngliche Vorgabe gar keine konkrete Vorschrift mehr ist. Dafür werden dann sogenannte vergleichbare Werte herangezogen. Wie die zustande kommen, unterliegt dann dem "Sozialgeheimnis"

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Bernd HIMMELREICH versus VW: "Gesundheit ist wichtiger als Umsatz!" Ein Whistleblower?

Sein Einsatz für mehr Schutz und Sicherheit für die Beschäftigten in den 37.000 Kfz-Werkstätten in Deutschland endet mit dem Ende seiner Firma ProWoTech und der Insolvenz: eine Auseinandersetzung mit dem Volkswagen-Konzern und der Berufsgenossenschaft Holz und Metall (BGHM)

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Paragraph 3 Produktsicherheitsgesetz (ProduktSG). Oder: Deutscher Behördenwirrwarr.

Sind die Kfz-Hersteller verpflichtet den Werkstätten Hinweise zu potenziellen Gefahren beim Reparieren ihrer Autos zu geben? Wir versuchen Antworten zu finden: von den zuständigen Behörden. Ergebnis: Niemand ist zuständig. Und: Keine klare Antwort auf unsere Frage.

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Was Sie hier lesen, gehört zum Themenkomplex

Krank durch Arbeit.

Weitere Bestandteile sind diese Themenschwerpunkte:

Ebenso dazugehörig, aber an anderer Stelle bei uns platziert:

Alle diese Themenschwerpunkte bestehen aus mehreren (ausführlichen) Texten, die wir "Kapitel" nennen. Den gesamten Themenkomplex im Überblick können Sie direkt aufrufen und verlinken unter www.ansTageslicht.de/krankdurcharbeit.