Andrea FUCHS

Eine ehemalige Prokuristin klagt gegen die DZ Bank

Andrea Fuchs, Jahrgang 1962, setzt sich seit ihrem 34. Lebensjahr (1997) in über 20 Arbeitsgerichtsprozessen (in Worten: zwanzig) gegen ihren Ex-Arbeitgeber zu Wehr, eine deutsche Großbank. Für ihre Ex-Chefs, 2 so genannte Topbanker, ist alles vorbei – ihr „letzter Fluchtweg“ (Handeslblatt) bestand darin, dass die Frankfurter Staatsanwaltschaft nicht wirklich ermitteln wollte („mangels öffentlichen Interesses“) und die beiden Banker gegen Zahlung einer Buße in Höhe von knapp 18.000 und 9.000 Euro vor einem Strafprozess verschonte. Es ging um Insiderhandel, wie die Wirtschaftszeitung „Handelsblatt“ nüchtern erkannte. Und es ging um (sehr) viel Geld:

1996/97: Für rund 220 Millionen Euro soll ein Aktienpaket an der Versicherungsgruppe Aachener-Münchner Beteiligungs AG (AMB) den Besitzer wechseln. Damit niemand von Insiderinformationen unberechtigterweise profitieren kann, soll Andrea Fuchs, erfolgreiche Wertpapierhändlerin bei der Großbank, die deswegen auch Prokura zeichnet, diesen Verkauf professionell organisieren: Weder die AMB noch Konkurrenten der AMB dürfen von diesem Geschäft vorher erfahren.

Allerdings muss Andrea Fuchs angesichts des Umfangs die Topleute in ihrer Bank einweihen: z.B. den Generalbevollmächtigten für Wertpapiere. Der wiederum informiert das zuständige Vorstandsmitglied der Bank. Und beide Topleute machen das, was klipp und klar gegen das Wertpapiergesetz verstößt. Und was ihr eigener Kunde nicht möchte: Sie informieren die AMB. Und die wiederum informiert die anderen Großaktionäre. Die ganze Sache spricht sich schnell herum – jetzt wird auch der potenzielle Verkäufer aus den USA sauer. Ergebnis: Das geplante Geschäft platzt. Der Bank entgehen Provisonen in Millionenhöhe.

Die beiden Banker informieren aber auch Andrea Fuchs, dass sie das gemacht haben, was nicht sein sollte. Darüber kommt es jetzt zum Streit – die Bank braucht einen Schuldigen dafür, dass alles anders kam, als vom Kunden geplant: Andrea Fuchs.

Sie wird auf der Stelle gekündigt. Und weitere 11 Mal. Als Beweis muss ein angebliches Schriftstück herhalten, aus dem die Verfehlungen von Andrea Fuchs hervorgehen. Das Papier ist gefälscht. Andrea, die sich jetzt vor dem Arbeitsgericht wehren muss, sieht sich genötigt, die Echtheit dieses Dokuments vor Gericht in Zweifel ziehen zu lassen und schaltet – wegen Urkundenfälschung – die Staatsanwaltschaft ein. Die Bank kündigt ihr daraufhin weitere Male – weil sie ihren Arbeitgeber verleumden würde.

Zunächst kann Andrea Fuchs nur wenige Prozesse für sich entscheiden. Und jetzt laufen auf einmal auch die merkwürdigsten Gerüchte in der Bankenbranche umher: Andrea habe ein sexuelles Verhältnis mit dem Auftraggeber des Wertpapiergeschäfts; das Geschäft sei nur ihrer „Phantasie“ entsprungen, um sich hohe Boni zu erschleichen; sie habe ihre Vorgesetzten nicht vollumfänglich über das anstehende Geschäft informiert; sie sei eine „Lügnerin“. Undsoweiter.

Die gekündigte Wertpapierhändlerin weiß: Einen Job in der Bankenbranche wird sie nie wieder bekommen. Überall begegnet man ihr mit Misstrauen. Die Banken, bei denen sie sich bewirbt, haben bereits von ihrem ehemaligen Arbeitgeber – vorsorglich – Post bekommen: Kopien einiger Arbeitsgerichtsurteile, bei denen sich die Bank durchsetzen konnte, sowie die harschen Schriftsätze der Bank an die Gerichte.

Langsam jedoch bahnt sich die Wahrheit ihren Weg. Die für Insidergeschäfte zuständige Behörde, das Bundesaufsichtsamt für Finanzdienstleistungen (BAFin), konstatiert in einem Untersuchungsbericht klipp und klar, dass die beiden Topbanker die Informationen nicht hätten weitergeben dürfen.

Andrea Fuchs nutzt dies nichts. Sie erfährt davon nichts. Die Bank behauptet in allen weiteren Arbeitsgerichtsprozessen und wider besseres Wissen, dass Andrea im Unrecht sei und deswegen entlassen werden musste. Und auch die Tatsache, dass die Staatsanwaltschaft Frankfurt/Main die beiden Bankmanager wegen des eindeutigen Fehlverhaltens mit einer Geldbuße nach § 153 a der Strafprozessordnung belegt hat, erwähnt die Bank mit keinem Wort. Andrea selbst kann es nicht wissen: keine Akteneinsicht.

Sie erfährt es erst später. Aus den USA. Die amerikanische Börsenaufsichtsbehörde SEC, die Wind von der Sache bekommen hat und für den ursprünglichen Aktienverkäufer tätig wird, lässt sich die Akten aus Deutschland kommen. Jetzt erfährt auch Andrea davon. Die deutschen Richter aber wollen es nicht wissen und geben zunächst der Bank Recht. Erst ab 2004 verbessern sich Andreas Karten: In einem Wiederaufnahmeverfahren stellen sich mehr als nur formale Fehler heraus – Andrea kann alle 18 Prozesse nachträglich für sich entscheiden.

Nachdem ihr Alarmschlagen erst innerhalb der Bank und dann auch durch eine Strafanzeige keine wirkliche Aufklärung bringen konnte, sie selbst nur Nachteile hatte, entschließt sich Andrea Fuchs 2004 die Öffentlichkeit über die illegalen Praktiken zu informieren. In ihrem Buch, in dem jeder alles im Detail nachlesen kann: „Die Judasbank“. Die Folge: 2 weitere Kündigungen: Kündigung Nr. 19 und 20
Kündigung Nr. 19 wurde am 29. April 2013 vor dem Landesarbeitsgericht entschieden: Der Richter hatte 'kurzen Prozess' gemacht und der Kündigung statt gegeben. Jetzt ist Andrea FUCHS - vorerst mal wieder - gekündigt.

Dabei wird es wohl nicht bleiben. Andrea FUCHS ist entschlossen bis zum Europäischen Gerichtshof für Menschenrechte zu gehen. Vor Europas allerhöchste Richter war seinerzeit auch die Berliner Altenpflegerin Brigitte HEINISCH gezogen (siehe unter Eine Altenpflegerin klagt vor dem EGMR). Und hatte auf allerhöchster Ebene Recht bekommen: Whistleblowing ist

  • ein Menschenrecht
  • und deshalb von der Meinungsfreiheit abgedeckt.

Ob es auch bei Andrea FUCHS so kommen wird, ist ungewiss. Der Europäische Menschengerichtshof ist überlastet - nur wenige Fälle werden entschieden, die meisten Eingaben zurückgewiesen: Menschenrechte sind auch im westlichen Europa nicht selbstverständlich.


Diesen Text können Sie direkt aufrufen unter verlinken unter www.ansTageslicht.de/Fuchs. Mehr (und zwar sehr ausführlich) zum Fall Andrea FUCHS und der DZ Bank, der Mutter aller Volksbanken und Raiffeisenkassen, unter www.ansTageslicht.de/DZBank

(JL; Foto: Petrov Ahner)