Rudolf SCHMENGER

Ex-Steuerfahnder aus Frankfurt am Main

Der Psychiater und Neurologe Dr.med. Thomas Holzmann hat am 31.7.2006 den Steuerfahnder Rudolf Schmenger für dienstunfähig und teildienstunfähig befunden. Er hat bei ihm „eindeutig“ eine irreversible"paranoid-querulatorische Entwicklung" sowie mangelnde Krankheitseinsicht diagnostiziert.

Schmenger wurde am 19.12.2006 von der Oberfinanzdirektion Frankfurt/Main namens des Hessischen Finanzministeriums gegen seinen Willen in den Ruhestand versetzt. Später wurden noch drei weitere Kollegen von Schmenger zwangspensioniert. Dies geschah jeweils aufgrund fachlich unzureichender Gutachten des Dr. Thomas Holzmann.

Nur wenige Monate nach seiner Versetzung in den unfreiwilligen Ruhestand unterzieht Rudolf Schmenger sich einer universitären psychiatrischen Begutachtung um zum Steuerberater zugelassen zu werden. Diese bestätigte ihm seine volle psychische Gesundheit. Daraufhin zeigt Schmenger den Vorgang seiner Begutachtung durch Dr. Holzmann dem Menschenrechtsbeauftragten der Hessischen Landesärztekammer an. Dieser verdächtigte nach Sichtung der Unterlagen den Psychiater ein „Gefälligkeitsgutachten“ erstellt zu haben.

Aber warum? Gab es im beruflichen oder politischen Umfeld von Schmenger und seinen Kollegen eine oder mehrere einflussreiche Personen, denen daran lag, Schmenger um jeden Preis los zu werden? 
Schmenger war Steuerfahnder am Finanzplatz Franfurt/Main. Ein ‚Bankenteam‘ der Steuerfahndung des Finanzamts Ffm. V war bis Anfang 2001 bei der Prüfung mehrerer Großbanken eingesetzt. Die FahnderInnen deckten u.a. Fälle auf, in denen Banken Gelder verschiedener Bankkunden in Sammelbeträgen anonymisiert dorthin transferierten, wo sie keine Quellensteuer für ihre Zinserträge abführen mussten. Ihre Fahndungserfolge führten im Fall eines einzigen Bankenverfahrens (1996), an dem Schmenger beteiligt war, zu gezahlten Mehrsteuern und Hinterziehungszinsen in Höhe von über 260 Mio. DM.

So einer kann schon mal mächtige Feinde haben. Das muss gar nichts Persönliches sein.

Dann kam die Sache mit der Dienstanweisung. 2001 wird in Hessen die berüchtigte Amtsverfügung 2001/18erlassen. Danach soll ein „Anfangsverdacht“ für steuerstrafrechtliche Ermittlungen aus den Fahndern nicht einsichtigen Gründen nur noch sehr ein-geschränkt gegeben sein können. Die Fahnder, unter ihnen Rudolf Schmenger, sehen erhebliche Steueransprüche der öffentlichen Haushalte gegen Steuerhinterzieher schwinden. Sie können sich des Verdachts nicht erwehren, dass mittels Amtsverfügung große Steuerbetrüger begünstigt werden sollen. Sei es, um bestimmter Personen oder Parteien zu schützen; sei es zur Förderung einer ‚Standortpolitik‘ zugunsten des Finanzplatzes Frankfurt/Main.

Der damalige Finanzminister Karlheinz Weimar (CDU) weist derartige Vermutungen bis heute weit von sich.
 
Man mag ihm glauben oder nicht. Die Flick-Affäre erhellte in den 1980er Jahren die Dimensionen politischer Korruption, wenn das ganz große Geld im Spiel ist. Sie warf ein Schlaglicht auf die Spitzen von Parteien und Ministerien, auf Akteure in der vordersten Reihe der politischen Klasse. Es ging nicht darum, dass die Protagonisten damals etwa in die eigene Tasche gewirtschaftet hätten. Es ging um Parteipolitik und politische Karrieren, um Aufstieg und Machterhalt, um Seilschaften und Männerfreundschaften, um gesellschaftliche Stellung, Einfluss und gute Perspektiven für das Leben nach der Politik.

Schmenger gehört zu denen, die die Dienstanweisung ihres Finanzamtsleiters nicht umstandslos befolgen. Er remonstriert und versucht seine Dienstvorgesetzten von seinen fachlich qualifizierten Einwänden zu überzeugen. Er wendet sich an Parlament und Landesregierung um Hilfe. Er gibt mit seiner Kritik nicht nach. 

Schließlich sollen die Steuerfahnder zur Raison gebracht und gleichzeitig ein Exempel statuiert werden. Durch ein später von Schmenger betriebenes Akteneinsichtsverfahren wird zufällig eine geheim gehaltene Personalakte über ihn bekannt. Darin findet sich ein Fax des Amtsvorstehers an die OFD vom 12.11.2002, in dem es heißt:

„… Die Verwaltung muss daher in der Personalangelegenheit Schmenger aus meiner Sicht eine Lösung finden, die der engagierten und tatkräftigen SGLin Steufa, dem HSGL Steufa und mir als FAV (Finanzamtsvorsteher-d.Red.)den Rücken stärkt. Außerdem sollten die von einer zu findenden Lösung ausgehenden Signale in den Bereich der Fahnder/innen nicht unterschätzt werden.“

Der nur durch Schmengers Sturheit aufgeflogene untaugliche Versuch, die kritischen Steuerfahnder zu psychiatrisieren, bringt dem Fall die mediale Aufmerksamkeit, öffentliche Empörung und überfällige parlamentarische Beachtung.

Die vollständige Geschichte ist ausführlich dokumentiert unter

Außerdem haben wir einzelne couragierte Steuerfahnder hier in diesem Kontext als Whistleblower portraitiert:


(Text: AFa, Fotocopyright: Petrov Ahner)

Wo die Person ebenfalls eine Rolle spielt: