Inge HANNEMANN – die ganze Geschichte von Anfang an

Eine Chronologie aller Ereignisse

23. Dezember 2002 - ein Tag vor "Heiligabend"

Der Bundesminister für Arbeit (Wolfgang CLEMENT), Bundeskanzler (Gerhard SCHRÖDER) und Bundespräsident (Johannes RAU), alle SPD, bringen unmittelbar vorm Weihnachtsfest mehrere Gesetze auf den Weg, konkret besiegeln alles mit ihrer Unterschrift, damit sie eine Woche später, am 1. Januar 2003, bereits in Kraft treten können. Der Abstimmungsprozess im Bundestag, Bundesrat, Vermittlungsausschuss und wieder im Bundestag läuft bereits seit November: über das "Erste Gesetz für moderne Dienstleistungen" und das "Zweite Gesetz für moderne Dienstleistungen" .

Das "Viertes Gesetz für moderne Dienstleistungen am Arbeitsmarkt", auch unter "Hartz IV" bekannt, ist das umfassendste des Gesamtpaketes. Es wird jedoch erst ab dem 01. Januar 2005 in Kraft treten. Mit "Hartz IV" wird die "Arbeitslosen-und Sozialhilfe" abgeschafft. Stattdessen erhalten die Menschen das Arbeitslosengeld II (ALG II).

Der Abstimmungsmarathon im Bundestag, auch unter dem Label "Agenda 2010" bekannt, bzw. die durchgewunkenen neuen Regelungen werden  auch unter der Bezeichnung „Omnibus Gesetze“ gehandelt, weil a) viele Gesetze auf einmal und b) diese schnell verabschiedet werden können. Das Omnibusverfahren bevorzugen Regierungen vorzugsweise dann, wenn sie wissen, dass einzelne Gesetze durchfallen würden, im Gesamtpaket aber dann doch von einer Mehrheit mitgetragen werden (müssen).

Die "Agenda 2010" gehört ebenfalls dazu –  neben 60 anderen Gesetzen, die auf der Tagesordnung stehen. Seitdem musste bis heute eine Unzahl an Änderungen und Anpassungen vorgenommen werden  ­– etwa 60 an der Zahl. Das neue Gesetz hat zudem bis heute massenweise die Sozialgerichte beschäftigt: mit einer Flut von Prozessen. Und die meisten, die sich gegen dieses gesetzliche Ungetüm vor Gericht wehren, obsiegen auch - das juristische Hartz-IV-Sammelsurium gehört - schon rein juristisch gesehen - nicht zu den politischen Glanzleistungen der Politik.

Wie es überhaupt zu dieser Reform gekommen ist, haben wir unter Gegen gefälschte Statistiken in den Arbeitsämtern dokumentiert.
Wer hinter der Bezeichnung "Hartz" steht, ist hier rekonstruiert: in der Skandal- und Lustreisenchronologie des Automobilkonzerns VW


2005

Bis zu diesem Zeitpunkt hat Inge HANNEMANN, gelernte Speditionskauffrau und ehemalige Journalismus-Studentin, diverse Tätigkeiten bei verschiedenen Bildungsträgern in Deutschland ausgeführt

Zuletzt war sie in einem Jobcenter in Freiburg beschäftigt. Dort standen die Menschen im Vordergrund der Behördenphilosophie und nicht das Geld oder Sanktionen. Die Teamleiter und die Führungskräfte hatten diese Arbeitsphilosophie der Gesetze an ihre Mitarbeiter weitergegeben. Seitens der Bundesagentur (BA) wurde dies jedoch nicht lange geduldet. HANNEMANN's Teamleiter hat daraufhin sich selbst in das Grundsicherungsamt zurück versetzen lassen.


2006

Inge HANNEMANN, jetzt 37 Jahre alt, zieht nach Hamburg um. Sie nimmt ihre Tätigkeit als Arbeitsvermittlerin  beim Jobcenter team.arbeit.hamburg, konkret beim "Jobcenter für Menschen mit Schwerbehinderung" auf. 

Dies geschieht aus finanziellen Gründen, um selber nicht von Hartz IV abhängig zu sein. Sie wechselt sozusagen die Fronten, weil ihre finanzielle Sicherheit Vorrang hat


Sommer 2006

Die Sanktionsregelungen innerhalb der Jobcenter werden verschärft - bundesweit und auch in Hamburg. Nach dem neuen Fortentwicklungsgesetz soll jeder Antrag auf Hartz IV ab sofort auf Leistungsmissbrauch untersucht werden, um herauszufinden, ob die Antragssteller, widerrechtlich Geld erhalten. 

Gesetzliche Grundlage ist das vom Bundestag

  • kurz vor der Sommerpause und
  • wieder in großer Eile

verabschiedete „Hartz IV – Fortentwicklungsgesetz“.
Neben den verschärften Sanktionen wird die eigene Altersvorsorge (z.B. Lebensversicherungen) etwas besser berücksichtigt: Für jedes Lebensjahr dürfen Arbeitslose 250 € ansetzen, die die Jobcenter nicht in die Leistungsbemessung mit einrechnen müssen. Maximal aber nur 16.250 Euro, die ungeschoren bleiben. Beim sonstigen Vermögen (z.B. Erspartes) wird der Satz von 200 auf 150 € pro Lebensjahr reduziert – der maximale Freibetrag, der nicht angetastet werden muss, beträgt nun 13.000 Euro.

Auch dieses Gesetz wird im Eiltempo durch den Bundestag gejagt – die Abgeordneten wollen schließlich pünktlich in ihren Urlaub. Dabei passiert eine Panne: Bei der Neufassung des „Schonvermögens“, zu dem auch der geringfügig erhöhte Freibetrag (von 150 auf 200 Euro) bei der Altersvorsorge gehört, hat man vergessen, klarzustellen, dass dies nur gilt, wenn vertraglich ausgeschlossen ist, dass die Ersparnisse vor Rentenbeginn verwertet werden können. Jetzt würde der Gesetzestext bedeuten, dass Hartz IV-Empfänger ihre Lebensversicherung kündigen müssten.

Die Bundesregierung zeigt sich, angesprochen auf diesen Fehler, generös: Sie will die neue Rechtslage vorerst nicht anwenden – solange bis die Panne ausgebügelt ist.

Für die Jobcenter-Mitarbeiter stehen von nun an Zahlen im Vordergrund der Arbeit:

Je mehr Sanktionen ein Mitarbeiter im Jobcenter tätigt, desto mehr Geld wird eingespart und die „Sanktionsquote“ wird erfüllt. Eine „Sanktionsquote“ für die Mitarbeiter, also vorgegebene Sollzahlen, die intern erfüllt werden sollen, gibt es – nach außen hin und offiziell – natürlich nicht. De facto wohl, wie Inge HANNEMANN in einem Interview mit uns berichtet.

Die Verschärfungen der Sanktionsregelungen sind Auslöser für HANNEMANN‘s inneren Widerstand gegen das Hartz IV-System. Das Versäumen von sog. Meldeterminen wird bei den U25 (Unter 25-Jährige) als auch bei den Ü25 (Über 25-Jährige) mit jeweils 10% sanktioniert. Dieses kann sogar kumuliert werden.

Es gibt bei den Erwachsenen über 25 Jahren (Ü25) drei Sanktionsstufen:

  • Stufe 1: Die erste Pflichtverletzung, zum Beispiel Nichtbewerben auf eine vorgeschlagene Arbeitsstelle: Hierbei wird das Arbeitslosengeld II um 30 Prozent gemindert.
  • Stufe 2: Bei der ersten wiederholten Pflichtverletzung wird das Arbeitslosengeld II um 60 Prozent gemindert.
  • Stufe 3: Bei jeder weiteren Pflichtverletzung kommt es zu einem kompletten Wegfall der Leistungen – die Vollsanktion tritt in Kraft.

Wenn die Jobcenter-Mitarbeiter sanktionieren, um die interne Quote zu erfüllen, denken die meisten allerdings nicht über die Gründe des Nichterscheinens der „Kunden“ nach, obwohl diese in den Regelungen der Sanktionsbestände festgelegt sind und nach Vorgehensmustern überprüft werden sollten. Laut HANNEMANN können einige "Kunden" beispielsweise nicht zu ihren Terminen erscheinen, weil sie psychisch oder physisch nicht in der Lage sind das Haus zu verlassen. In diesen Fällen sollte man ihrer Meinung nach nicht sanktionieren.

Und dies sind die Gründe, weshalb „Kunden“ die vorgeschriebenen Termine nicht wahrnehmen. Beziehungsweise so sieht die Statistik von Inge HANNEMANN aus:

  • In 50% der Fälle sehen die „Kunden“ keinen Sinn darin – sie sind bereits desillusioniert

  • In 40% der Fälle sind die „Kunden“ krank, konkret leiden sie an Depressionen und trauen sich teilweise. sogar nicht mehr aus dem Haus

  • 10% der Betroffenen wollen oder können sich die Fahrtkosten zum Jobcenter nicht mehr leisten 


Hier findet sich eine Übersicht von Tatbeständen, die eine Sanktion auslösen können. Es ist ein internes Dokument der Arbeitsverwaltung, als Leitfaden für die Jobcenter-Mitarbeiter gedacht. Die BILD-Zeitung wird das Dokument später als "Geheimpapier" bezeichnen:


2006 bis 2010

In der Zeit macht HANNEMANN nichts anderes, als ihre Funktion der Arbeitsvermittlerin auszuüben. Jedoch kommt es immer häufiger vor, dass sie in Teambesprechungen durchaus „kritische“ Fragen stellt. Insbesondere warum schwerbehinderte Menschen analog mehr oder weniger gleich behandelt werden wie Nichtschwerbehinderte. Weiterhin beobachtet sie die Entwicklung der Urteile des Bundessozialgerichts, des Bundesverfassungsgerichts und studiert diese intensiv und stellt schnell fest, dass diese in den Jobcentern nicht ankommen, konkret: nicht beachtet werden.

In den ganzen Jahren beobachtet HANNEMANN die Gesamtentwicklung und sammelt wichtige Informationen


09.02.2010

So ganz allein mit ihrer Einschätzung, dass das Hartz IV-System nicht ‚gerecht‘ ist, steht Inge HANNEMANN nicht da. Das Bundesverfassungsgericht trifft eine Entscheidung in Sachen „Regelleistungen“:

  • die aktuellen „Hartz IV“-Sätze decken nicht das Existenzminimum

  • die Berechnung muss „realitätsgerecht“ ausfallen und transparent nachvollziehbar sein

und muss „für einen darüber hinausgehenden unabweisbaren, laufenden, nicht nur einmaligen, besonderen Bedarf einen zusätzlichen Leistungsanspruch einräumen."

Mehr dazu  in der Chronologie der Hartz-IV-Gesetze


Mai 2010 bis 2011

HANNEMANN muss eine „Auszeit“ im Jobcenter für Menschen mit Schwerbehinderung nehmen. Sie erleidet ein Burnout  – zu groß sind der Zahlendruck von oben und ihre Gewissensbisse. Inge HANNEMANN  merkt zudem, dass selbstständiges Denken und eingesetzte Kreativität nicht erwünscht sind. Ihre jetzt freie Zeit nutzt sie, um herauszufinden, was sie will und was ihr selbst gut tun könnte. In London schaut sie sich Arbeitsämter an, in Nizza jobbt sie und verdient sich ihr Geld mit diversen Aushilfstätigkeiten: in einem Hotel, einem Café - meist auf Minijob-Basis im prekären Arbeitsmarkt für 5,50 Euro die Stunde. Sie lernt das Leben aus der Sicht ihrer "Kunden" kennen.


Mai 2011

Nach ihrer Auszeit möchte HANNEMANN die Beschäftigung im Jobcenter für schwerbehinderte Menschen wieder aufnehmen. Der neue Standortleiter versucht dies zu verhindern, indem er ein Gutachten anordnet, das den Verdacht auf "psychische Instabilität" implizieren soll.
Das Gespräch bei der Gutachterin ergibt jedoch eine Bestätigung über hohe Belastbarkeit, Differenzierung und volle Leistungsfähigkeit bei Inge HANNEMANN. Die Psychologin ist daher sehr verwundert über die Einschätzung des Standortleiters. Aus diesem Grund wird ihre Rückkehr von Mai 2011 auf September 2011 verschoben und so muss die innerliche Hartz-IV-Rebellin einen Job als freie Dozentin bei einem Bildungsträger annehmen, da sie zu der Zeit sonst keinen Lohn erzielen kann. Dort ist sie für die Bereiche Bewerbungstraining und Coaching zuständig.


September 2011

Erneut wird HANNEMANNs Rückkehr in das Jobcenter für schwerbehinderte Menschen verhindert. Sie wird bei der Auflösung der Abteilung in verschiedene Standorte nicht berücksichtigt und soll sich wie eine Externe auf freie Stellen innerhalb der Jobcenter team.arbeit.hamburg bewerben. Sie besteht jedoch auf eine Beschäftigung und übt Druck auf die Personalleitung aus. Aus diesem Grund wird sie beim "Jobcenter für Menschen ohne festen Wohnsitz" im Bereich des „Arbeitgeberservice HoGa“ versetzt. Dort hat sie jetzt keinen Kontakt mehr zu den „Kunden“.

Wenig später wird Inge HANNEMANN vom Geschäftsführer der team.arbeit.hamburg (t.a.h) über den zuständigen Standortleiter in St. Pauli aufgefordert, ihre Homepage (derzeit nicht verfügbar, Stand 21.10.2015) und ihren ersten Blog einzustellen, in dem sie sich mit den vielen Merkwürdigkeiten und aus ihrer Sicht: Ungerechtigkeiten auseinandersetzt. HANNEMANN soll schriftlich erklären, dass sie dort nicht über die t.a.h oder über das „Unternehmen“ berichten werde. HANNEMANN ignoriert diese Aufforderung.

Den Blog startet HANNEMANN, nachdem sie in den Erwerbslosenforen passiv und z.T. aktiv mitliest und unter Pseudonym kommentiert. Sie merkt schnell, dass der Frust der Erwerbslosen aber auch der Frust der Mitarbeiter zunimmt und fast linear dazu die verbalen und tätlichen Angriffe auf die Jobcenter-Mitarbeiter steigen. Die Diskussionen um Hartz IV und Arbeitsmarktpolitik nehmen auch von Seiten ihrer eigenen ehemaligen „Kunden“ zu. So stellt sie fest, dass immer mehr Betroffene kritisch werden, sich nicht alles gefallen lassen und von ihr Hilfe erwarten. Diese Hilfe versucht HANNEMANN ihnen in Form von Ehrlichkeit auf ihren Blog zu bieten.

HANNEMANN's Abteilung beim "Jobcenter für Menschen ohne festen Wohnsitz" wird nach kurzer Zeit auf mehrere Standorte verteilt. Auch hier findet keine Berücksichtigung HANNEMANN‘s statt. Erneut muss sie sich als Externe bewerben.


Danach

Inge HANNEMANN bewirbt sich als Externe im Jobcenter Eimsbüttel. Dort wird sie abgelehnt. Die Gleichstellungsbeauftragte erzählt ihr später, dass die Ablehnung u.a. dadurch zustande kam, dass der dortige Standortleiter der Meinung war, HANNEMANN „wüsste“ zu viel. Sie übt weiterhin Druck auf die Personalleitung beim Jobcenter team.arbeit.hamburg aus und besteht auf der Beschäftigungspflicht in ihrem eigentlichen Tätigkeitsbereich als Arbeitsvermittlerin.

Aufgrund dessen ergibt sich ein Vorstellungsgespräch im Jobcenter Hamburg-Altona für Sonderaufgaben U25, um die dortigen Fallmanager zu entlasten. Explizit werden ihr besonders „schwer vermittelbare“ junge Menschen von ihren Kollegen übergeben. Dort nimmt sie wieder eine Tätigkeit als Arbeitsvermittlerin in Teilzeit auf.


April 2012

Inge HANNEMANN startet neben ihrer Homepage erstmals einen zweiten Blog. Sie beginnt mit regelmäßigen kritischen Einträgen über die Arbeitsabläufe in ihrem beruflichen Umfeld im Jobcenter, den Sanktionsregelungen und den Hartz IV-Gesetzen. Der Blog ist der Bundesagentur ein Dorn im Auge.


Mai bis Oktober 2012

Als HANNEMANN erfährt, dass ihr  Blog im Jobcenter auf Widerstand stößt, sucht sie das Gespräch mit der Teamleitung ihrer Abteilung, um herauszufinden, was gegen sie vorliegt. Allerdings wird der Teamleitung von den höheren Instanzen verboten, das Thema mit HANNEMANN zu besprechen. Daraufhin nimmt die Hartz IV-Kritikerin per Mail Kontakt zu der Geschäftsführung der t.a.h (team.arbeit.hamburg) und dem Personalrat auf. Der Personalrat, der die Arbeitnehmer vertreten soll, reagiert  jedoch nicht, so dass HANNEMANN die Gleichstellungsbeauftragte Sylvie LANDRATH zur Hilfe holt. Letztlich ergibt sich ein Gespräch mit dem stellvertretenden Geschäftsführer, der jedoch keine Informationen über die Sachlage preisgeben möchte. Oder nicht darf.

In einem Hartz IV-Info Forum veröffentlicht HANNEMANN eine geheim gehaltente Information  über den durchschnittlichen Krankenstand der Angestellten in den Jobcentern, der in Hamburg 26% beträgt. Diese hohe Krankenquote könnte der Ausdruck der physischen und psychischen Frustration vieler Angestellten sein.

Inge HANNEMANN wird daraufhin von ihrer Standortleiterin mit dem Argument zur Rede gestellt, sie habe Interna verraten. Sie gibt zu bedenken, der Vorwurf des „Verrats“ impliziere, dass die Krankenquote in der Tat so hoch sei. Danach wird sie in dieser Angelegenheit nichts mehr von der Standortleiterin hören.


24.11.2012

HANNEMANN reicht eine Beschwerde bei der t.a.h. im Eingabeausschuss des Senats ein. In dem Schreiben schildert sie die Situation innerhalb des ihres Jobcenters und ihrem kritischen Blog und betont dabei besonders, dass sie von der Geschäftsleitung ignoriert und auch nicht mehr gegrüßt wird.  Sie spricht in der Beschwerde erstmals über Bossing (Mobbing seitens des Chefs). Diese Beschwerde soll an die Trägerversammlung weitergeleitet werden, damit sie sich dazu äußern. Dies ist bis zum heutigen Tag nicht geschehen.


Dezember 2012

Die Rechtsabteilung der Behörde für Arbeit, Soziales, Familie und Integration (BASFI) prüft den kritischen Blog (altonabloggt) der Hartz IV-Kritikerin und kommt zu keinem für HANNEMANN negativ auszulegenden Ergebnis. Demzufolge kann es auch keine arbeitsrechtlichen Gründe für eine Kündigung geben.

Inge HANNEMANN fordert eine schriftliche Bestätigung des Ergebnisses der Durchsuchung an, die sie aber ebenso bis heute nicht erhalten hat.
HANNEMANN fordert weitere Gespräche mit der Personalrat-Abteilung an. Rückmeldungen kommen gar nicht oder sehr zeitverzögert -mit der Begründung, der Personalrat sei nicht im Hause gewesen. Bis heute stehen noch keine weiteren Gesprächstermine fest.


19.02.1013

Inge HANNEMANN veröffentlicht auf ihrem Blog "altonabloggt" einen offenen Brief („Brandbrief“), der an die Bundesagentur gerichtet ist.
Nach der Veröffentlichung wird sie in ihrem Arbeitsumfeld isoliert.  Die KollegInnen sprechen seit dem Brandbrief nicht mehr mit ihr.


Februar / März 2013

Während HANNEMANN im Urlaub ist, wird ihr Büro im Jobcenter Altona von ihrem Arbeitgeber durchsucht. Dabei werden unter anderem ihr Computer sowie die Listen ihrer abgehenden Telefonate kontrolliert. Ziel dieser Durchsuchung ist es offenbar, Gründe für eine arbeitsrechtliche Kündigung HANNEMANN's zu finden – ohne Erfolg.

Ihre Nichtanwesenheits- bzw. Stempelzeiten werden ebenfalls kontrolliert, um herauszufinden, ob  sie sich abgemeldet hat, wenn sie  beispielsweise zum Rauchen auf die Straße gegangen ist. HANNEMANN hat sich (natürlich) jedes Mal korrekt abgemeldet und die Ausfallzeiten der Raucherpausen nachgeholt.


04.03.2013

Mit einem Schreiben der Behörde für Arbeit, Soziales, Familie und Integration (BASFI) vom 27.02.2013 wird Inge HANNEMANN zu einem Personalgespräch bzw. einer Anhörung eingeladen. Am 06.März 2013 soll das Personalgespräch stattfinden. Dieses Schreiben erhält sie durch die neue Teamleitung und deren Stellvertretung am 4. März, im Beisein eines „Kunden“ persönlich überreicht – also während eines „Kundengesprächs“.


06.03.2013

Das gepante Gespräch wird jedoch von der Behörde für Arbeit, Soziales, Familie und Integration (BASFI) abends telefonisch auf dem Anrufbeantworter abgesagt. Offenbar aufgrund eines angekündigten Flashmobs durch Anhänger von HANNEMANN. Flashmob bedeutet: eine kurze, überraschende öffentliche Aktion einer größeren Menschenmenge, die sich anonym, per moderner Telekommunikation etwa via SMS dazu verabredet hat.


28.03.2013

Inge HANNEMANN erhält einen Anruf von der (angeblichen) Vorsitzenden des Trägerausschusses, die sich als Mediatorin zwischen der Behörde für Arbeit, Soziales, Familie und Integration (BASFI) und der Person HANNEMANN bezeichnet. Sie legt ihr einen Abordnungsvorschlag vor: Inge HANNEMANN solle an einer Hospitation im Rahmen einer Personalentwicklung teilnehmen.
Die Mediatorin gibt ihr zu verstehen, dass sie auf Druck der Bundesagentur (BA) handle. HANNEMANN lehnt jedoch ab, weil diese Tätigkeit nicht ihrer Qualifikation entspricht, was bereits die Tarifierung der Stelle bestätigt. Daraufhin teilt ihr die "Mediatorin" mit, dass bei Ablehnung eine Kündigung oder Freistellung erfolgen könne.

Später erhält HANNEMANN eine E-Mail von der oben genannten „Vorsitzenden des Trägerausschusses“, in der sich aber aus der E-Mail- Signatur ergibt, dass die Vorsitzende des Trägerausschusses gleichzeitig auch die Amtsleiterin der „BASFI“ ist.

Ungeachtet dessen bestätigt HANNEMANN in der Online-Radiosendung "Jungle Drum" auf Nachfrage, dass es bei der Bundesagentur eine sogenannte „Sanktionsquote“ gibt. Den Mitarbeitern im Jobcenter wird in Meetings wiederholt mitgeteilt, dass sie die Sanktionsquote zu erfüllen haben. Aussagen wie: „Achtet auf die Sanktionsquote!“ seitens der Teamleiter seien immer wieder gefallen.


04.04.2013

Anlässlich eines Interviews mit Inge  HANNEMANN und dem stellvertretenden Geschäftsführer der team.arbeit.hamburg (t.a.h), Oliver WEIßE, bei „Deutschlandradio Kultur“ sagt WEIßE, ein „weiter so“ im Jobcenter sei wohl schwer vorstellbar für alle Beteiligten.


06.04.2013

Das Hamburger Abendblatt berichtet in einer Art kurzen Reportage mit dem Titel  "Jobcenter-Mitarbeiterin verweigert Strafen für Arbeitslose" zum ersten Mal über HANNEMANN – und das aus einer ziemlich positiven Sicht auf die Hartz-IV-Kritikerin.


15.04.2013

Auf den Kanal „Videoatonale“ (YouTube) bestätigt HANNEMANN im Video "Hartz IV - Gewollte Armut? noch einmal ihre Aussage vom 28. März 2013, in der sie sagt, dass es eine Sanktionsquote in der Bundesagentur für Arbeit gibt.  Diese Sanktionsquote würde nicht nur landesweit, sondern bundesweit in den Bundesagenturen praktiziert.


16.04.2013

HANNEMANN fängt an, mit der Fraktion DIE LINKE zu kooperieren. Es gibt ein erstes Gespräch mit den Bundes-Fraktionsmitgliedern in Berlin. Sie stellt der Partei ihre internen Unterlagen zur Verfügung.


21.04.2013

Die dpa setzt dazu folgende Meldung ab: 

Die Bundesvorsitzende der Linkspartei, Katja Kipping, hat sich für die Abschaffung von Hartz-IV-Sanktionen ausgesprochen. „ Die Wirkung der Sanktionen ist verheerend, weil sie Menschen immer wieder in Existenznot bringt - und dabei werden auch noch Fehler gemacht“  kritisierte Kipping bei einem Landesparteitag der bayerischen Linkspartei am Sonntag in Nürnberg. Immerhin seien 60 Prozent der Klagen gegen die Sanktionen erfolgreich. Zudem drückten Hartz-IV-Sanktionen auf die Löhne, weil sie Arbeitslosen gar keine andere Wahl ließen, selbst extrem schlecht bezahlte Jobs anzunehmen. Jobcenter verhängen beispielsweise Sanktionen, wenn Hartz-IV-Betroffene einen angebotenen Arbeitsplatz ablehnen.“


22.04.2013

Nach ihrem Urlaub macht sich Inge HANNEMANN wie gewohnt auf den Weg zur Arbeit und kommt um kurz nach sechs Uhr in ihrem eigentlichen Jobcenter an. Für 8 Uhr wurde in der Zentrale ein Gespräch mit den stellvertretenden Geschäftsführer der t.a.h.. bereits im Vorfeld während ihres Urlaubes angesetzt, da HANNEMANN durch einen Kollegen eine telefonische Bedrohung erhielt, die sie auch dem Jobcenter gemeldet hatte. Inge HANNEMANN war klar, dass dieser Punkt kein Gesprächsthema sein würde. Der stellvertretende Geschäftsführer teilt ihr anschließend mit, dass sie bis auf Widerruf vom Dienst freigestellt ist. Sie muss am selben Tag in Begleitung des Hausmeisters ihre persönlichen Gegenstände packen und vor Ort ihre Schlüssel abgeben.

Was ihr außerdem auffällt: Sie kann sich an diesem Tag nicht mehr in ihr internes System einloggen.


03.06.2013

Längst ist mal wieder der Bundesrechnungshof (BRH) am Werk. Auch er beschäftigt sich – wie Inge HANNEMANN – mit der Effizienz des Hartz IV-Regelwerks. Er beanstandet mehrere Mängel, die er in sieben Regionaldirektionen herausgefunden hat.

Allerdings: Die Philosophie dieser Oberbehörde geht in Richtung ‚Geheiminstitution‘: Berichte und Prüfungen sind regelmäßig ‚geheim‘ bzw. nur für den „internen Dienstgebrauch“ vorgesehen. Inge HANNEMANN sieht das anders. Sie veröffentlicht die entsprechenden Passagen bzw. den Schriftwechsel zwischen BRH und der BA in ihrem Blog.


23.06.2013

DER SPIEGEL berichtet über den seit Monaten unter Verschluss gehaltenen Prüfbericht indem der Bundesrechnungshof der Bundesagentur für Arbeit (BA) vorwirft, sich vorrangig um leicht vermittelbare Arbeitslose zu kümmern, die anderen dagegen weitgehend zu ignorieren.

In dem Artikel "Vorwurf des Bundesrechnungshofs: Arbeitsagentur manipuliert Vermittlungsstatistik", werden die Ergebnisse der Prüfer aufgelistet. So zum Beispiel, dass die Arbeitsvermittler in den untersuchten drei Monaten für mehr als 50 Prozent der Langzeitarbeitslosen keinen Stellensuchlauf gemacht und zu 45 Prozent keinen ernstzunehmenden Kontakt aufgenommen hatten – womit sich die Vorwürfe mehr oder weniger belegen ließen. Die Jobcenterangestellten konzentrierten sich lieber auf die leicht vermittelbaren Arbeitslosen und füllten damit ihre Statistiken auf. "Creaming" nennt man derlei Verhalten, wenn man sich vorrangig mit der 'Sahne' beschäftigt. Und alles andere außer Acht lässt.

Über die Veröffentlichung im SPIEGEL zeigt sich der Bundesrechnungshof wie üblich 'not amused', wie aus dem Schreiben an den Haushaltsausschuss des Deutschen Bundestages hervorgeht.

Das Gutachten selbst besteht in der 54seitigen "Mitteilung an die Bundesagentur für Arbeit über die Prüfung der Steuerung der Zielerreichung in den strategischen Geschäftsfeldern I und V a".

Die Kritik des BRH an der BA fällt vernichtend aus - allein der Vorwurf von "Manipulationen" taucht mehrmals auf (S. 4, 32, 36, 49, 53, 54). Es ist von "Entwicklungen, die dem gesetzlichen Auftrag zuwiderlaufen" die Rede:

  • So praktizieren die Arbeitsagenturen - offenbar auf Geheiß von ganz oben - sogenanntes Creaming: Man konzentriert sich auf die Sahnehäubchen und lässt alles andere achtlos liegen. Konkret: Die Jobcenter-Mitarbeiter konzentrieren sich vor allem auf jene Arbeitslose, die ohnehin einen Job bekommen. Das macht natürlich weniger Arbeit und hübscht die Statistik schneller auf als wenn man sich mit schwer vermittelbaren Menschen abgibt
  • So wurde beispielsweise in mehr als 50 Prozent der Fälle wurde für Langzeitarbeitslose kein "Stellensuchlauf" gemacht
  • "Die Tatsache, dass wir in allen geprüften Agenturen (insgesamt 7 von 156 sowie 7 Regionldirektionen, Anm. d. Red.) Fehlsteuerungen festgestellt haben, zeigt, dass es sich um ein grundsätzliches Problem handelt. Die Regionaldirektionen haben in ihrer Fachaufsicht die Fehlsteuerungen und Manipulationen nicht erkannt", heißt es zum Schluss auf S. 54.

Es ist nicht das erste Mal, dass der BRH die bundesdeutsche Arbeitsbehörde so massiv kritisiert. Bereits 2002 hatten die obersten staatlichen Prüfer feststellen müssen, dass 70% (in Worten: siebzig Prozent) der Zahlen aller (angeblich) erfolgreich vermittelten Beschäftigten manipuliert,sprich: ge-fakt waren. Offenbar Alltag bei den deutschen Arbeitsvermittlungsbehörden. Das damalige BRH-Gutachten sowie die Hinweise eines Whistleblowers, Erwin BIXLER vom Landesarbeitsamt Rheinland-Pfalz, waren Auslöser der danach eingeleiteten Hartz-Reformen (hier zur Kurzfassung, hier zur ausführlichen Darstellung dieser Geschichte).


26.06.2013

HANNEMANN‘s Unterstützer versammeln sich vor dem Jobcenter in Hamm und machen eine Solidaritätsbekundung „Gegen soziale Ungerechtigkeit und Behördenwillkür.”


07.07.2013

Der Spiegel berichtet erneut über Prüfungsergebnisse bezüglich der Mängel innerhalb der Bundesagentur für Arbeit. Der Artikel "Bericht der Innenrevision setzt Spitze der Bundesagentur für Arbeit weiter unter Druck", beschäftigt sich mit den Vorwürfen seitens der eigenen Innenrevision der BA. In ihrem jüngsten Halbjahresbericht kritisierten die Prüfer unter anderem, dass die Agenturen dabei versagten, "passgenaue Vermittlungsvorschläge" zu machen.


17.07.2013

Die Hartz IV-Rebellin schreibt einen offenen Brief an die Bundesministerin für Arbeit und Soziales, Ursula von der LEYEN (2009-2013), in dem sie die „Agenda 2010“ und die Folgen, insbesondere die Sanktionen auf Kosten der „Kunden“ kritisiert. Sie veröffentlicht den offenen Brief auf ihrem Blog. 

Zeitgleich wird eine Anti-HANNEMANN Facebook-Seite IngeHannemannWatch” gegründet: auf einer facebook-Seite.


26.07.2013

Nach mehreren straf- und arbeitsrechtlichen Abmahnungen wird Inge HANNEMANN von der Freien und Hansestadt Hamburg aufgefordert das am 3. Juni 2013 veröffentlichte Protokoll zwischen der Bundesagentur für Arbeit und dem Bundesrechnungshof in ihrem Blog zu löschen.


31.07.2013

Die Hartz-IV-Kritikerin klagt gegen das Jobcenter team.arbeit.hamburg vor dem Arbeitsgericht. Dem Antrag auf Weiterbeschäftigung von Inge HANNEMANN wird nicht stattgegeben, die Güterverhandlung auf den 28. August 2013 angesetzt.


28.08.2013

Die Güterverhandlung HANNEMANN ./. Jobcenter team.arbeit.hamburg endet ohne Einigung. Beide Parteien haben bis zum 9. September 2013 Zeit, um sich schriftlich für einen Kompromiss zu äußern.


14.09.2013

HANNEMANN erhält den "taz-Panterpreis der LeserInnen" zugesprochen:

Der taz Panterpreis ist ein Preis für Menschen, die sich mit großem persönlichen Einsatz für andere starkmachen und mutig Missstände aufdecken. Menschen, die uneigennützig und hartnäckig für eine bessere Welt kämpfen, ohne viel Aufhebens um ihr Engagement zu machen. Mit dem Preis möchten wir die Arbeit all dieser Engagierten würdigen und sie ins Licht der Öffentlichkeit rücken.“ (Quelle: taz.de)


28.02.2014

Um 11:30 Uhr findet im Amtsgericht Hamburg die Verhandlung HANNEMANN vs. Jobcenter Hamburg statt. Es geht zunächst um eine Sachstandklärung. Die Klägerin  versucht die Anschuldigungen ihres Arbeitgebers anhand von umfangreichen Unterlagen zu widerlegen. Diese werden vom Gericht entgegengenommen, aber vorerst nicht berücksichtigt. Nach interner Beratung zwischen HANNEMANN und ihrer Anwältin werden die Unterlagen wieder eingezogen, woraufhin ein Versäumnisurteil folgt.


07.03.2014

Inge HANNEMANN erhält den Clara-Zetkin-Ehren-Preis 2014 durch die Partei "DIE LINKE. Berlin“, mit dem herausragende Leistungen von Frauen in Gesellschaft und Politik gewürdigt werden.


03.07.2014

Am 11. Juli 2014 sollte HANNEMANN's Freistellung vor dem Arbeitsgericht Hamburg verhandelt werden. Das Arbeitsgericht Hamburg sagt die Sitzung jedoch ohne Rücksprache mit HANNEMANN und ihrem Anwalt ab. Das Gericht beruft sich auf ein Schreiben der team.arbeit.hamburg, in der ihr Arbeitgeber HANNEMANN's Zuweisung zum Jobcenter für beendet erklärt.

HANNEMANN's Anwalt reicht daraufhin eine Klage gegen die Stadt Hamburg (BASFI) als auch eine Einstweilige Verfügung gegen die Beendigung der Zuweisung ein - nebst einem neuen Arbeitsvorschlag.


08.07.2014

Der angesetzte Termin vor dem Arbeitsgericht wird von Seiten des Arbeitsgerichts und des zuständigen Richters, ohne Rücksprache mit ihrem Anwalt, abgesagt. Begründung: Zuweisungsende als Angestellte in einem Jobcenter lt. Jobcenter team.arbeit.hamburg.
Just dieses wurde jedoch bisher nicht auf Rechtskonformität überprüft. Die nächste Verhandlung soll am 17. Juli 2014 stattfinden.


17.07.2014

Die taz titelt "Hartz-IV-Rebellin ruhiggestellt" und berichtet über den Gerichtstermin: Inge Hannemann ./. Freie Hansestadt Hamburg.

Das Arbeitsgericht lehnt ab. Die Hamburgerin Inge Hannemann soll nun gegen ihren Willen eine Arbeit im Integrationsamt antreten. Der Wunsch der als „Hartz-IV-Rebellin“ bundesweit bekannt gewordenen Inge Hannemann, in die Jugendberufsagentur Hamburg-Altona zurückkehren zu können, ist ein Stück unwahrscheinlicher geworden. Die 46-Jährige muss sich zunächst dem Direktionsrecht der Hamburger Arbeits- und Sozialbehörde beugen. Hannemann soll sofort einen neuen Job als Sachbearbeiterin im Referat zur Eingliederung von Schwerbehinderten in das Berufsleben beim Integrationsamt antreten. Eine einstweilige Verfügung gegen die Umsetzung lehnte gestern das Arbeitsgericht ab…”

So geht auch dieser Fall - möglicherweise unendlich - weiter.


September 2014

Das Bundesarbeitsministerium hat ein Konzept "zur Weiterentwicklung des Sanktionsrechts" entwickelt. 2013 wurden bundesweit etwas mehr als 1 Million Sanktionen bei Hartz IV-Empfängern verhängt. Fünf Jahre zuvor, 2009, hatten die Jobcenter in rd. 725.000 Fällen Leistungen gekürzt.
Jetzt soll die Sanktionspraxis "entschärft" werden, so Ministerin Andrea NAHLES (SPD). Beispielsweise sollen die Gelder für die Übernahme der Mietkosten nicht mehr gekürzt werden. Und "U 25" sollen "Ü 25" gleichgestellt werden, konkret Jugendliche unter 25 Jahren werden wie Menschen über 25 Jahren behandelt.

Inge HANNEMANN gründet einen Verein: den Dialog Sozialer Initiativen (DiSI), der sich zum Ziel gesetzt hat, "dauerhaft Synergieeffekte zwischen Gruppierungen und Einzelpersonen zu etablieren, um so mit unterschiedlichen Mitteln und Möglichkeiten der Agendapolitik 2010 entgegenzuwirken. Dabei wollen wir gleichzeitig eine Brücke bilden zwischen Zivilgesellschaft, Politik, Wirtschaft und sozialen Bewegungen", so das Gründungsstatement.
Die vom Bundesarbeitsministerium angekündigten "Entschärfungen" der Sanktionsregelungen stellen für HANNEMANN vor allem Maßnahmen dar, den "bürokratischen Aufwand in den Jobcentern" zu "reduzieren". Ihrer Meinung nach müssten "die Menschen in den Mittelpunkt gerückt werden". Und nicht das "Administrative".


Dezember 2014

Nachdem HANNEMANN mit Einstweiligen Verfügungen gegen ihren Abzug vom Jobcenter vor Gericht (Arbeitsgericht, Landesarbeitsgericht) gescheitert ist, kommt es am 15. Dezember vor dem Arbeitsgericht zu einem Vergleich. Richter Esko HORN kann beide Parteien, Inge HANNEMANN wie ihren offiziellen Arbeitgeber, die Hamburger Sozialbehörde (BASFI) davon überzeugen, dass es eine 'gute' Lösung wäre, wenn HANNEMANN künftig im Integrationsamt für die Eingliederung von Behinderten ins Arbeitsleben zuständig wird.
HANNEMANN, die jetzt in der selben Tarifgruppe ihren neuen Job verrichtet, zeigt sich nach den ersten Arbeitstagen zufrieden. Kündigt aber zugleich an, dass sie darauf achten werde, dass auch in Hamburg die UN-Behindertenkonvention eingehalten wird.

Damit hat sich das zweite Verfahren, das sich gegen das Direktions- bzw. Weisungsrecht recht der Stadt Hamburg gegenüber Inge HANNEMANN richtete, erledigt

Über das Hauptsacheverfahren, ihre Klage gegen ihre Suspendierung seitens der Jobcenters team.arbeit.hamburg, ist damit noch nicht entschieden.


Februar / März 2015

Bei den Bürgerschaftswahlen zieht die Fraktion DIE LINKE mit 10 Abgeordneten in die Hamburger Bürgerschaft ein. Darunter: Inge HANNEMANN, die ihre politische Arbeit in Sachen offizieller Sanktionspolitik jetzt auch von dort aus als Volksvertreterin machen kann:


26.05.2015

Das Sozialgericht Gotha ist der Meinung, dass Sanktionen in Form von finanziellen Kürzungen gegen mehrere verfassungsmäßige Grundsätze verstossen. Z.B. gegen das grundgesetzlich garantierte menschenwürdige Existenzminimum: "Die Menschenwürdegarantie verlangt eine Sicherstellung des Existenzminimums in jedem Einzelfall", so die 15. Kammer des Gerichts (Az: S 15 AS 5157/14). Die Thüringer Sozialrichter haben deshalb das Verfahren ausgesetzt und dem Bundesverfassungsgericht zur Prüfung vorgelegt.

Jetzt müssen Deutschlands höchsten Richter darüber entscheiden, die sich seit langem und immer wieder für das Existenzminimum stark machen.


05.06.2015

Erneut Prozesstermin vor dem Hamburger Arbeitsgericht gegen ihre Freistellung seitens des Jobcenters team.arbeit.hamburg:

Der Termin dauert nur wenige Minuten, der Richter geht auf HANNEMANN's Klageschrift erst garnicht ein und verkündet, dass ihre Suspendierung gerechtfertigt sei: HANNEMANN habe ja nun einen neuen Job bei der Stadt Hamburg gefunden. Damit sei alles erledigt, weil sie "kein erkennbares Interesse" haben könne, an ihren alten Arbeitsplatz zurückzukehren.

HANNEMANN's Anwalt, Johannes SUNDERMANN, dazu: Das Gericht hat keine Sachentscheidung, sondern nur eine formelle Entscheidung gefällt. Dagegen gehe man jetzt in der nächsten Instanz vor: beim Landesarbeitsgericht.

Inge HANNEMANN betrachtet ihre Kündigung und 'Versetzung' als eine Art von Berufsverbot für kritische Mitarbeiter. Und so wie Beamte ein Remonstrationsrecht besäßen, sich gegen - ihnen widerrechtlich erscheinende - Anweisungen zur Wehr setzen bzw. sich im Zweifel damit 'freikaufen' zu können, müsse dies auch für Angestellte im Öffentlichen Dienst gelten. Sie habe schon seit langem darauf hingewiesen, dass viele Hartz-IV-Regelungen gegen die Menschenwürde verstießen. Und das habe jetzt gerade auch das Sozialgericht Gotha konstatiert. Bzw. eben diese Frage dem Bundesverfassungsgericht vorgelegt.


danach 2015

Inge HANNEMANN, bestärkt durch ds Urteil des Sozialgerichts Gotha (vgl. 26. Mai 2015), gründet die Initiative "sanktionsfrei": www.sanktionsfrei.de . Die Idee: möglichst viele Hartz-IV-Empfänger dazu bewegen, gegen ihre Entscheide zu klagen.

Derzeit leben rund 6 Millionen Bundesbürger von Hartz IV (404 Euro im Monat zzgl. Übernahme der Miete etc.). Darunter sind 1,7 Millionen Kinder. 

Da etwa 40% der Hartz-IV-Klagen vor den Sozialgerichten zugunsten der Betroffenen ausgehen, ist die Rechnung einfach: Wenn (fast) alle klagen, werden die Jobcenter ausgebremst: dann kollabiert das gesamte System. Denn im Regelfall müssen sich 3 Jobcenter-Mitarbeiter mit einer Klage befassen, Das wäre die totale Auslastung des Systems nur mit Widersprüchen.

Im Jahr 2015 wurden in insgesamt (nur) 130.000 Fällen Sanktionen verhängt. Die meisten wegen unregelmäßiger Meldungen in den Jobcentern. Was das für Gründe haben kann, hat Inge HANNEMANN aber selbst in ihrer praktischen Tätigkeit erfahren: z.B. Depressionen und Krankheit. Darauf nehmen die Jobcenter aber keine Rücksicht.

Inge HANNEMANN tritt aber auch eine Unterschriftenaktion los: Das Thema soll den Bundestag beschäftigen, dort wo die Thematik hingehört. Denn dort hat sie auch in den letzten Dezembertagen des Jahres 2002 angefangen, als die Abgeordneten in Windeseile 60 Gesetzesvorschläge durchwinkten. Darunter das, was später als "Hatz IV" bezeichnet wird.

Die Aktion hat auch eine facebook-Seite: www.facebook.com/sanktionsfrei



(AF, AP, RA, JH, JL)