Guido STRACK: ein EU-Beamter gegen OLAF

"OLAF" ist jene EU-Einrichtung, die die Kommission Ende der 90er Jahre installieren musste, nachdem ein Korruptions- und Betrugsskandal den anderen abgelöst hatte. "OLAF" soll - eigentlich - Betrug,  Korruption und Selbstbedienung verhindern. Wie ernst diese Einrichtung das nimmt, zeigt dieses Beispiel:


Guido STRACK's ganzer Fall im Überblick

Die EU-Kommission in Brüssel gilt als Bürokraten-Moloch und lange Zeit auch als Selbstbedienungsapparat für Einzelne. Angesichts des Milliarden-Etats eine lukrative Sache. Und so musste 1999 die komplette EU-Kommission zurücktreten - unter dem Druck der Europäischen Öffentlichkeit. Ein Skandal hatte den anderen gejagt - viele Beamte der oberen und unteren Etagen hatten einfach den Kanal nicht voll bekommen. Damit sollte Schluss sein. Eine eigens installierte Behörde namens OLAF sollte Betrügereien und Korruption eindämmen. Doch einen Fall, den sie 2002 auf den Tisch bekam, fasste sie mit Samthandschuhen an. Sogar der OLAF-Überwachungsausschuss sprach klare Tadel aus. Allerdings: Für den, der diesen Fall angezeigt hatte, sollte damit ein längerer Leidensweg losgehen.

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Der Whistleblowerakt von Guido STRACK

Auch das ist die EU-Kommission. 2002 setzt sie eine Verordnung in Kraft, nach der EU-Beamte verpflichtet sind, finanzielle Unregelmäßigkeiten anzuzeigen. Praktiziert wird das Gegenteil: Whistleblower werden ausgegrenzt, gemobbt und suspendiert. Wie dieser Fall von Guido STRACK belegt.

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Chronologie der nicht enden wollenden Geschichte: Guido STRACK gegen OLAF

Dies ist die Geschichte, die 2002 beginnt und bis heute nicht zu Ende ist. Zugleich eine Geschichte über die EU-Institution OLAF, die - eigentlich - Misswirtschaft und Korruption bekämpfen soll. Aber nicht wirklich tut.

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Der "Final Case Report" von OLAF in Sachen Guido STRACK

"Diese Kritik des Herrn Strack entspricht der häufigen Analyse des Überwachungsausschusses, der zufolge OLAF kaum Recherchen durchführt" - so die Kontrolleure über die Kontrolleure OLAF. Der OLAF-Apparat der EU - ein einziges Feigenblatt?

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Die Beschwerde an die EU-Kommission

Bevor ein EU-Beamter gegen seinen Arbeitgeber, die EU-Kommission klagen kann, muss er ein strenges Verwaltungsverfahren durchlaufen. Die EU-Kommission geriert sich als Behördenmoloch. Und Klagen vor dem Europäischen Gerichtshof für Menschenrechte kann jeder in Europa. Nur EU-Beamte nicht. Die EU-Kommission: ein Hort von fairen Arbeitsbedingungen oder gar Menschenrechten?

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