Dokumente + Belege

Viele Dokumente und Belege über den Fall Guido STRACK werden auf ansTageslicht.de erstmals einer größeren Öffentlichkeit zugänglich gemacht.

 

Am 25.05.2011 nimmt Guido STRACK als geladener Experte an einer Anhörung des Haushaltskontrollausschusses des Europäischen Parlaments zum Thema "Whistleblowing" teil(Livestream/Mediathek). In seiner zu diesem Anlass verfassten, umfangreichen Stellungnahme, macht er nicht nur konkrete Vorschläge für notwendige Verbesserungen zum Umgang mit Whistleblowern in Europa und vor allem in den EU-Institutionen, sondern nimmt auch erstmals selbst öffentlich zu seinem Fall und den Lehren daraus Stellung.

Aber dies ist keineswegs das einzige öffentlich verfügbare Dokument zum Fall Strack. Über seine jeweils ca. 20 Klagen vor den EU-Gerichten und Beschwerden an den Europäischen Bürgerbeauftragten, ist es STRACK in langen Jahren gelungen, viele Informationen und Dokumente indirekt auch für die Öffentlichkeit zugänglich zu machen. Dies obwohl er selbst keine Dokumente und Informationen unmittelbar veröffentlichen durfte. Das EU-Beamtengericht hat noch im Januar 2011 eine Aussageverweigerungsverfügung der Kommission gegen STRACK bestätigt (weil diese angeblich zu unbestimmt war, obwohl STRACK der Kommission sogar eine CD-ROM mit all jenen Daten überlassen hatte, deren Veröffentlichung er beantragte). Aber viele der im Rahmen der Gerichtsverfahren entstanden Dokumente sowie jene aus den Beschwerdeverfahren beim Europäischen Bürgerbeauftragten sind öffentlich und unserem Dokumentationszentrum - auch unter Nutzung der EU-Dokumentenzugangsverordnung 1049/2001 - zugänglich gemacht worden.

Guido STRACK selbst hat außerdem immer wieder versucht, mittels jener Verordnung auch an Orginialdokumente - wie z.B. den FINAL CASE REPORT - heranzukommen. Teilweise wurden ihm diese ungeschwärzt, teilweise geschwärzt und teilweise gar nicht überlassen (was dann z.T. zu neuen Klagen und Beschwerden seinerseits führte). Seine Erfahrungen hierbei hat er bereits 2007 in einer persönlichen Stellungnahme zu einem Grünbuch der EU-Kommiission öffentlich gemacht.

Den Nutzern unserer Seiten erschließen wir die meisten Dokumente nunmehr über die Chronologie und die thematischen Unterseiten zum Fall STRACK. Letzere sollen in naher Zukunft noch ausgebaut werden. Wer noch mehr wissen und vielleicht auch einmal selbst Erfahrungen mit der Transparenz der EU-Institutionen sammeln möchte, kann aber auch selbst bei der EU-Kommission, bei den EU-Gerichten oder beim Europäischen Bürgerbeauftragten Anträge nach jener Dokumentenzugangsverordnung stellen. Dies ist seit November 2009 Ihr gutes (Grund-)Recht nach Art. 42 der EU-Grundrechtscharta. Anders als Anträge nach dem Informationsfreiheitsgesetz in Deutschland sind Anträge nach Verordnung 1049/2001 auf EU-Ebene - jedenfalls wenn man sich mit elektronischer Lieferung der Dokumente einverstanden erklärt - in der Regel kostenlos. Sie sollten normalerweise innerhalb von 15 Arbeitstagen beschieden werden. Zugang zu Dokumenten kann verweigert werden soweit ein gesetzlicher Ausnahmetatbestand (z.B. Art. 4 der Verordnung 1049/2001) vorliegt.