Die Akten(lage)

Vor allem zwei Dokumente stehen hier im Mittelpunkt - hinsichtlich der Frage, aus welchen Quellen sie stammen und wie es um ihre Authentizität bestellt ist: 

  1. Das - von uns so bezeichnete - Mobbing-Protokoll, in dem gelistet ist, welche "Anweisungen" der Generalbevollmächtigte BRÄUER "erteilt" hatte, um
    • einerseits "notwendige Maßnahmen in Bezug auf Frau Fuchs", insbesondere deren Kündigung umzusetzen 
    • andererseits aber nicht das "anstehende große WP-Geschäft" zu gefährden 
  2. sowie der Aktenvermerk, den eben dieser Generalbevollmächtigte der DZ Bank BRÄUER von Andrea FUCHS erhalten haben will und mit dem er vor den meisten Arbeitsgerichten erfolgreich 'belegen' konnte, dass er von dem "großen WP-Geschäft" erst 3 Monate später erfahren habe

.
Das erste bzw. das wichtigste Dokument, das Mobbing-Protokoll, bekam die Betroffene, Andrea FUCHS, erst neun Jahre nach Ausfertigung - mehr oder weniger zufällig - in die Hände. Sie konnte es daher erst im Jahr 2007 - also zehn Jahre nach Kündigung Nr. 1 - im Zusammenhang mit dem Restitutionsprozess um Kündigung Nr. 16 vor Gericht einführen. Die DZ Bank hatte dieses Dokument von sich aus (natürlich) nie vorgelegt.
Dies hatte sie allerdings mit dem zweiten Dokument gemacht, der kleinen Aktennotiz zum 220 Mio Euro schweren Aktiengeschäft: gleich im Zusammenhang mit Kündigung Nr.1.

1. Das Mobbing-Protokoll

Das Dokument "DG intern", auf dem feinsäuberlich aufgelistet ist, was alles zu geschehen habe und was dann auch genau so eingetreten ist, trägt das Datum 7. April 1997:

Es ist für die gesamte Geschichte von Andrea FUCHS und der heutigen DZ Bank, die wir in drei aufeinander folgenden Chronologien (Teil I bis III) dokumentiert haben, das Schlüsseldokument, das letztlich alles erklärt

  • was abgelaufen ist 
  • und warum es so abgelaufen ist. 

Zu den Quellen des Mobbing-Protokolls

Dieses "DG intern" ist/war bei der DZ Bank an (mindestens) drei Stellen abgelegt:

  • in der Personalabteilung bzw. der Personalakte von Andrea FUCHS 
  • der Abteilung Revision, die einen Teil des Vorgangs im November 1997 (Az: 8814 / rev 156) intern zu prüfen hatte 
  • in einem gesonderten Heftordner mit der Aufschrift "betreffend Fuchs" im ehemaligen Büro des damaligen Generalbevollmächtigten der DZ Bank, Dr. Norbert BRÄUER. Dort wurde es im Rahmen einer staatsanwaltschaftlichen Durchsuchung aufgefunden. Ein weiterer Leitzordner, der beschlagnahmt wurde, läuft unter der Bezeichnung "Ordner ELBA" (Markenname der Büroartikelfirma). 

Das Mobbing-Dokument gelangte damit in die Akten der Staatsanwaltschaft Frankfurt/Main, jener Justizbehörde, die an Deutschlands Bankenplatz Nr. 1 zuständig ist u.a. für Insidervergehen. Sie musste nach der Strafanzeige von Andrea FUCHS wegen "Urkundenfälschung" in Bezug auf den "Aktenvermerk" ein Ermittlungsverfahren eröffnen, das später aufgeteilt und von 2 Staatsanwälten betrieben wurde:

  • zum einen ging es um den Aktenvermerk, den der Generalbevollmächtigte BRÄUER beim Arbeitsgericht vorgelegt hatte (Kündigungen Nr. 1 und 2), zusammen mit einer "Eidesstattlichen Versicherung" vom 29. Juli 1997, die er "in Kenntnis der Strafbarkeit einer falschen eidesstattlichen Versicherung" persönlich unterschrieben hat - als 'Nachweis' dafür, dass er von dem "anstehenden großen WP-Geschäft" erst am 7. Juli etwas erfahren haben will und schon garnicht wissen konnte, dass dabei nicht die AMB, um deren Aktienanteile es ging, angesprochen werden durfte.
    Zuständig dafür: Staatsanwalt BADLE. 
  • Das andere Ermittlungsverfahren gegen BRÄUER konzentrierte sich auf den Vorwurf des Insiderverrats bei dem fraglichen 220 Mio Euro schweren Aktiendeal und wurde von Staatsanwalt Claus HILDNER bearbeitet. 

Die beiden Verfahren trugen die Aktenzeichen

  • 710 Js 39978.6/98 
  • 92 Js 5918.2/99. 


Die in diesem Zusammenhang entstandenen Akten - und insbesondere das Mobbing-Protokoll - wurden bis zur Kündigung Nr. 15 einschließlich in keinem der Prozesse eingeführt: weder bei den Kündigungsschutzklagen noch bei den anderen Verfahren - z.B. auf Auszahlung des Gehalts und der vereinbarten Bonuszahlungen:

  • Keiner der Richter wollte wissen, was sich aus der Durchsuchung ergeben hatte - keiner der Richter wollte sich damit befassen 
  • trotz regelmäßiger Beweisanträge seitens der Anwälte von Andrea FUCHS. 
  • Andrea FUCHS und ihre Anwälte konnten dieses Dokument nicht kennen. 
  • Und die DZ Bank hatte dieses Dokument natürlich auch nicht auf den Richtertisch gelegt. 

Auch die beiden Staatsanwälte, BADLE und HILDNER, hatten sich offenbar nur partiell mit den Unterlagen befasst. So hatte etwa Staatsanwalt BADLE einen der beiden Akteure und Initiatoren des Mobbing-Protolls, Hans-Jörg SCHREIWEIS, als "neutralen Zeugen" beurteilt, nach dessen "glaubhafter Einlassung" es dem Generalbevollmächtigten der DZ Bank BRÄUER "einem nachvollziehbaren Motiv für die Tatbegehung" der Urkundenfälschung bzw. des fraglichen "Aktenvermerks" (siehe unter Dokument Nr. 2) fehlen würde. U.a. mit dieser Begründung hatte er das Ermittlungsverfahren ("Urkundenfälschung"/Aktenvermerk) mangels Beweises nach § 170 ZPO eingestellt (siehe Chronologie Teil II: September 1999).

Im Zusammenhang mit Kündigung Nr. 16 war es dann soweit: Die Richterin EICHNER am Frankfurter Arbeitsgericht war die erste, die im Jahr 2007 - also 10 Jahre nach Kündigung Nr. 1 - die Akten der Staatsanwaltschaft beiziehen wollte. Das misslang. Die Staatsanwaltschaft hatte die Akten nicht mehr. Und dies mehrere Monate vor dem offiziellen Datum der Aufbewahrungsfrist im August.Einen Teil der Akten gab es dann doch, jedenfalls den Aktenstand bis zum 20. April 2000. Da nämlich hatte die US-Börsenaufsicht SEC bei der Frankfurter Staatsanwaltschaft angerufen und um "unkomplizierte Akteneinsicht" gebeten, wie sich Staatsanwalt HILDNER auf der Rückseite des Blattes mit der Paginierungsnummer 318 schriftlich vermerkt hatte:



Die SEC hatte ihrerseits den Tatbestand des Insidervergehens untersucht, weil die in London ansässige Fidelity Capital Markets (FCM), von der Andrea FUCHS mit der Platzierung des AMB-Aktienpakets beauftragt worden war, eine Tochter des gleichnamigen Unternehmens in Boston/USA ist. Nach Ablauf der Aufbewahrungsfrist bei der SEC hatte der dort zuständige Sachbearbeiter im Sommer 2006 mit Andrea FUCHS telefoniert und sie gefragt, ob sie Verwendung für diese Dokumente hätte. In den USA pflegt man bekanntlich ein anderes Verständnis von „Vater Staat“ und seinen Akten, die letztlich Akten der Bürger sind: Seit 1966 gibt es dort den „Freedom of Information Act“, der – von einigen sicherheitssensiblen Ausnahmebereichen abgesehen – jedem Bürger der Welt (und nicht nur der USA!) freien Zugang zu Akten des Staates und seiner Behörden garantiert.
So kam dann eine Woche vor Weihnachten ein dickes Paket, transportiert via FEDEX.

Auf diesem Weg waren die Akten der Frankfurter Staatsanwaltschaft über die SEC bei Andrea FUCHS gelandet, die nun einen „öffentlichen“ Status hatten. Und die wir deshalb auch veröffentlichen bzw. hier online stellen können.
Andrea FUCHS konnte in der Zwischenzeit nur in die Ermittlungsakte betreffend den Fälschungsvorwurf des Aktenvermerks ("Urkundenfälschung", nicht "Prozessbetrug") Einsicht nehmen, bekam aber bei der Frankfurter Staatsanwaltschaft nur ausgewählte Aktenteile zu sehen.

Und so sahen die Akten aus den USA aus: Ein dickes Paket mit dem Aktendeckel (links) sowie eine wesentlich dünnere Beiakte, deren Bezeichnung sich aus dem Beschlagnahmeprotokoll gleich auf der ersten Seite ergab: "betreffend Fuchs":

Dies ist die erste Quelle der Akten, Aktenstand April 2000.


Wie das so ist bei Zivilverfahren, wenn es um potenziell hohe Streitwerte geht: Die Anwälte verdienen immer, egal ob sie gewinnen oder verlieren. Irgendeiner muss immer alles bezahlen. Und wieviel jemand letztlich bezahlen muss, hängt manchmal auch vom Umfang der Arbeitsstunden ab, die ein Anwalt in Rechnung stellt. Um die Jahrtausendwende waren Stundensätze um die 300 Euro (netto) durchaus üblich. Und da der Appetit bekanntlich mit dem Essen kommt, passiert es schnell und leicht, dass Honorarabrechnungen überhöht ausfallen (können).

Bei Andrea FUCHS war es so, dass einer ihrer ersten Anwälte in den Kündigungsschutzverfahren insgesamt über 100.000 Euro zuviel liquidieren wollte - aufgrund angeblicher Arbeiten und Rechercheren für dies und jenes. Andrea FUCHS sah sich gezwungen, dagegen vorzugehen. Vor Gericht. Diesesmal nicht vor den Frankfurter Arbeitsgerichten, sondern vor dem Land- und Oberlandesgericht Frankfurt/Main. Dort obsiegte sie. Auf Anhieb. In beiden Instanzen.

Ihr Anwalt in diesen beiden Verfahren hatte sich dafür alle Akten, Schiftsätze und Anhänge aller Gerichtsverfahren (Kündigungen, Gehalts- und Urlaubsansprüche, Bonuszahlungen, Widerrufsklage gegen Dr. BRÄUER u.a.m.) zusammenstellen lassen. Was Andrea FUCHS aber nicht wusste: Ihr Anwalt in dieser Angelegenheit hatte sich aber auch - und zwar ohne Probleme dabei zu haben - die Ermittlungsakten der Frankfurter Staatsanwaltschaft kopieren lassen. Die lagerten nun zuhause in seiner Garage.

Bis zu jenem Zeitpunkt, als Andrea FUCHS davon erfuhr, sich auf der Stelle in einer nächtlichen Aktion mit dem Auto dorthin begab, um die Akten, die sie via SEC in Washington erhalten hatte, mit jenen abzugleichen, die in der Garage lagen.

Der Vergleich ergab: Die fotokopierten Akten entsprachen den ihren: sowohl der Inhalt aus dem "ELBA"-Ordner als auch das Mobbing-Protokoll aus der Beiakte "betreffend Fuchs" (aus dem Büro des Generalbevollmächtigten BRÄUER).

Damit bestätigte Quelle 2 Quelle Numero 1, die beide letztlich allerdings nur eine einzige Quelle repräsentieren: die Akten der Frankfurter Staatsanwaltschaft. Bzw. die Privatakte "betreffend Fuchs" von Dr. BRÄUER.

Eine weitere Quelle: Auch in der DZ Bank gibt/gab es Menschen, die zwischen Recht und Unrecht zu unterscheiden wissen. Und die sich nicht vom oben herab verordneten 'Mainstream' blenden lassen, "daß Mitarbeiter-Kontakte zu Frau Fuchs jeglicher Art nicht dienlich für das persönliche Fortkommen in der DG Bank sowie für die weitere dienliche Arbeit mit der DG Bank sind", wie es im Mobbing-Protokoll auf der letzten Seite Nr. 5 heißt.

Andrea FUCHS erhielt - ein wenig später - auch aus einer DZ Bank-internen Quelle das Mobbing-Protokoll. Es entspricht inhaltlich exakt jener Version, die sie aus den beiden ersten Quellen kannte. Nur äußerlich gibt es einen Unterschied: Da diese Kopie nicht aus der 'privaten' Akte des ehemaligen Generalbevollmächtigten BRÄUER stammt, fehlen a) die diversen handschriftlichen Ergänzungen sowie b) der DG Bank-Eingangsstempel mit dem Datum "26. November 1997" gleich oben auf der ersten Seite (hier zu sehen: der Anwaltsstempel von Andrea FUCHS):

Dies ist die dritte Quelle des Mobbing-Protokolls vom 7. April 1997. Und in dieser Version wurde das Dokument als "Anlage 11" vom Andrea FUCHS'ens Anwalt vor Gericht eingereicht.

Zur Authentizität des Mobbing-Protokolls

Erstmals eingeführt werden konnte das 4 1/2-seitige Dokument erst im Februar 2007, als es gerade um das Restitutionsverfahren wegen der seinerzeit verlorenen Kündigungsschutzklage Nr. 16 ging. Es spielte aber nicht wirklich eine Rolle, weil sich die zuständige Richterin EICHNER auf das andere Dokument fokussiert hatte: den Aktenvermerk (siehe dazu unter 2.).

Eine Rolle erhielt das Mobbing-Dokument im Zusammenhang mit der Kündigungsschutzklage um Kündigung Nr. 19 - zwei Jahre später, 2009, nachdem Andrea FUCHS alle Restitutionsverfahren gegen die DZ Bank für sich entscheiden konnte und nun die nächste bzw. juristisch aktuelle und noch nicht abgearbeitete Kündigung zur Debatte stand. Diesesmal beim Arbeitsgericht unter dem Vorsitzenden Richter, Prof. Dr. Martin BECKER (siehe Chronologie Teil III: 2009). Der versuchte - über ein ganzes Jahr lang - zwischen beiden Parteien zu vermitteln, in einem sogenannten Mediationsverfahren. Mit wenig Erfolg. Der Vertreter der DZ Bank kam zu allen Terminen regelmäßig zu spät, hatte wenig Originäres im Angebot, so dass auch bei Richter BECKER irgendwann die Einsicht reifte, dass dies nur ein erfolgloses Unterfangen sein konnte.

Bevor sich diese Erkenntnis in einem Urteil - pro Andrea FUCHS - niederschlug (Januar 2012), hatte die DZ Bank noch kurz vor Jahresende 2009 reagiert: mit einem Schriftsatz ihrer neuen Kanzlei "Skadden, Apps, Slate, Meagher& Flom, LLP". Ob der Vorgänger-Kanzlei Hengeler, die tw. mit ausgesprochen einfallsreichen Argumenten ("privat ersonnene Geschäftsidee" u.a.m.) den für Andrea FUCHS perspektivlosen Alltag zumindest punktuell mit ihren bunten Phantastereien ein wenig aufgehellt hatte, die Luft oder die Lust oder gleich beides ausgegangen war, wissen wir nicht. Die neue Kanzlei jedenfalls stand ihrer Vorgängerin in nichts nach, wie sie gleich in ihrem ersten Schriftsatz zu erkennen gab:

  • Das fragliche Dokument müsse eine "Fälschung" sein, 
  • die nur Andrea FUCHS "selbst gefälscht" haben könne, 
  • weil "es kaum vorstellbar ist, dass ein Dritter aus freien Stücken eine falsche Urkunde erstellt, um der Klägerin einen Gefallen zu erweisen"

Und um ihre Argumentation besser untermauern zu können, legte die Kanzlei gleich eine Eidesstattliche Versicherung mit anbei: von Annette DAHL (neuverheiratete RUDOLPH) höchstpersönlich, deren Unterschrift unter dem besagten Mobbing-Protokoll steht. Sie war 1997 die zuständige Personalbetreuerin von Andrea FUCHS bei der DZ Bank:

Diese "EV" von Annette DAHL ist einer näheren Betrachtung wert. Ihre beiden Kernaussagen stehen gleich auf der ersten Seite unter Punkt 2:

  • Es ist "meine Unterschrift zu sehen". Aber: "Die hierauf angebrachte Unterschrift ist nicht von mir"
  • Sie, Annette DAHL, hat dieses Dokument "weder selbst geschrieben ... noch unterschrieben"


Die beiden Kernaussagen sind ausgesprochen aufschlussreich:

  • Dass die Unterschrift von ihr stammen müsse, hat niemand behauptet. 
  • Und von einer "Fälschung" des Dokuments ist hier keine Rede. 
  • Nur davon, dass ansonsten alles andere (ebenfalls) nicht zutreffend sei. Bzw. dass es "eine solche Anweisung" zu diesem und jenen, was das so alles aufgelistet ist, ihr gegenüber nicht gegeben habe. 


Daraus folgt ganz konkret:

  • Als "Fälschung" wird das Mobbing-Dokument in der EV nicht bezeichnet. 
  • Fraglich ist - nach dieser Lesart - allenfalls die Herkunft der Unterschrift. 


Nach menschlicher Logik gibt es daher nur drei Möglichkeiten:

  • Entweder ist die Unterschrift auf dem Mobbing-Protokoll tatsächlich nicht jene von Annette DAHL und irgendjemand anderes hat unterzeichnet. 
  • Oder die Unterschrift auf der "Eidesstattlichen Versicherung" ist nicht echt, sprich die Unterschrift von Annette DAHL bzw. RUDOLPH dort (ebenfalls) gefälscht. 
  • Oder letzte Möglichkeit: Die Unterschrift von Annette DAHL (heute RUDOLPH) auf der EV ist echt, aber der Inhalt falsch. Sprich: Erlogen. 

Zur Authentizität der "Eidesstattlichen Versicherung"Nur drei Punkte seien herausgegriffen: die Gehaltserhöhung und der Gruppenleiterstatus sowie die angeblich überhöhte Bonusauszahlung.Andrea FUCHS hatte eine Gehaltserhöhung ab 1. Januar 1997 rückwirkend zugesagt bekommen. Und: "Beförderung zur Gruppenleiterin F/WPIS (noch In- und Ausland) zum 01.04.97", wie es auf dem Protokoll des Beurteilungs- und Fördergesprächs vom 7. März, also genau einen Monat vor dem Mobbing-Protokoll heißt (siehe Chronologie Teil I: März 1997):

Das Dokument ist am Ende von mehreren unterzeichnet. U.a. von Annette DAHL, die die Zustimmung des Personalrats der DZ Bank quittiert. An all dies kann, mag und/oder will sich Annette DAHL - inzwischen neu vermählte Annette RUDOLPH - nicht erinnern in ihrer EV. Muss sie auch nicht. Das Beurteilungsprotokoll aus der Akte "betreffend Fuchs" widerlegt die "EV" in diesen Punkten glasklar.


Und auch die behauptete überhöhte Bonuszahlung in Höhe von 150.000 DM, die - angeblich - einem Rechenfehler geschuldet wäre und deshalb mit dem laufenden Gehalt verrechnet werden musste, ist eindeutig falsch. So hatte schon die Revisionsabteilung der DZ Bank rekonstruiert, dass dieser Bonus vom Generalbevollmächtigten BRÄUER höchstpersönlich abgezeichnet worden war. Und dass es deshalb für die Revisoren nicht ersichtlich war, "weshalb Herr Dr. Bräuer im Nachhinein entschied und anwies, wie dem DG intern vom 07.04.1997 zu entnehmen ist, den Bonus von Frau Fuchs nachträglich zu kürzen":

Mit diesem Schreiben der Revision wird sogar die Existenz des von uns so bezeichneten Mobbing-Protokolls ein weiteres Mal bestätigt.


Die ersten Mitteilungen der Revison im November 1997 an den Vorstandsvorsitzenden der DZ Bank Dr. Bernd THIEMANN und den für das Aktiengeschäft zuständigen Vorstand Uwe FLACH dienten offenbar dazu, auf das Anschreiben von Andrea FUCHS an alle Verwaltungsratsmitglieder zu reagieren. Bzw. den Vorstand der DZ Bank zu informieren, damit der dann entsprechend auf die wenigen Nachfragen seitens der Verwaltungs- bzw. Aufsichtsrats der DZ Bank antworten konnte.
Die Reaktionen bzw. Antworten des Vorstands der genossenschaftlichen Bank, die sich als Mutter aller Volks- und Raiffeisenbanken sieht, haben wir in der Chronologie Teil II gleich zu Beginn dokumentiert: Die Herren Dr. Bernd THIEMANN und Uwe FLACH haben ihre Aufsichtsräte bei der DZ Bank mit der Behauptung, dass es "für die erhobenen Vorwürfe keine Grundlage gibt", rundherum angelogen.

2. Der Aktenvermerk ohne Datum

Nur zwei Tage später nach dem ersten Schreiben der Revision an den Vorstandschef der DZ Bank Dr. Bernd THIEMANN ein zweiter Brief, diesesmal "Streng vertraulich !!! - Eilt - per Boten":

 

Auch dieses Schreiben ist höchst aufschlussreich, lässt es doch eine ganze Reihe von logischen Rückschlüssen zu:

In der DZ Bank muss im Juli helle Aufregung geherrscht haben, nachdem das "große WP-Geschäft" geplatzt war: "Die Darstellungen von Dr. Bräuer und Herrn Schreiweis Im Fall AMB sind weder zu vereinbaren, noch können diese rational nachvollzogen werden," konstantiert Chef-Revisor der DZ Bank GÖBLER. Und groß muss die Aufregung auch im November gewesen sein, denn Chefrevisor GÖBLER bittet "um einen dringenden Gescprächstermin." Nicht mit irgendjemandem, sondern mit Vorstandschef THIEMANN. Denn es müsse besprochen werden, "wie nun mit der Sonderuntersuchung AMB von unserer Seite aus verfahren werden soll.". Auch dieser Satz ist höchst aufschlussreich: Der Kontrolleur wollte vom zu Kontrollierenden erfahren, wie er sich verhalten solle. Offenbar Usus in der DZ Bank.

So gesehen hatte die DZ Bank auch allen Grund für die nachträgliche Hektik:

  • Weil das 220-Millionen-AMB-Aktiengeschäft wegen der Nichteinhaltung von Kundenauflagen (Nichtansprache von AMB) geplatzt war 
  • damit Provisionen ín Millionenhöhe verloren gegangen sind 
  • die weltweite Fidelity-Gruppe der DZ Bank den Auftrag entzogen hatte und der DZ Bank dadurch auch noch ein Imageschaden entstanden war, 
  • und einige (sehr) wenige Mitglieder des Verwaltungsrats nachgefragt haben, 

brauchte man - ganz offenbar - einen Schuldigen. Den soll(te) bekanntlich Andrea FUCHS abgeben.Begründung Nr. 1: Sie habe ihre Vorgesetzten zu spät über den geplanten Deal informiert. Konkret: Der dritthöchste Chef von Andrea FUCHS, der Generalbevollmächtigte der DZ Bank Dr. Norbert BRÄUER, will erst am 7. Juli im Rahmen eines Dreiergesprächs (er, SCHREIWEIS und Andrea FUCHS) überhaupt von diesem Geschäft erfahren haben. Und nicht vorher.Um dies auch mit Papier zu belegen, fertigte BRÄUER eine "Eidesstattliche Versicherung" an und zwar "zur Vorlage bei jedem deutschen Gericht". Datum 29. Juli:

Tatsächlich wusste BRÄUER schon seit der Erstellung des Mobbing-Protokolls am 7. April Bescheid. Also exakt ein Vierteljahr früher. Anders gesagt: Die Kernaussage seiner EV vom Juli ist falsch. Konkret: voll erlogen.


Begründung Nr. 2: Andrea FUCHS habe ihre Vorgesetzten bei der DZ Bank, und insbesondere BRÄUER, nicht darüber informiert, dass laut Vorgabe des Kunden, sprich Verkäufers, weder die AMB noch die Allianz angesprochen werden dürfe.

Um dies nachweisen zu können, hatte die DZ Bank im Zusammenhang mit den ersten Kündigungsschutzklagen ein Jahr später den folgenden Aktenvermerk vorgelegt: zunächst in Form einer Kopie (siehe Chronologie Teil II: 19. Sept. 1998):

Auf richterliches Geheiß hin dann auch im "Original":

Dass letzteres ein wenig anders aussieht als die Kopie überrascht bei der DZ Bank nicht - solche kleinen Unterschiede würden die Genossenschaftsbanker vermutlich als "peanuts" bezeichnen.


Da dieser Aktenvermerk, den Dr. BRÄUER, wie er regelmäßig zu betonen pflegte, von Andrea FUCHS "auf meine Bitte hin erhalten" haben will, und zwar mal persönlich, mal nicht persönlich, mal vor dem Dreiergespräch, mal danach,

  • nicht auf dem üblichen DG intern-Papier 
  • und ohne Datum geschrieben ist, 
  • keine Unterschrift von Andrea FUCHS ausweist, 
  • sondern nur ihr (vermeintliches) Namenskürzel. 
  • und nicht alle relevanten Daten und Informationen zu dem geplanten Aktiengeschäft enthält, 

muss hier die Wahrscheinlichkeit, ob ein solcher 'Wisch' üblicherweise eine adäquate Grundlage zur Vorbereitung eines 220-Millionen-Wertpapiergeschäfts darstellt, nicht weiter erörtert werden.

Da Andrea FUCHS, wie sie sagt, diesen Vermerk nicht geschrieben hat, kann es sich nur um eine Fälschung handeln. Egal, wer diese fabriziert hat. Denn der einzige, der ein Motiv für die Erstellung dieses Aktenvermerks haben konnte, war der Generalbevollmächtigte der DZ Bank BRÄUER. Die Frankfurter Staatsanwaltschaft hatte das (natürlich) anders gesehen.

Eingesetzt jedenfalls wurde der Aktenvermerk vor allem vom Generalbevollmächtigten BRÄUER. Da die bankeigene Revisionsabteilung bereits in ihrem obigen Schreiben an den Vorstandschef der DZ Bank THIEMANN darauf hingewiesen hatte, dass BRÄUER - allerspätestens - am 2. Juli von den Verkaufsauflagen wusste (keine Ansprache der AMB) und dies selbst "abgezeichnet und mit Eingangsdatum (02.07.1997 und 03.07.1997) versehen worden" war, erübrigt sich jede weitere Diskussion um die Authentizität und Glaubwürdigkeit des Aktenvermerks.

Allerdings: An Deutschlands Bankenplatz Nr. 1 ticken die Uhren anders:

  • Vor Gericht war die DZ Bank mit dieser Fälschung außerordentlich erfolgreich - (fast) alle Richter nahmen dieses Dokument für bare Münze. 
  • Insbesondere auch auf Grund der entsprechenden Vorabeit der Frankfurter Staatsanwaltschaft, die dem Generalbevollmächtigten rechtzeitig "umgehende Sachbearbeitung" zugesagt und dann auch praktiziert hatte (siehe Chronologie Teil II: September 1999). 


Und das, obwohl dieses Andrea FUCHS entlastende Revisonsschreiben vom 26.November 1997 immer in der von der Staatsanwaltschaft beschlagnahmten Privatakte von BRÄUER "betreffend Fuchs" gelegen hatte: als Blatt mit der Paginierungsnummer 12.

(JL)