Chronologie eines verhinderten Atomwaffenzünder-Exports

durch einen jungen Zollbeamten (22 Jahre) "z.A.", der also noch nicht offiziell in den Dienst übernommen worden war. Außerdem: Welche Folgen diese Aktion hatte: für die internationale Gemeinschaft (Iran ohne Atomwaffenzünder) und den jungen Zollbeamten persönlich: keine vorteilhafte Geschichte für Deutschland und seinem Zollbürokratenapparat.

Die ganze Geschichte lässt sich direkt aufrufen und verlinken unter www.ansTageslicht.de/Atomwaffenzuender.

Der verhinderte Schmuggel: in letzter Sekunde


1. August 1999

Stefan R. tritt als Zollanwärter in den Dienst der Oberfinanzdirektion Koblenz. Er ist 20 Jahre alt


Jahrtausendwende am 1. Januar 2000

Hartmut NEßLER, inzwischen Leitender Regierungsdirektor (LRD) und damit zur etablierten Zoll-Hierarchie gehörig, übernimmt zum zweiten Mal das Hauptzollamt (HZA) Frankfurt/Flughafen. Er hatte diese Funktion bereits in den 90er Jahren inne, ging von dort in die OFD Koblenz und von da wieder zurück zum HZA Frankfurter Flughafen auf den selben Posten in der Verwaltungshierarchie. Seiner Auffassung nach, die er auch regelmäßig seinen 800 Untergebenen durchgibt, habe der Zoll vor allem fiskalische und keine polizeilichen Aufgaben


18. Juli 2001

Stefan R., jetzt 22 Jahre, besteht die Laufbahnprüfung für den Grenzzolldienst. Einen Tag später wird er unter Verleihung der Eigenschaft eines Beamten auf Probe zum "Zollsekretär zur Anstellung" ernannt


1. August 2001

Stefan R. wird am Flughafen Frankfurt als Abfertigungsbeamter im Reise- und Warenverkehr (Abfertigungsstelle 4) eingesetzt


30. Oktober 2002

Die Leitung des HZA Frankfurter Flughafen erstattet der Oberfinanzdirektion (OFD) Koblenz aus Anlass der möglichen Verkürzung der Probezeit von Stefan R. Bericht zur Bewährung von Stefan R. Nach den bisher gezeigten Leistungen komme die Kürzung der regelmäßigen Probezeit des fachlich durchaus befähigten Stefan R. nicht in Betracht. Seine Arbeitsergebnisse seien lediglich in durchschnittlicher Bandbreite mit anderen Probezeitbeamten zu bewerten


14. November 2002, ein Donnerstag

Ein Kurier der Fa. MSD Electronics Industries in Singapur (Hojat N. SOURATGAR) landet auf dem Flughafen Frankfurt/Main und fährt direkt nach Hohenstein bei Reutlingen weiter: zur Fa. CTC Office Services. Er will die Halbleitermodule abholen, die die Fa. CTC für

  • medizinische Zwecke
  • für einen inländischen Abnehmer

bestellt hat. Konkret geht es um Hochfrequenzschalter des Typs "HTS 31-480-SI" der Fa. Behlke Electronic GmbH im hessischen Städtchen Kronberg:

Doch die sind noch nicht fertig.

Die offizielle Inhaberin des Büroservice-Unternehmens, Eva-Marie H., die von der Firma aus Singapur damit beauftragt wuede, fragt deshalb telefonisch bei der Fa. Behlke nach und drängt auf Eile.

Die Ingenieure versprechen, die letzten der insgesamt 44 Schaltungen bis morgen fertigzustellen, damit die Ware am Freitag nachmittag abgeholt werden kann


15. November auf Samstag, den 16.November 2002

Dies geschieht dann auch – die 44 Halbleitermodule bzw. Hochfrequenzschalter werden gegen 20 Uhr per Eilkurier abgeholt und gehen auf den Weg ins Schwäbische.

Im Hessischen indes geht Firmenchef Frank BEHLKE nach Feierabend zur gleichen Zeit zu einer Hochzeitfeier seines Neffen. Während alle tanzen und ausgelassen feiern, gehen BELKE die etwas ungewöhnlichen Vorgänge der letzten Warensendung durch den Kopf.

Eine Bestellung von 44 Halbleitermodulen auf einen Schlag ist vergleichsweise ungewöhnlich - erst recht bei medizinischem Einsatz.

  • Merkwürdig auch die ständigen Anrufe tags zuvor und noch merkwürdiger die sehr späte Abholung ausgerechnet an einem Freitag abend - Spediteure haben in der Regel da schon längst ihre normalen Geschäftszeiten auf Wochenende umgestellt
  • Die fraglichen Halbleitermodule fallen in die Warensparte "Dual Use". Bedeutet: man kann sie für verschiedene, mindestens 2 unterschiedliche Zwecke einsetzen: im medizinischen Apparatebereich, wo sie normalerweise auch Verwendung finden. Man kann sie aber auch - mit vergleichsweise geringem Aufwand - zu Atomwaffenzündern umfunktionieren

BEHLKE beschleicht ein ausgesprochen beklemmendes Gefühl. Bereits schon einmal waren er und seine kleine, aber hochinnovative Elektronikfirma in den Verdacht geraten, fürs pakistanische Atomwaffenprogramm geliefert zu haben - die Sicherheitsdienste hatten damals das Unternehmen und seine ganzes Haus auf den Kopf gestellt. Natürlich war der Verdacht völlig unbegründet, aber BEHLKE ist ein gebranntes Kind.

BEHLKE will sich die Unterlagen durchsehen. Da er wohlweislich seinen Chauffeur auf die Feier mitgenommen hat, lässt er sich in die Firma zurückfahren. Dort kommt er gegen 2 Uhr nachts bzw. morgens an. Er nimmt sich sofort alle Dokumente vor. Seine Zweifel an der Redlichkeit der Bestellung wachsen von Minute zu Minute.

Gegen 2:30 frühmorgens greift er zum Telefon. Anruf bei der Polizei in Bad Homburg. Die glaubt dem Anrufer nicht wirklich und verweist ihn an die Kripo Frankfurt/Main – dort gebe es einen Kriminaldauerdienst, der rund um die Uhr ansprechbar sei.

BEHLKE probiert es erneut. Die Frankfurter Kripo nimmt die Hinweise ernster, ruft beim Zoll auf dem Flughafen an und avisiert dort einen Anruf ihres Anrufers.

BEHLKE greift zum dritten Mal zum Hörer und hat Stefan R. am Telefon. Es ist 2:50 Uhr in der Frühe.

Stefan R. hat Nachtschicht. Weil seine ihm direkt übergeordnete Schichtgruppenleiterin erkältet ist und kaum reden kann, übernimmt der Beamte „z.A.“ das Gespräch. Die anderen Kollegen fallen aus. Nachts bzw. morgens früh um diese Zeit landen und starten keine Flieger: Nachtflugverbot. Gelegenheit für viele, eher ein nachhaltiges Nickerchen zu machen denn mit wachem Geist die Zeit zu verbringen.

Auch Stefan R. ist zunächst skeptisch, was ihm BEHLKE zum Thema Waffenexportkontrollen am Telefon erzählt. BEHLKE ist schließlich nicht ganz nüchtern - eine intensiv erlebte Hochzeitsfeier hinterlässt Spuren.

Stefan R., der Beamte "auf Probe" denkt zunächst an Maschinengewehre. Die lassen sich nicht so ohne weiteres durch den Zoll schmuggeln. Halbmodulleiter bzw. "Hochfrequenzschalter" des Typs "HTS 31-480 SI" bzw. "Fast High Voltage Transistor Switches" sind nicht das täglich Brot am Frankfurter Flughafen.

Stefan R. lässt sich deshalb die Papiere faxen, von denen BEHLKE spricht: insgesamt 4 Seiten. Dass es sich hier um so genannte Dual Use-Ware handelt, also dass Hochfrequenzschalter sowohl für den medizinischen Gebrauch, aber auch für die Zündung von Atomwaffen eingesetzt werden können, erkennt Stefan R. dann doch. Er ruft – in Absprache mit seiner erkälteten Vorgesetzten - sofort beim Zollkriminalamt (ZKA) in Köln und beim Bundeskriminalamt (BKA) in Wiesbaden an und faxt denen auch die gerade selbst erhaltenen Warendokumente.

Die Experten beim ZKA und BKA, die Nachtdienst haben, fackeln nicht lange: Sie entscheiden, sofort ein Spezialkommando nach Hohenstein zu schicken, sich alle Originalunterlagen und die Abholpapiere der beauftragten Spedition anzuschauen. 

Keine 4 Stunden später beschlagnahmen die Zollfahnder die heiße Ware morgens früh gegen 7 Uhr. Die Hochfrequenzschalter sind gesichert. Sie nehmen nicht mehr ihren Weg an den eigentlich vorgesehenen Bestimmungsort: im Iran.

Dass die Hochfrequenzschalter in den Iran gehen sollten, wird sich indes erst später herausstellen. Ebenso, dass die - gegenüber CTC verschwiegene -  Empfängerfirma "MSD Electronics" in Singapure eine Unternehmung eines iranischen Geschwisterpaares ist, das in einschlägigen Kreisen der international agierenden illegalen Waffenschmuggelbranche zugerechnet wird, insbesondere für die Beschaffung von Zubehör für ABC-Massenvernichtungswaffen.

In der deutschen Öffentlichkeit wird der Vorfall (zunächst) nicht bekannt. ZKA und BKA sind keine Institutionen, die Wert auf Transparenz legen, selbst wenn es um das Gemeinwohl geht. Lediglich einschlägige Dienste erhalten von diesem Vorfall Kenntnis. Sie führen eigene Nachforschungen durch


25. November, 10 Tage später

Das Nachrichtenmagazin aus München, Focus, berichtet als erstes Medium über den Vorgang: "Waffenhandel; 38KG explosiver Stoff". Die Informationen des Magazins sind schon recht detailliert


1 Tag später

Nur einen Tag nach dem Focus-Bericht kommt es erneut zu einem Vorfall auf dem Frankfurter Flughafen-Zollamt. Die Kripo hat einen ins Inland einreisenden Terrorverdächtigen im Visier und interessiert sich für dessen Gepäck. Um nicht selbst in Erscheinung treten und dem Verdächtigen nicht das Polizeiinteresse signalisieren zu müssen, bittet sie den Zoll, den Koffer des Verdächtigen zu kontrollieren. Zollchef Hartmut NEßLER lehnt das ab.

Von diesem Vorgang und die grunsätzliche Ablehnung der Zusammenarbeit des Frankfurter Zolls mit der Polizei wird die Frankfurter Neue Presse ebenfalls erst knapp eineinhalb Jahre später erfahren und dann berichten (können; siehe 1. März 2004). So geht auch dieser Vorfall in der öffentlichen Wahrnehmung ersteinmal unter


7. Dezember 2002

Jetzt berichtet auch die "Frankfurter Rundschau": „Schnelle Schalter und ein Chef, der schnell schaltet. Mit High-Tech der Kronberger Firma Behlke Electronic ließen sich auch Atombomben zünden“ 


Interne Vorbereitungen im HZA Frankfurt/Flughafen für die Entlassung von Stefan R.


danach im Dezember 2002

Der Leiter der Passagierkontrolle setzt ein Schreiben an den HZA – Leiter auf. Er berichtet ihm von eigenmächtigen Handlungen und der Verletzung von Zuständigkeitsregelungen.

Das Bundesfinanzministerium, in dessen Zuständigkeit der Zoll fällt, wird diese Vorwürfe in ihren späteren internen Schreiben aufnehmen: Stefan R. habe „seine dienstlichen Kompetenzen durch Kontaktaufnahme mit dem Bundeskriminalamt und dem Zollkriminalamt ohne Einschaltung seiner unmittelbaren Vorgesetzten“ überschritten. So wird es später die israelische Zeitung "Ha'aretz" zitieren. Konkret wirft man ihm vor, er habe bei seinen nächtlichen Anrufen beim ZKA und BKA nicht den Dienstweg eingehalten.
Und er sehe sich nicht in erster Linie als Abfertigungsbeamter, sondern als Zollpolizist, werde eigenmächtig tätig und setze sich aufgrund seines Ermittlungsstrebens über interne Zuständigkeitsregelungen hinweg


1. März 2003

DER SPIEGEL hat diesesmal etwas länger gebraucht, um über den vereitelten Schmuggel zu berichten.

Dafür hat er aber eine große Geschichte im Blatt, die auch andere Fälle anspricht: "Griff nach der Bombe" (siehe auch aktives Bild) auf vier Seiten


14. März 2003

Gegen Stefan R. wird jetzt ein Disziplinarverfahren eingeleitet. Vorwurf: Tragen einer falschen Zolldienstmütze. Konkret einer weißen Zolldienstmütze.

Der Zoll hat im Normalfall grüne Mützen. Weiße Mützen sind den mobilen Kontrollgruppen vorbehalten. Stefan R. habe damit die „Pflicht zum Gehorsam“ verletzt


danach bis Anfang November 2003

Stefan R. wird auf einen anderen Dienstposten im Frachtbereich verschoben, wo er nicht wirklich „Dienst verrichten“ kann. Er muss dort die Vollständigkeit von Frachtpapieren und die korrekte Zuordnung von Exportwarennummern am PC überprüfen


1. April 2003

Die OFD Koblenz bittet das Bundesfinanzministerium (BMF) ungewöhnlicherweise um Zustimmung zu der geplanten Entlassung von Stefan R..

Die Entscheidung trifft eine Chefetage des BMF: die „Abteilung III“ in Bonn, die für das gesamte Zollwesen zuständig ist. Deren oberster Chef, Ministerialdirektor STÄHR, genehmigt den Plan


5. Mai

Das Magazin "Focus" berichtet über die bisherigen Fahndungsergebnisse in Sachen Hochfrquenzschalter. Titel der Story: „Einkaufen für die Mullahs


12. Mai

Der Präsident der Oberfinanzdirektion Koblenz verfügt die Übernahme des eingeleuteten Disziplinarverfahrens und weitet es auf nunmehr insgesamt 13 Dienstverstöße aus.

Inzwischen hat der so genannte Ermittlungsführer auch mehrere Kollegen als „Zeugen“ vernommen. Strategie ganz offenbar: Je mehr Dienstverstöße bereits intern aufgelistet und 'ermittelt' sind, umso größer die Wahrscheinlichkeit, dass sich die Gerichte später eigene Recherchen ersparen und einfach auf die internen Ermittlungsergebnisse des Dienstherrn zurückgreifen.

Auszüge aus dem internen Schreiben:


13. Juni

Stefan R.´s Vorgesetzter NEßLER fertigt einen Bericht für wiederum seine Vorgesetzten, die OFD in Koblenz an, nach dem Stefan R. sich „aufgrund mangelnder charakterlicher Eignung nicht bewährt“ habe.

Ein dreiviertel Jahr zuvor hatte NEßLER noch konstatiert, es lägen „keine gewichtigen Eignungsmängel“ vor.

Um den Beamten auf Probe, sprich in Bewährungszeit, auch wirklich loswerden zu können, scheint ein Disziplinarverfahren ein geeignetes Mittel zu sein, insbesondere um möglichst viele ‚Beweise’ zu sammeln. Offenbar ist man der Meinung, sich bei späteren Gerichtsverfahren damit eine ‚neutrale’ Beweisaufnahme durch externe Richter ersparen zu können. Tatsächlich wird das später vor dem Verwaltungsgerichtshof Kassel auch (zunächst) gelingen.

Da sich die Vorgesetzte von Stefan R. allerdings weigert, eine falsche Aussage zu machen und zu leugnen, dass der junge Beamte in der Nacht vom 16. November mit ihrem Einverständnis gehandelt, sprich das ZKA und BKA informiert habe, müssen die Zollchefs den Vorwurf der eigenmächtigen „Kompetenzüberschreitung“ wieder fallen lassen


Es brodelt beim Frankfurter Flughafen-HZA 


In der Zeit zwischen November 2003 und Januar 2004 wird Stefan R. an das HZA Gießen abgeordnet, Währenddessen wird der interne disziplinarische Ermittlungsbericht fertiggestellt. Daraufhin unterrichtet die OFD Koblenz den Bezirkspersonalrat von der beabsichtigten Entlassung. Der stimmt zu.Im Februar 2004 erhält Stefan R. den Bescheid, dass er zum 31. März entlassen wird

Zu dieser Zeit gärt und brodelt es unter den Zollkollegen – sie sind der unkooperativen Zollphilosophie ihrer Dienstvorgesetzten (keine Zusammenarbeit mit der Polizei) und des selbstgefälligen Führungsstils des HZA-Leiters NEßLER müde. Die Entlassung ihres Kollegen „z.A.“, Stefan R., der den illegalen Export von Atomwaffenzündern verhindert hat, bringt das Fass vollständig zum Überlaufen.

Die ersten Zollbeamten wenden sich deshalb mit Informationen an die Medien und damit an die Öffentlichkeit. Erste Presseberichte über die Vorgänge und Zustände beim HZA Frankfurt-Flughafen erscheinen
   


Zoll-Bosse, Medien und Öffentlichkeit. Und wie es mit der Entlassung von Stefan R. weitergeht


1. März 2004

Ein erster großer Bericht erscheint in der "Frankfurter Neuen Presse":Schwere Vorwürfe gegen Behörde am Flughafen: Wer nicht wegschaut, wird weggemobbt“.

Der Bericht enthält eine ganze Reihe von merkwürdigen Vorfällen auf dem Frankfurter Flughafen. Zum Beispiel:

  • Typischen Cannabis-Geruch stellte ein Zollbeamter am 28.August 2002 bei einer Postsendung aus der Schweiz fest. Ein grüner Aufkleber kennzeichnete den Umschlag dagegen als "zollamtlich abgefertigt", was den Mitarbeiter bei dem seinem Sachgebietsleiter vorstellig werden ließ. Auch dieser Versuch, Recht und Gesetz noch zum Sieg zu verhelfen, scheiterte kläglich. Nachkontrollen schädigten das Betriebsklima. Die Verfolgung von Drogendelikten sei Polizeisache hieß es
  • Am 20. September2002 stellte in Zollmitarbeiter im Rahmen einer Kontrolle ein verdächtiges Päckchen fest. Bezüglich des Absenders bestand ein gezielter Überwachungshinweis des Zollfahndungsamtes auf Rauschgifthandel, doch nicht einmal dieser konkrete Verdacht führte zur Einleitung von Untersuchungen. Der Beamte, der den Fund gemacht und das Päkchen öffnen lassen wollte, wurde von seinem Vorgesetzten mit sofortiger Wirkung in den Innendienst versetzt, die Sendung ging ohne weitere Behinderungen in den Postweg. Auf die Strafanzeige des Zöllners gegen den Dienstgruppenleiter wegen Strafvereitelung im Amt hat die Frankfurter Staatsanwaltschaft über ein Jahr lang noch nicht einmal mit einer Anhörung der Bereiligten Vorermittlungen eingeleitet.
  • Auch das kann die Frankfurter Neue Presse erst jetzt - knapp 2 Jahre später - berichten
  • Am 26.November 2002 ging beim Hauptzollamt am Flughafen ein Amtshilfeersuchen des Polizeipräsidiums Ludwigshafen ein. Dabei sollte eine Bargeldkontrolle bei zwei Personen durchgeführt werden, die der Mitgliedschaft einer islamischen Terroristengruppe verdächtigt wurden. Die Behördenleitung lehnte eine Kontrolle der beiden ab, weil dieses Zusammenspiel mit der rheinland-pfälzischen Kripo "die Aufgaben des Zolls übersteigt"

Der Landesvorsitzende der GdP (Gewerkschaft der Polizei), der für den Bundesgrenzschutz und den Zoll zuständig ist, Josef SCHEURIG, meint dazu: „Das Hauptzollamt ist ein einziger Sumpf


18. März 2004

Die "Frankfurter Neue Presse" berichtet weiter: Zollamts-Chef NEßLER weist Vorwürfe zurück“.
Regierungsdirektor NEßLER berichtet von den Aufgaben und Pflichten des Zolls. Erwähnt, dass viele Kontrollen nur in Form von Stichproben stattfinden könnten. „Ob ein Beamter kontrolliert oder nicht, steht in seinem Ermessen“.

NEßLER bestreitet jedoch, dass Kollegen zurückgepfiffen würden, wollten sie die Stichproben erhöhen oder ausführlicher Kontrollieren.

Erklärt, es habe zwar einen Rückgang gegeben bei Extasy, aber dafür sei mehr Herion gefunden worden.
NEßLER gibt eine Erklärung ab, es habe Druck seitens der Verkehrslobby gegeben bezüglich der Kosten


23. März

Jetzt geht das ZDF-Magazin "Frontal21" mit dem Thema auf Sendung – auch die Berliner Redakteure lesen Frankfurter Tageszeitungen.

Zur besten Sendezeit werden die Merkwürdigkeiten beim Frankfurter HZA jetzt einem bundesweiten Publikum bekannt. Titel des Beitrags:Ohnmächtige Zöllner: Bedrohung für die Innere Sicherheit


24. März

Tags drauf ein Bericht in der "Frankfurter Rundschau":Terroristen hätten leichtes Spiel“. Dort heißt es:

„Im Hauptzollamt am Flughafen brodelt es. Die Stimmung ist schlecht und immer mehr Beamte machen ihrem Ärger Luft oder lassen sich einfach versetzen. Nach Angaben der GdP haben innerhalb weniger Jahre über 200 von rund 1.000 Beschäftigten das HZA verlassen. Allein aus einem Sachgebiet der Dienststelle seien über 40 Beamte ‚geflüchtet’. Grund sei der Führungsstil von Vorgesetzten“.

Von flächendeckendem „Frust“ hatte auch Frontal21 berichtet


3. April 2004

„Natürlich gibt es Lücken in der Kontrolle“, kontert der HZA-Chef Hartmut NEßLER in einem Interview mit der Frankfurter Rundschau. Aber eine Gefahr für die Sicherheit sieht er nicht. Dass Beamte an „gründlichen Kontrollen“ gehindert würde, ist für NEßLER „schlicht und einfach Quatsch


13. April

Bei SPIEGEL ONLINE heißt es:

“Selbstherrliche Vorgesetzte, schlampige Kontrollen, sinkende Fahndungserfolge":

In Zeiten erhöhter Terrorgefahr wird der Zoll am Frankfurter Flughafen zum Sicherheitsrisiko. Mitentscheidend für die Misere sei nach Auffassung mancher Beamten der Zollamtschef Hartmut NEßLER.“

Und weiter:“Eine Kontrollinstanz wie eine Innenrevision oder ein Dezernat für interne Ermittlungen, an das sich Mitarbeiter wenden könnten, gibt es nicht. Ihnen bleibt nur der Dienstweg über die Vorgesetzten.“

Die zuständige Oberfinanzdirektion (OFD) in Koblenz sieht darin allerdings keinen Grund zu Klage


20. April 2004

Große Pressekonferenz im HZA Frankfurter Flughafen:
Die OFD Koblenz und das HZA Frankfurt/Flughafen veranstalten nach den umfangreichen negativen Medienberichten über Kontrolllücken, Mobbing gegen engagierte Beamte und regelmäßig unbesetzte Einreisekontrollstellen eine Pressekonferenz am Frankfurter Flughafen.

Nicht jeder wird hineingelassen – Türsteher führen am Eingang eine Liste darüber, wer hineindarf und wer nicht.

Dem für seine Recherchen im Waffenexport bekannten Journalisten Helmut LORSCHEID beispielweise wird ersteinmal der Zutritt verwehrt. LORSCHEID, Verfasser des Buches „Waffenhändler am Kabinettstisch“, hatte bereits Wochen zuvor im Internet bzw. im dortigen Blog „Zoll-Board“ - www.zoll-board.de - eigene Artikel verfasst und darum gebeten, ihm Informationen zukommen zu lassen.
So etwas sehen die oberen Zollbosse gar nicht gerne – Pressefreiheit ist kein Prinzip, das einem etablierten Zoll-Bürokraten mental oder rational sehr nahe steht.

LORSCHEID allerdings ist Profi und kann sich durchsetzen. Er wird hineingelassen und kann später auch berichten, z.B. in der ZEIT v. 1.7.2004: „Das Prinzip Stichprobe“. Auch Redakteure vom SWR und von Frontal21 sind anwesend.

Die Pressekonferenz wird für die Zollbosse zum Desaster. HZA-Chef NEßLER erklärt vor laufender Kamera: „keine Kontrolle sei auch eine Form von Stichprobe“.

Im übrigen erklären die Zollchefs die vielen bisherigen negativen Presseberichte unter anderen damit, dass diese in „ursächlichem Zusammenhang“ mit dem Fall eines Zollbeamten stünden, dem eine „zweistellige Anzahl von Dienstvergehen“ zur Last gelegt würde.

Eine solche Information – eine „zweistellige Anzahl von Dienstvergehen“ - macht jeden Journalisten stutzig. Die Medien werden – dank der Einfalt und Unbeholfenheit der Zollbürokraten – auf den Fall Stefan R. aufmerksam. Frontal21 berichtet noch am selben Tag über Schlampige Zoll-Kontrollen. Und anonym auch zum ersten Mal über den Fall Stefan R. . Und über den verhinderten Export von potenziellen Atomwaffenzündern in den Iran.

Doch was das Zollkriminalamt (ZKA) in der Sendung lobt, dass hier die Aufmerksamkeit eines Kollegen eben dies verhindert hatte, liest sich in einem internen Schreiben so:

“vorsätzlich bzw. zumindest grob fahrlässig die dienstlichen Kompetenzen ohne die zuvor erforderliche Einschaltung der Schicht- bzw. Abfertigungsleitung überschritten...“. Dies sei ein „Verstoß gegen Paragraph 55, Satz 2 Bundesbeamtengesetz (Pflicht zum Gehorsam)“.

Erst später wird das HZA diesen Vorwurf zurücknehmen - als man merkt, dass man damit in der Öffentlichkeit und vor Gericht nicht punkten kann. Die Zollbosse ersetzen den Vorwurf jetzt durch viele andere Dienstvergehensanschuldigungen.

Die Pressekonferenz läuft nicht gut für die Zollhierarchen. Der OFD-Sprecher Alfred BASENAU auf die Frage, ob der Zoll denn keine Beamten mag, die selbstständig mitdenken und Verbrechen verhindern?:

“Doch, natürlich. Wir sind sehr daran interessiert, Erfolg zu haben. Bloß muss ich Ihnen sagen, es geht nicht darum, dass es ein Erfolg um jeden Preis sein soll. Wenn also der Erfolg die Mittel heiligen soll, dann machen wir nicht mit!“

Frontal21 kommentiert das so:“Mitdenken ist also erlaubt – vorausgesetzt der Dienstweg wird eingehalten“.

Absurd: Gerade Hartmut NEßLER, der gegen Stefan R. wegen sogenannter Dienstvergehen, z.B. dem Tragen einer falschen Dienstmütze, Disziplinarverfahren einleitet, trägt bei jener Pressekonferenz ein offensichtlich zollfremdes Abzeichen an seiner Uniform:


tags drauf, 21. April

Das Presseecho auf diesen Zoll-Event ist groß. Viele Medien berichten:


25. April

Auch die "Tagesschau" mit ihren über 9 Millionen Zuschauern greift das Thema auf. Hier berichtet ein Beamter, die „spärlichen Kontrollen die es noch gebe, seien ein Witz“. Und an kleineren Flughäfen werde teilweise noch weniger kontrolliert. Die Gepäckkontrolle sei überwiegend an die Zielflughäfen übergeben worden. Sei also Frankfurt nur Umsteigestation, würde auch das Gepäck aus klassischen Drogeneinfuhrländern nicht kontrolliert. Ein Beamter der HZA kommt zum Fazit, dass es für Terroristen ideal wäre, über Frankfurt einzureisen. „Es könne nicht mehr lange dauern bis hier der GAU passiert“

Inzwischen geht bereits der 3. Frontal21-Bericht über den Sender. Zwei Redakteure, Jörg BRASE und Rainer FROMM, haben sich verkleidet und begleitet von einem Anwalt und einem Notar auf dem Flughafen eingeschlichen: in sensible Sicherheitsbereiche der Lufthansa. Sie hätten ohne Probleme Waffen an Bord schmuggeln können.

Außerdem stellen die beiden Redakteure einen Informanten vor – anonym natürlich, der Waffen aus Afrika eingeführt hat: z.B. schwere Minen etc. Pressesprecher Wolfgang SCHMITZ vom Zollkriminalamt nimmt Stellung und verweist auf die Kontrollen beim Abflughafen. In Deutschland werden keine Nachkontrollen durchgeführt. Ist also eine Waffe erstmal drin im Land, bleibt sie drin


2. Mai

Jetzt schreiben die Zollbeamten an ihren höchsten Dienstherrn, den Bundesfinanzminister. Der heißt Hans EICHEL, SPD. Zuständig auch für das Zollwesen. Lesen Sie den Brief:


4. Mai

Inzwischen haben alle Medien das Thema aufgegriffen. Die BILD-Zeitung berichtet z.B. davon, dass einzelne Beamte zu „Einzelverhören“ ins Büro der Sachgebietsleiter gebeten und dort gefragt werden, “ob sie wissen, wer mit der Presse spricht?“


10. Mai 2004

Jetzt titelt die BILD-Zeitung:

Machen die Beamten es nicht, werden sie zu einem 4-Augengespräch geladen. Danach: eine schlechte Bewertung bei der dienstlichen Beurteilung. Über die Folgen schreibt ein Beamter mit dem Decknamen „Che“: "Verweigerer haben beruflichen Selbstmord verübt


14. Mai

Auch die Dienstleistungsgewerkschaft ver.di fordert jetzt EICHEL zum Handeln auf. Es seien Veränderungen von Führungskultur und Abläufen beim HZA erforderlich


27. Mai

Die "Allgemeine Zeitung" nimmt Bezug auf den Frontal 21-Bericht. Gero HEIMROTH, Sprecher der Koblenzer Oberfinanzdirektion, bezeichnet die Bilder von Frontal 21 ( Sicherheitsmängel; Minen im Gepäck etc. Informanten) als nicht glaubwürdig. Er verteidigt Stichproben. Sagt: bei 50 Millionen Passagiere im Jahr und 1,5 Mio To Fracht ist keine Einzelprüfung möglich. Der Frachtbereich sei auch kein Sicherheitsbereich. Jeder könne dort sein Paket abholen.

Kritische Zollbeamte kritisieren diese Einschätzungen


1. Juni

Jetzt schreiben die Zollbeamten einen Brief an den hessischen Ministerpräsidenten Roland KOCH, CDU. Er möge aktiv werden, da der oberste Dienstherr EICHEL wohl nichts unternimmt.

Klicken Sie das aktive Bild, um den Brief zu lesen:


23. Juni

Nach einem Bericht der BILD-Zeitung hat HZA-Chef NEßLER auf einer Personalversammlung eine Aussprache gefordert: „Mobbing ist, wenn Sie 6 Monate am Stück mindestens einmal pro Woche gemobbt werden“. NEßLER droht mit Disziplinarverfahren gegen Beamte, die mit der Presse in Kontakt stehen und interne Informationen herrausgegeben haben


Stefan R. muss gegen seine geplante Entlassung kämpfen


28. Juni

Stefan R. hat zwischenzeitlich gegen seine Entlassung Widerspruch eingelegt. Die Bundesfinanzdirektion in Koblenz weist den allerdings zurück. Darin heisst es zur Frage der Verlängerung der Probezeit, die Vorraussetzung hierfür lägen nicht vor, da Stefan R. Trotz wiederholt geführter Personalgespräche keine Einsicht gezeigt und den Dienstbetrieb erheblich beeinträchtigt habe, weswegen nicht zu erwarten gewesen sei, dass der charakterliche Eignungsmangel durch eine Verlängerung zu beheben gewesen wäre


tags drauf

In der "Allgemeinen Zeitung" berichtet der Sprecher der OFD, Gero HEIMROTH, dass hinter dem Medienrummel lediglich der Fall von Stefan R. stecke – wegen Unzufriedenheit. Gegen diesen Beamten laufe ein Disziplinarverfahren aufgrund mehrfacher Verstöße gegen die Dienstvorschriften. Es handele sich um persönliche Motive. Seine Kampagne richte sich gegen NEßLER, der für das Stichproben-Konzept stehe. SCHEURING von der GdP dagegen: „wir würden uns nicht einmischen wenn nur ein Beamter dahinterstehen würde"


1. Juli 2004

Helmut LORSCHEID, der Journalist, der zunächst nicht zur Pressekonferenz durfte, schreibt in der angesehenen Wochenzeitung DIE ZEIT unter der Überschrift „Das Prinzip Stichprobe“ vom Ausbremsen übereifriger Beamter.

  • Von etablierten Firmen können die Waren nur geprüft werden, wenn kein Vorgesetzter anwesend ist. Er erwähnt auch den Fall von Stefan R. und den Hochfrequenzschaltern. Das ZKA lobe den Beamten - denn dies sei das Ziel, so etwas zu verhindern.
  • Doch für OFD-Zollmann BASENAU habe der Beamte „vorsätzlich oder zumindest grob fahrlässig ... dienstliche Kompetenzen durch eigenmächtige Korrespondenz mit dem Bundeskriminalamt, Zollkriminalamt ohne die zuvor erforderliche Einschaltung der Schicht- und Abfertigungsleitung überschritten".
  • Als die Medien davon berichteten, sei dann der Vorwurf zurückgezogen worden. Und nach Angaben DILLER's, dem parlamentarischen Staatssekretär beim Bundesfinanzminister, würde gegen die Informanten, die die Medien mit Infos versorgten, wegen Dienstpflichtverletzung ermittelt:

6. Juli 2004

Deutschlands oberster Zöllner, der Leiter der Abteilung III im Bundesfinanzministerium mit Dienstsitz in Bonn, Ministerialdirektor Hans-Joachim STÄHR, fühlt sich durch den ZEIT-Artikel offenbar düpiert. Er schreibt einen Leserbrief an DIE ZEIT, der allerdings nicht abgedruckt wird:

Kernaussage: Der Journalist würde wohl einen "persönlichen Diskriminierungsfeldzug" gegen den HZA-Leiter Hartmut NEßLER führen


12. Juli

Der hessische MP Roland KOCH (CDU) ist aktiver als der für den Zoll zuständige Bundesfinanzminister Hans EICHEL (SPD). KOCH fragt EICHEL, ob die Angelegenheit erledigt sei


14. Juli

Das ZDF-Magazin "Frontal21" lässt den inzwischen 4. Bericht über den Sender gehen:Außer Kontrolle. Geschichte einer Recherche: Sicherheits-Chaos am Frankfurter Flughafen. Diesesmal berichten sogar 4 Autoren: Jörg BRASE und Rainer FROMM sowie Johannes HANO und Thomas REICHART:

  • von weiteren Mängeln beim Zoll.
  • Von den Recherchen, bei denen sie in Sicherheitsbereiche eindringen konnten. Von Frachtdiebstahl etc...
  • Von Terrorwarnungen, die im normalen Arbeitsablauf ohne Mehraufwendung abgearbeitet werden sollen. Von wirtschaftlichen Druck von Seiten der Flughafenbetreiber: Kontrollen sollen den Verkehr nicht behindern.
  • Und sie berichten darüber, dass manchen Vorgesetzten der Dienstweg wichtiger ist als die erfolgreiche Kontrolle

23. Juli

Die von den Zollbürokraten initiierte Mitarbeiterbefragung, mit der die Zollchefs die Zufriedenheit abzufragen und damit ihr Image aufzupolieren gedachten, fällt nicht so gut aus, weiß die BILD-Zeitung zu berichten:

  • z.B. auf die Frage „Würden Sie noch einmal zur Zollverwaltung gehen?“ antworteten im Schnitt über 46% mit „wahrscheinlich nicht“ und „auf keinen Fall
  • die bisherigen Veränderungen (neue Abeitsabläufe, Versetzungen) beurteilten 53,9% als „negativ“ und „sehr negativ

30. Juli

HZA-Chef NEßLER stellt sich einem Interview mit der "Allgemeinen Zeitung":

  • Frage: "Sicherheitslücken am Frankfurter Flughafen" - diese Schlagzeile ging durch alle Medien. Was hat den Medienrummel ausgelöst?
  • Antwort: Maßgeblicher Auslöser war ein Einzelfall, bei dem es um einen Beamten in der Probezeit ging. Er hat mehrfach gegen die Dienstanweisungen verstoßen und wurde entlassen.
  • Frage: "Aber immer wieder melden sich anonyme Zollbeamte zu Wort, die von einer allgemein schlechten Stimmung beim Flughafen-Zoll sprechen."
  • Antwort: "Das stimmt nicht. Es gab eine Umfrage, die zeigt, dass die Zufriedenheit dem bundesweiten Durchschnitt entspricht"

17. August 2004

Die Flughafenzöllner schreiben an Bundeskanzler Gerhard SCHRÖDER, SPD. Das steht drin:


28. September

Die BILD-Zeitung macht Reklame für das ZDF-Magazin Frontal21 und weist auf die Sendung am Abend hin: „Wofür Flughafen-Zöllner so alles bestraft werden“. Beispiel: grüne versus weiße Dienstmütze – einer der vielen Vorwürfe, die die Zollbürokraten Stefan R. gegenüber machen. BILD beschreibt die teilweise unsinnigen Bürokratenvorschriften.

Abends dann der 5. Frontal21-Bericht: "Der Zoll und die Sicherheit. Ein Frontal21-Bericht und seine Folgen. Autor: Johannes HANO.

Das Magazin rollt den Fall nochmals von vorne auf. Und lässt den Bundestagsabgeordneten Klaus-Peter WILLSCH, CDU, zu Wort kommen. An den hatte sich Stefan R. gewandt – WILLSCH ist Vertreter seines Wahlkreises. Zur Geschichte von Stefan R. meint der Volksvertreter: „Das lässt den Verdacht zu, dass man hier ein Exempel statutieren will und sich eben jetzt einen dafür ausgesucht hat.“

GdP-Gewerkschaftler SCHEURING dazu: „Es sind aufgetürmte, konstruierte Vorwürfe. Sie haben keinen anderen Hintergrund, als jemanden, der stört, der die Ruhe und eingefahrenen Abläufe stört, zu entfernen.“

Für Redakteur HANO, mit dem auf Seiten des Zolls nur noch die OFD reden darf (laut interner Dienstanweisung) kommt es noch besser: Die OFD Koblenz, zweitoberste Zollhierarchieebene, schreibt an Stefan R.: Frontal21 habe sich bei der OFD gemeldet und er, Stefan R., möge doch bitteschön bei Frontal21 anrufen, um die Ausstrahlung des geplanten Filmberichts „mit geeigneten Mitteln“ zu verhindern.

In der Redaktion kann man über die Zollbürokraten und ihr Verständnis über Pressefreit nur müde lächeln


29. September 2004

Der Haushaltsausschuss des Bundestages beschäftigt sich mit den Zuständen am Frankfurter Flughafen - allerdings nur am Rande. Es gibt keinen eigenständigen Tagesordnungspunkt


30. September

Die Gewerkschaft der Polizei (GdP) legt mit einer Pressemitteilung nach, in der sie die Entlassung von engegierten Beamten scharf kritisert. Damit ist vor allem Stefan R. gemeint. Zitat: “Der aufmerksame Beamte hatte sich engagiert und viele Straftaten aufgeklärt. Das stört den Betriebsablauf der Behörde, der nach Willen der Amtsleitung und der vorgesetzten OFD Koblenz nicht auf die Erledigung sicherheitsrelevanter Aufgaben ausgelegt ist.“

Und weiter:

“Wir haben deswegen das Bundesministerium für Finanzen mehrfach angeschrieben und gebeten, hier einzugreifen, doch man weigert sich beharrlich“, so Gewerkschaftsmann Josef SCHEURING


22. Oktober 2004

Stefan R. stellt beim Gericht einen Antrag auf Wiederherstellung der aufschiebenden Wirkung seiner Klage. Dem wird stattgegeben, da nach Ansicht des Verwaltungsgerichts Frankfurt/M. keine ausreichenden Ermessenserwägungen zur Frage einer Probezeitverlängerung enthalten gewesen seien


tags drauf

In einem Filmbeitrag von SPIEGEL-TV sagen Zollbeamte aus, dass sie auf dem Frankfurter Flughafen eigentlich nur das Gepäck kontrollieren dürfen. "Wenn wir eine Person durchsuchen wollen, müssen wir zunächst ein Genehmigungsformular ausfüllen und uns dies vom Vorgesetzten abzeichnen lassen. Dann dürfen wir überhaupt erst eine Person – auch in einfachster Form wie z.B. durch Aufforderung, Taschen der Bekleidung zu entleeren und ähnlichem – kontrollieren. Solche Zustände gibt es bei keiner anderen Dienststelle in ganz Europa“

Es ist eines der typischen Probleme, die wir unter Der Zoll - Dein Freund und Helfer, Stichwort "Philosophie und Mentalität im Zollwesen - Auswirkungen für die Sicherheit", beschrieben haben


2005: im Februar des neuen Jahres

Das Verwaltungsgericht Frankfurt a.M. hebt auf Antrag von Stefan R. die Entlassungverfügung der OFD auf. Begründung: der Ausgang des Verfahrens im so genannten Hauptsacheverfahren sei völlig offen, weil es nicht bewiesen sei, dass der Kläger seine (eigene) Entlassungsverfügung an die Medien (Frontal21) weitergegeben habe.

Die Oberfinanzdirektion gibt sich damit nicht zufrieden, will - koste, was es wolle - weiter klagen und zieht vor den Verwaltungsgerichtshof in Kassel


1. März 2005

Nach knapp einem Jahr journalistischem Feuerwerk in den Medien wird der HZA-Chef Hartmut NEßLER in den Vorruhestand versetzt. Jetzt muss er nicht mehr arbeiten. Und bekommt trotzdem (eine satte) Pension.

Neben Stefan R. hatte Hartmut NEßLER er auch 2 Personalratsmitglieder mit Disziplinarverfahren überzogen.

Offenbar ist der Amtsleiter für die oberen Zollbürokraten, die ihn bisher immer unterstützt hatten, jetzt doch nicht mehr tragbar. Um aber das nicht einzugestehen, pflegt man im öffentlichen Dienst einfach zu warten. Beziehungsweise ein solches Problem auszusitzen


17. Mai 2005

In Sachen Stefan R. ordnet der Hessische Verwaltungsgerichtshof in Kassel die sofortige Vollziehung auf Beschwerde der OFD Koblenz wieder an. Begründung: Die Entlassungsvorwürfe seien vom Beamten R. „konkludent“ eingeräumt worden, die vermutete Weitergabe der Entlassungsverfügung an die Presse entspreche der „Lebenserfahrung“ und bedürfe keines Beweises, behaupten die Richter


Im Iran

gibt es im Juni 2005 Präsidentschaftswahlen. Der bisherige Präsident Mohammad CHATAMI, der 1997 mit Reformen begonnen und dem religiösen Machtmonopol des Wächterrates u.a. die Liberalisierung der Presse entgegengesetzt hatte, darf nicht ein drittes Mal antreten. Neuer Präsident wird Mahmud AHMADINEDSCHAD, ein ausgewiesener Hardliner.

Im ersten Wahlgang stehen 8 Kandidaten auf der Liste, die der Wächterrat zugelassen hatte. Es führt mit 21% der liberale RAFSANDSCHANI, AHMADINEDSCHAD liegt mit 19% dahinter. Weil keiner die absolute Mehrheit auf sich vereinigen kann, kommt es zur Stichwahl, die AHMADINEDSCHAD für sich entscheidet. Beide Wahlgänge, deren Wahlbeteiligung bei rd. 60% liegt, ist von Manipulationsvorwürfen begleitet.
AHMADINEDSCHAD wird noch im Oktober eine Rede halten, in der er die Tilgung Israels von der Landkarte fordert. Zuvor hatte er den bisherigen Chefunterhändler in Sachen Atomwaffensperrvertrag durch einen eigenen Gefolgsmann ersetzt.

Im Januar 2006 lässt AHMADINEDSCHAD die von der Internationalen Atomenergiebehörde IAEO versiegelten Anlagen zur Urananreicherung wieder in Betrieb nehmen. Der Streit um das iranische Atomentwicklungsprogramm beginnt international zu eskalieren.


Das Jahr 2006: April

In Deutschland bzw. im Bundesland Hessen

Die Hessische Staatskanzlei hat Post erhalten bzw. einen Vorschlag erhalten. Deshalb schreibt die zuständige Abteilung an das Bundesministerium für Finanzen in Berlin: Verdienstorden der Bundesrepublik Deutschland, Herrn R.(...).

"... Wie Sie dem in Kopie beigefügten Schreiben von Herrn XXX entnehmen können, regt dieser an, Herrn R. zur Auszeichnung mit dem Verdienstorden der Bundesrepublik vorzuschlagen. Ich bitte Sie um Ihre Stellungnahme … und Ihre Einschätzung, ob diese einmalige Leistung geeignet erscheint durch die Auszeichnung mit dem Verdienstorden der BRD gewürdigt zu werden."

Aus dem Vorschlag wird nichts. Nachdem der Dienstherr von Stefan R., die Zollbehörde 'ganz oben', "ebenso angemessen wie gründlich" dieses Ansinnen geprüft hat, wird der Vorgang zu den Akten gelegt.

Unsere Nachfragen, was aus der Anregung eines Bürgers geworden ist, will uns die Hessische Staatskanzlei in mehreren Schreiben nicht beantworten. Hier geht es zum Schriftwechsel mit der Hessischen Staatskanzlei.


13. November 2006

Das Verwaltungsgericht Frankfurt a.M., obwohl die untere Instanz, gibt im Hauptsacheverfahren der Klage von Stefan R. statt. Begründung: Die Entlasssung sei bereits wegen Formfehlern rechtswidrig. Konkret: fehlerhafte Personalratsbeteiligung, Ermessensfehler.

Daher sei die geplante Entlassung rechtswidrig


Erstes internationales Iran-Embargo

im Dezember 2006 durch den UN-Sicherheitsrat.

Nachdem der neue Präsident AHMADINEDSCHAD eine erste Resolution negiert hatte, Auflagen der IAEO für die zivile Atomnutzung anzuerkennen, werden bestimmte Güter und Dienstleistungen, die dem iranischen Atomprogramm nützlich sein können, auf die Sperrliste gesetzt. Eine weitere UN-Resolution wird es im Jahre 2007 geben


im Jahr 2007

Anfang des Jahres scheint man auf oberster Ebene im Bundesfinanzministeriums (BMF) jetzt bereit zu sein, den Feldzug gegen den kleinen Zöllner zu beenden und die Entlassungsverfügung aufzuheben. Doch die Ebene darunter, die Abteilung III beim BMF, zugleich aber die oberste Ebene in der Hierarchie des bundesdeutschen Zollapparats, allen voran dessen Chef Hans-Joachim STÄHR, blockieren die Umsetzung.

Am 25. September sitzt das Ehepaar AUST in Berlin vor ihrem Fernseher und beide schauen sich das ZDF-Magazin "Frontal21" an. Die Journalisten berichten schon lange über den Fall "Stefan R.". Heute ist der TV-Beitrag mit "Entlassen, weil zu wachsam" überschrieben. Die Eehelute erfahren zum ersten Male von dem Fall. Und sind entsetzt.

Sie schreiben an die Kanzlerin Angela MERKEL. Die leitet die Email weiter an das Bundesfinanministerium, in dessen Zuständigkeit der Zoll-Apparat fällt.

Eine Antwort von dort erhalten Herr und Frau AUST nicht. Sie schreiben erneut. Diesesmal an den Petitionsausschuss des Deutschen Bundestags. Dort geht eine Petition den üblichen Gang. Anfrage an die zuständige Behörde, die in einem solchen Fall antworten muss. Aber was sie antwortet, wird nicht hinterfragt. Leichtes Spiel für Behörden, die Kontrollfunktion des Parlaments außer Kraft zu setzen. Wir haben diesen Vorgang ebenfalls ausführlich rekonstruiert: Wie der Zoll den Deutschen Bundestag austrickst.


23. November 2007

Der Fall Stefan R. zieht auch im Ausland Kreise. Elf Monate zuvor, im Dezember 2006, hatte der Sicherheitsrat der Vereinten Nationen erstmals Sanktionen gegen den Iran wegen dessen Urananreicherungsprogramm verhängt. Im März waren die Sanktionen verschärft worden. Die Entlassung eines Zollbeamten, der die illegale Ausfuhr von Atomwaffenzündern verhindert hat, versteht man z.B. in der israelischen Tageszeitung "Haaretz" überhaupt nicht: The German Connection (in EN und DE!)


19. Dezember 2007

Das Entlassungsverfahren geht in eine weitere Runde.

Die Oberfinanzdirektion hat beim Hessischen Verwaltungsgerichtshof ein Berufungsverfahren erstritten. Resultat: Die Richter erkennen keine Formfehler und stimmen der Entlassung zu. Eine Beweisaufnahme zu den einzelnen Entlassungsvorwürfen, die der Dienstherr geltend mache, sei nicht notwendig


3. UN-Resolution gegen den Iran

Nachdem der Iran auf alle vorangegangenen Forderungen der Vertreter der internationalen Weltgemeinschaft nicht eingegangen ist, werden die Boykottmaßnahmen in der mit der UN-Resolution 1803 (2008) verschärft und teilweise auch auf zivile Güter und Dienstleistungen erweitert. Gleichzeitig werden Durchreiseverbote für Funktionäre und Amtsträger des iranischen Atomprogramms ausgesprochen.

Während die internationale Weltgemeinschaft die atomaren Expansionsgelüste des iranischen Hardliners einzudämmen versucht, haben Deutschlands oberste Zollbürokraten nichts anderes zu tun als den aus dem Dienst entlassenen Jungzöllner juristisch kleinzukriegen


im November 2008 - 6 Jahre nach dem verhinderten Exportschmuggel

Jetzt finden Gespräche zwischen einigen Bundestagsabgeordneten und dem BMF-Staatssekretär Werner GATZER statt. GATZER will einen Wechsel zu einer anderen Bundesbehörde organisieren, um das Problem aus der Welt zu schaffen. Allerdings wird ihm nach längerer Zeit klar, dass für eine Versetzung an eine andere Bundesbehörde zunächst die Entlassung aufgehoben werden müsste. Dagegen wehrt sich aber seine ‚eigene’ Abteilung III, die oberste Zollebene, konkret deren Chef Ministerialdirektor Hans-Joachim STÄHR.

GATZER macht einen Rückzieher – er überlässt das Problem lieber den Gerichten.

"Die zuständige Fachabteilung ist ziemlich verbort und die Politische Leitung hat nicht den Mut, sich durchzusetzen", kommentiert uns der Bundestagsabgeordnete Klaus-Peter WILLSCH (CDU) diese "absurde Situation"


2009: 7. Jahr des juristischen Kleinkriegs des Zollapparats

Nachdem Stefan R. nun endgültig entlassen und Hartz IV-Bezieher ist, muss der Hessische Verwaltungsgerichtshof in Kassel nach 'Intervention' des Bundesverwaltungsgerichts nun doch  Beweistermine ansetzen. Und alles nochmals prüfen


2010

4. Embargo-Resolution gegen den Iran

Am 9. Juni 2010 verabschiedet der UN-Sicherheitsrat die weitestgehende Resolution Nr. 1929 (2010). Ab sofort können/sollen Auslandskonten bestimmter Firmen und Forschungseinrichtungen im Ausland eingefroren werden. Außerdem können Schiffe auf dem Weg in den Iran auf Waffen und Waffentechnologien hin durchsucht werden.

Am 26. Juli verabschieden die Außenminister der EU sogar ein noch weitergehendes Maßnahmenprogramm.

Es ist derselbe Monat, in dem die ersten Beweistermine vor dem Hessischen Verwaltungsgerichtshof in Kassel stattfinden, bei denen es um die seitens der Zollverwaltung vorgebrachten Entlassungsgründe von Stefan R. geht


nochmals Juli 2010

Hessen (Deutschland)

Rund 2 Jahre nach dem höchstrichterlichen Urteil muss sich der Hessische Verwaltungsgerichtshof in Kassel erneut mit dem Fall befassen. Diesesmal ist es eine andere Kammer.

Bis zum Juni nächsten Jahres, also Juni 2011, also innerhalb eines knappen Jahres, fahren die Zoll-Obereren rund 70 Zeugen auf, die in nicht-öffentlichen Sitzungen aussagen müssen. Sie kutschieren die Zeugen in mehreren Bussen von Frankfurt nach Kassel.

Viele Zeugen können (wollen) sich nicht mehr erinnern - die meisten können die fraglichen "Dienstvergehen" von Stefan R. nicht belegen


08. Juni 2011

Die (neuen) Richter des hessischen Verwaltunggerichtshofs sprechen in der letzten und gleichzeitig einzigen öffentlichen Sitzung ihr endgültiges Urteil. In den Entscheidungsgründen heißt es unter anderem (siehe aktives Bild):

"Die Berufung der Beklagten ist gemäß § 124a Abs. 2 i. V. m. Abs. 3 Sätze 1,2 und 4 VwGO zulässig, jedoch nicht begründet. Das Verwaltungsgericht hat die angefochtene Entlassungsverfügung im Ergebnis zu Recht aufgehoben; denn sie ist rechtswidrig und verletzt den Kläger in seinen Rechten. Dies ergibt sich zur Überzeugung des Senats aus dem Ergebnis der Beweisaufnahme in Verbindung mit dem Inhalt der Akten und Beiakten. Danach ist der zu Grunde liegende Sachverhalt fehlerhaft ermittelt worden; denn drei der dem Kläger vorgeworfenen Pflichtverletzungen sind als nicht erwiesen anzusehen, und bei weiteren vier Verstößen ist sein Verschulden als gering anzusehen."

Stefan R. ist damit immer noch im Dienst. Und muss wieder - bzw. weiter - beschäftigt werden.


Danach. Bzw. seit 2011 bis heute

Nachdem die Hierarchen des bundesdeutschen Zollbürokratenapparats auf gerichtliche Verfügung hin Stefan R. wieder weiter beschäftigen müssen, geben sie immer noch keine Ruhe.

Sie bedenken ihn mit einem disziplinarischen Verweis. Für die Personalakte. Um sein Fortkommen auszubremsen.

Stefan R. wehrt sich dagegen vor der Disziplinarkammer des Verwaltungsgerichts Wiesbaden. Dieses Gericht kommt am 28. April 2015 zum Ergebnis:

„Die Disziplinarverfügung vom 29.02.2012 entspricht insgesamt nicht den rechtlichen Anforderungen an Bestimmtheit und ausreichende Begründung einer Disziplinarverfügung. ...

Nach Auffassung des Gerichts hat der Kläger die Schwelle zur disziplinarischen Relevanz nicht überschritten und keine Dienstpflichtverletzung begangen.“

Den oberen Zollhierarchen schmeckt das natürlich (wieder) nicht. Und treten weiter nach. Bei sämtlichen Bewertungen versuchen sie, die Laufbahn von Stefan R. einzuschränken. Sie versetzen ihn auf bedeutungslose Posten und 'parken' ihn dort. Stefan R. muss sich erneut vor Gericht zur Wehr setzen. Und kann sich immer wieder durchsetzen.

Aber die geballte hierarchische Machtstruktur in einem bürokratisch organisiertem Beamtenapparat ist letztlich stärker: Der Zugang zum 'höheren Dienst' kann erfolgreich verhindert werden. Allerdings: auf Grund eines gewonnenen Prozesses müssen die Zollbosse Stefan R. (immerhin) zum "Zollamtsinspektor" aufsteigen lassen.

So geht es hin und her. Im Zoll hat man - ganz offensichtlich - genügend Kapazitäten, um einem (für ausgewachsene Beamte: 'unbotmäßigen') Mitarbeiter das Leben schwer zu machen. Zum Beispiel in Beurteilungen und anderen Eintragungen in seiner Personalakte.

Diese ständigen subtilen Angriffe gehen nicht nur aufs Gemüt. Das äußert sich auch schnell physisch. Stefan R. leidet inzwischen an einer posttraumatischen Belastungsstörung. 

Die Geschichte ist deshalb noch nicht zu Ende. Wir werden sie weiter dokumentieren.


(MG/JL)

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