Die 56 Berichte der SÜDWEST PRESSE aus Ulm, 15.08.2013

von Christoph MAYER

Keine Ermittlungen gegen Klinik-Vorstand

SÜDWEST PRESSE , 15.08.2013 von Christoph MAYER

Die Staatsanwaltschaft leitet kein Verfahren gegen den ehemaligen Vorstand der Uni-Klinik ein. Der Tatbestand der Untreue sei nicht erfüllt.


Zwei anonyme Strafanzeigen gegen die damals Verantwortlichen der Uni-Klinik Ulm waren vor einigen Monaten bei der Staatsanwaltschaft Ulm eingegangen (wir berichteten). Die darin erhobenen Vorwürfe: Der ehemalige Klinikvorstand um den (bis 30. Juni 2013) Leitenden Ärztlichen Direktor Reinhard Marre und den (bis 30. April 2013) Kaufmännischen Direktor Rainer Schoppik habe im Zusammenhang mit dem Chirurgie-Neubau öffentliche Gelder veruntreut.


Die Anzeigen waren erstattet worden, nachdem bekannt geworden war, dass der Landesrechnungshof Baden-Württemberg dem im Juni 2012 fertiggestellten Neubau zahlreiche bauliche Mängel bescheinigt hatte. Die Uni war bei dem 240-Millionen-Euro-Projekt als Bauherr aufgetreten und hatte ihn zur Hälfte selbst, zur anderen Hälfte vorfinanziert – ein Novum im Land. In der Folgezeit war das Klinikum tief ins Minus gerutscht, nicht nur, aber auch wegen des Chirurgie- und mehrerer anderer Bauprojekte gab es temporär sogar Liquiditätsprobleme. Nach aktuellem Kenntnisstand summieren sich die Schulden der Klinik auf 40 Millionen Euro.


Die Staatsanwaltschaft teilt nun mit, sie habe in den vergangenen Wochen anhand der Prüfungsmitteilung des Landesrechnungshofs sowie einer Stellungnahme der Uni-Klinik überprüft, ob sich Anhaltspunkte für ein strafbares Verhalten ergeben. Die Antwort lautet: nein. Beim Großprojekt „Neue Chirurgie“ haben die Klinik-Verantwortlichen nach Einschätzung der Staatsanwaltschaft ihren Ermessensspielraum nicht überschritten. „Die in der Stellungnahme des Klinikums angeführten Begründungen zu den Beanstandungen (des Landesrechnungshofs, Anm. d. Red.) erscheinen nachvollziehbar und lassen die getroffenen Entscheidungen zumindest als vertretbar erscheinen.“


Es gebe zudem auch keine Anhaltspunkte, dass der Klinikvorstand einen etwaigen Vermögensnachteil für das Klinikum billigend in Kauf genommen habe. Fazit der Behörde: „Dass Gelder zweckwidrig verwendet wurden, ist nicht ersichtlich.“ Denn den Ausgaben stünden entsprechende Gegenleistungen gegenüber. Ebenso lägen keine Anhaltspunkte dafür vor, dass das Klinikum wegen der finanziellen Gesamtbelastung seinen Aufgaben nicht mehr nachkommen könne.