Die 56 Berichte der SÜDWEST PRESSE aus Ulm, 08.01.2013

von Rudi KÜBLER

Klinikum darf Reha-Ambulanz nicht schließen

SÜDWEST PRESSE , 08.01.2013 von Rudi KÜBLER

Das Verwaltungsgericht hat dem Uni-Klinikum untersagt, die Reha-Ambulanz zu schließen. Die Klinik muss weiter Räume zur Verfügung stellen.


Etappensieg für Prof. Jürgen Steinacker: Der Sport- und Rehabilitationsmediziner war vor dem Verwaltungsgericht Sigmaringen mit einer einstweiligen Anordnung erfolgreich. Die Richter untersagten dem Universitäts-Klinikum Ulm, die Rehabilitationsambulanz endgültig zu schließen sowie Kassenzulassungen zu kündigen, zurückzugeben oder auf andere Weise zu beenden. Ferner ordnete das Gericht an, das Klinikum müsse bis zum 18. Januar 2013 geeignete Räumlichkeiten zum Weiterbetrieb der kardiologischen Rehabilitationsambulanz zur Verfügung zu stellen.


Wie berichtet, hatte der Klinikumsvorstand im vergangenen Jahr beschlossen, die kardiologische Rehabilitationsambulanz von der Sportmedizin abzutrennen und zum 1. Dezember 2012 teilzuprivatisieren. Es habe „leider keine Alternative“ gegeben, hatte Prof. Reinhard Marre, Leitender Ärztlicher Direktor des Klinikums, damals bedauert. Zum einen sei ein Neubau für die Sektion von Prof. Steinacker nicht zu finanzieren gewesen, zum anderen habe man die Sport- und Rehamedizin nicht in der Neuen Chirurgie unterbringen können. Die Aufgaben würden künftig im Zentrum für ambulante Rehabilitation (ZAR) in Söflingen in Trägerschaft von Uni-Klinikum und Nanz medico, einem privaten Dienstleister, erledigt.


Prof. Jürgen Steinacker hätte somit als Leiter nurmehr die Sektion Sportmedizin verantwortet – ein Umstand, den vor allem rund 400 Herzpatienten aus Ulm und der Region bedauerten, die oft schon seit vielen Jahren von Steinacker und dessen Mitarbeitern betreut werden. Der renommierte Sportmediziner wollte und konnte sich mit diesem Vorstandsbeschluss nicht abfinden und klagte.


Jörg Portius, Pressesprecher des Uni-Klinikums Ulm, bezeichnete gestern den Schritt, die ambulante Reha zu schließen, weiterhin als richtig. Er bestätigte auch, dass das Klinikum unter dem Eindruck der gerichtlichen Anordnung nach geeigneten Räumen für die Rehabilitationsmedizin suche. Geplant war aus Klinikumssicht freilich anderes: Die ehemalige Kantine neben der alten Klinik war für 1,1 Millionen Euro umgebaut worden, die rund 800 Quadratmeter waren als ausreichend betrachtet worden – allein für die Sportmedizin. Wohin jetzt mit der kardiologischen Rehabilitationsmedizin, die ja gar nicht mehr vorgesehen war?


Dass diese Causa die Gerichte weiter beschäftigen wird, ist klar. Dabei werde es um die „professoralen Rechte des Herrn Steinacker“ gehen, sagte Portius.