Es ging ganz schnell: Wer den König aller Könige anmacht, der hat ausgedient. Im VW-Konzern fackelt man nicht lange: Mitarbeiter, die auf Probleme oder Missstände hinweisen und dann gar öffentlich ihr Anliegen vortragen, werden gefeuert. Sofort und gnadenlos - Unternehmenskultur bei VW.

Das Beispiel Holger SPRENGER dürfte für viele ein klares Signal gewesen sein: Whistleblower haben (ganz) schlechte Karten. Und da ist dann besser, beim Foul mitzumachen. Allerdings hat es lange gedauert: Die Langfristfolgen sind erst 2015 ans Tageslicht gekommen.

Lesen Sie hier, wie es Holger SPRENGER nach der Hauptversammlung ergangen ist:

VW vs. Holger SPRENGER - Chronologie Teil 2: Gerichtsprozesse und Ermittlungsbehörden

Wie es nach der Hauptversammlung am 24. April 2003 weitergeht

29.04.2003

In der Hauptwache des Kasseler VW Werks hängt SPRENGER´s Steckbrief. Er wird am Werkstor vom Chef der Werksicherheit BARKHOFF aufgehalten. Sein Werksausweis wird ihm entzogen - er könne jetzt nachhause fahren. Später teilt man ihm telefonisch mit, dass er seine Schlüssel und die SecurID - Karte für den Zugang zum zentralen Rechner abgeben soll


30.04.2003

SPRENGER gibt seine Schlüssel und die SecurID Karte um 12.30 Uhr gegen Quittung bei der Werksicherheit am Haupttor des Kasseler VW Werks ab


06.05.2003

Der Personalausschuss händigt SPRENGER die Kündigung aus - ohne Begründung. Die Betriebsräte, die der Kündigung zustimmten - 5 an der Zahl - möchten ihre Namen nicht nennen. SPRENGER hat keine Gelegenheit, sich zu rechtfertigen und erhält keinerlei Unterstützung vom Betriebsrat. Er wurde nicht einmal vorher informiert. Das war der Lohn für über 25 Jahre Beitragszahlung an die IG-Metall.
Kollegen informieren SPRENGER telefonisch, dass seine Schränke - im Werkstattbereich - aufgebrochen werden: vom Werkschutz und der Personalabteilung


12.05.2003

SPRENGER legt gegen die Kündigung eine Kündigungsschutzklage ein. Die landet bei der Richterin am Arbeitsgericht, Charlotte GIERATHS


05.06.2003

SPRENGER erhält durch einen Boten von der Personalabteilung Kassel eine zweite Kündigung mit identischer Begründung nach Hause gebracht


26.06.2003

Auch gegen diese Kündigung legt SPRENGER Kündigungsschutzklage ein. So landet ein zweites Verfahren bei der Richterin GIERATHS mit gleicher Begründung.

Offenbar bei VW regulärer Bestandteil der Geschäftspolitik: VW begeht Prozessbetrug:

    wer vor Gericht bewusst falsche Angaben macht, um die Richter zu täuschen,
    damit man sich Vorteile verschaffen kann,
    oder wer in Belegen, sprich Urkunden, Manipulationen vornimmt,

begeht nach § 263 StGB bzw. § 138 ZPO sowie anderer Vorschriften (z.B. Urkundenfälschung) "Prozessbetrug". In deutschen Gerichten ist dies ein leider weit verbreitetes Phänomen, dem die Richter immer dann keinen Einhalt gebieten, wenn sie selbst - aus welchen Gründen auch immer - dies gegenüber jenem, der sich 'unredlich' verhält, durchgehen lassen.

Genau dies geschieht hier im Arbeitsgericht: VW gegen Holger SPRENGER.

Das Arbeitsrecht besagt, dass zwischen kündigungsauslösendem Vorgang und ausgesprochener fristloser Kündigung nicht mehr als 2 Wochen liegen dürfen.
Vorwurf bzw. Kündigungsgrund von VW: u.a. dessen Rede, seine Vorwürfe und Fragen auf der Hauptversammlung vor 6 Wochen. SPRENGER habe u.a. PIECH "diskreditiert", was zu einer "erheblichen Störung der vetrauensvollen Zusammenarbeit geführt habe. Vor allem aber sind es die Strafanzeigen SPRENGERs, die dieser gegen verschiedene Mitarbeiter bei VW gestellt habe. Dies wäre der Personalabteilung, also "VW", erst am 6. Mai bekannt geworden, weshalb man noch am selben Tag die Kündigung ausgesprochen habe.
Tatsächlich wusste VW schon sehr viel länger Bescheid:

  • SPRENGER hatte bereits am 25. Februar 2002 sowohl die Konzernleitung als auch die Revison über seine Anzeige unterrichtet
  • die Personalabteilung hatte die Einstellung des Ermittlungsverfahrens, das an SPRENGER unter der Anschrift "VW in Wolfsburg" gerichtet war, geöffnet, mit Eingangsstempel versehen und es an SPRENGER weitergeleitet; dies war am 13.03.2003
  • die Informationen gingen dann sogar per Fax - mit der Verfügung des Rechtsanwalts von TISCHLER am 08.04.2003 an die Rechtsabteilung und am 09.04.2003 an die Personalabteilung von VW.


Trotzdem behauptet VW, davon erstmals am 06.05.2003 durch TISCHLER Kenntnis erlangt zu haben.
Um das alles 'glaubwürdig' zu untermauern, schickt VW in Person von Dr. Frank FABIAN und Gerhard KLENNER (Rechtsabteilung von VW) mit der Kündigungsbegründung den Revisionsbericht gleich mit an das Gericht. Allerdings nur die Seiten 1 bis 7. Die für VW weniger 'günstigen' Passagen der anderen Seiten lässt man einfach weg.

Doch dem Gericht fällt das auf und fordert die fehlenden Seiten 8 bis 10 ein.
So geschieht es auch. Allerdings: auf dem Revisionsbericht ganz am Ende auf Seite 10 stehen jetzt nur noch 12 Namen. Im Original sind es 13. Es fehlt:
der Name „GANNINGER-K-DR Rechtswesen“. Diese Zeile ist nun weg-ge-tippext.
So will man das Gericht glauben machen, dass die Rechtsabteilung und deren Leiter GANNINGER in Sachen SPRENGER von nichts gewusst habe. Und dass deswegen auch die zweiwöchige Frist für eine fristlose Kündigung gelten könne

Revisionsbericht vorher:

Revisionsbericht nachher:


10.09.2003

Verhandlung im Arbeitsgericht Kassel:
Zunächst wird über beide Kündigungen verhandelt, in denen VW auch behauptet, SPRENGER habe PIECH beleidigt und in der Strafanzeige den Fertigungsleiter MAZEN in Kassel beschuldigt, seine Daten gelöscht zu haben. In der Strafanzeige ist allerdings nichts von gelöschten Daten zu lesen.
Richterin GIERATHS lässt sich von der offenkundigen Falschbehauptungen seitens VW irritieren und folgt der Darstellung des mächtigen Autokonzerns: sie benötige allerdings noch 4 Wochen Bedenkzeit für das Urteil


15.09.2003

Da Volkswagen nach wie vor behauptet, SPRENGERs Erfindungen seien nicht patentfähig, ja nicht einmal technische Verbesserungsvorschläge, meldet er die meisten seiner Erfindungen selbst beim Deutschen Patent und Markenamt in München an


24.09.2003

AHRENS und WEßLING von der VW Patentabteilung erklären gegenüber dem Patentamt in München zu SPRENGERs Montagelinien: „die Anlage entspricht nach eigenen Untersuchungen in unserem Haus dem Stand der Technik“. Soll heißen: es ist nichts Neues


08.10.2003

Das Urteil des Arbeitsgerichts:

  • SPRENGER darf zwar nicht fristlos gekündigt werden und PIECH wurde auch nicht beleidigt
  • die fristgerechte Kündigung lässt GIERATHS allerdings durchgehen.


Damit VW SPRENGER nicht weiterarbeiten oder in das VW Werk hineinlassen muss, trennt GIERATHS beide Verfahren - sie will erstmal die Entscheidung des Berufungsgerichts zu der ersten Kündigung abwarten und legt die zweite Kündigung – nur eine fristlose -, die bei gleicher Begründung ja auch nicht ziehen würde - auf Eis. Für mehr als 2 Jahre wie sich herausstellen wird.
So befindet sich SPRENGER immer - ohne Gehalt - in einer gekündigten Position, was einschlägig auch als Kündigungsmobbing bezeichnet wird.
Hierüber wird SPRENGER Beschwerde beim Richterbund einlegen.
Das Landesarbeitsgericht wird ein Jahr später auch die fristgerechte Kündigung für nichtig erklären und wiederum über ein Jahr später, im Oktober 2005, wird von GIERATHS Kollegen GIEßLER dann endlich auch die zweite fristlose Kündigung für nichtig erklärt. Doch soweit ist es noch nicht


09.10.2003

SPRENGER wendet sich an Bundeskanzler Gerhard SCHRÖDER, den ehemaligen VW Aufsichtsrat und Parteigenossen von KAKALICK: über dessen Verhalten, den 'manipulierten' Revisionsbericht, die Contaem Affäre, die Umbuchungen in 3 stelliger Millionenhöhe, die Reisen, Luxusyachten und Privatrechnugen und vieles mehr


28.10.2003

Im Ermittlungsverfahren gegen den Betriebsratsvorsitzenden aus Kassel, Gerhard KAKALICK sagt SPRENGER im Polizeipräsidium Nordhessen als Zeuge aus. Zu dem ermittelnden Beamten stößt plötzlich ein weiterer Kommissar, Walter L. hinzu, der SPRENGER fragt, ob er nach der Zeugenaussage einen Moment Zeit hätte. Er habe schon von ihm gehört, so Walter L, Kriminalhauptkommissar für Betrugs- und Wirtschaftsdelikte, der auch meint, „Details der VW-Akte“ zu kennen. Er möchte sich den Fall genauer ansehen.
Daraufhin wird in einem Telefongespräch ein Termin für den 12.11.2003 vereinbart.
Ein weiterer Zeuge macht eine schriftliche Aussage und teilt Kriminaloberkommissar HOFMANN von der Kriminaldirektion Nordhessen mit, dass er bereits seit Frühjahr 2003 bei VW unter Druck gesetzt wird. Er solle für SPRENGER nicht den Zeugen spielen und sich aus der Sache raushalten, wenn er noch eine Zukunft bei VW haben wolle


03.11.2003

SPRENGER erhält Post vom Kanzleramt: „Die strafrechtlichen Ermittlungsverfahren gehören zum Aufgabenbereich der Länder. Es besteht daher keine Möglichkeit, in ihrer Angelegenheit von hieraus tätig zu werden“


12.11.2003

SPRENGER zeigt Kriminalhauptkommissar L. bei einem erneuten Treffen im Präsidium seine Unterlagen und übergibt Beweismaterial, z.B. Buchungsbelege sowie ein 10-seitiges Dossier über die Arbeit der VW-Revision. Die Unterlagen sollen anonym übergeben werden, so Kommissar L. SPRENGER weigert sich und besteht auf eine ordnungsgemäße Übergabe in Anwesenheit seines Anwalts und auf einer Quittung, was vom Kommissar abgelehnt wird. Woraufhin dieser SPRENGER fragt, ob er sich vorstellen könne, mit ihm und dem Kasseler Werkleiter WEISSNER ein Klärungsgespräch zu führen. Als SPRENGER auf dem Bildschirm des Kommissars entdeckt, dass dieser einen fremden Namen eingibt und nachhakt, was dieser mit seiner Sache zu tun habe, erwidert der Kommissar, er müsse seine Zeit und mit wem er es zu tun hat, im SAP-System eingeben - SPRENGERs Name sei dazu zu brisant


25.11.2003

SPRENGER meldet weitere Patente an


19.12.2003

Rechtsanwalt MÖLLER aus Kassel setzt für seinen Klienten SPRENGER eine Klage gegen die Volkswagen auf und fordert Schmerzensgeld und Schadenersatz. Als Beweismittel und Anlagen finden sich VW-interne Reise- und Buchungsbelege, Rechnungen über Golfausrüstung, Hubschrauberflüge und mehr


22.12.2003 2 Tage vor Weihnachten

SPRENGER erhält plötzlich ein Ultimatum von Kriminalhauptkommissar für Betrugs- und Wirtschaftsdelikte, Walter L.: „Wenn Sie nicht innerhalb einer Stunde die Unterlagen bei mir vorbeibringen, werde ich Sie in Haft nehmen und eine Hausdurchsuchung durchführen.“
Daraufhin wendet sich SPRENGER an seinen Anwalt, der mit dem Kommissar einen Termin für den nächsten Tag ausmacht.
SPRENGER händigt nach Rücksprache mit seinem Anwalt einen Aktenordner voll mit Unterlagen nicht dem Kommissar L. aus Kassel aus, sondern fährt noch am selben Abend nach Wiesbaden direkt in die Zentrale vom hessischen Landeskriminalamt. Dort werden die Unterlagen gegen 23:00 gegen Empfangsbestätigung amtlich versiegelt. Weiter wird festgehalten, dass keine Akte und auch kein Vermerk des Kommissars Walter L. in den EDV Systemen der Polizei existiert


23.12.2003

SPRENGER fährt mit seinem Rechtsanwalt zum Polizeipräsidium Kassel und legt dem Kriminalhauptkommissar Walter L., der mit Strafanzeige wegen Zurückhaltung von Beweismaterial und Verwahrungsbruch droht, die Empfangsbescheinigung des Landeskriminalamtes vor.
Der ist erstaunt und völlig ungehalten, da es nun einen offiziellen Ermittlungsfall gibt


29.12.2003

SPRENGER übergibt mehrere weitere Aktenordner dem hessischen Landeskriminalamt, dem Bundeskriminalamt sowie Generalstaatsanwalt ANDERS. in Frankfurt/Main. Letzterer leitet gegen die Verantwortlichen der VW AG ein Ermittlungsverfahren ein, speziell gegen Mitglieder des Vorstands und gegen Konzernrevisionsmitarbeiter. Des weiteren es ein Dienstaufsichtsverfahren gegen den Kriminalhauptkommissar L. Der wird später von dem Fall abgezogen


05.01.2004

SPRENGER erhält eine Einfahrgenehmigung für das Kasseler VW-Werk. Er gibt seinen von VW überlassenen PKW im Werk Kassel zurück. Bei dieser Gelegenheit holt er weitere Unterlagen aus seinem Taschenspind (Mitnahmefach) und spricht mit einigen seiner Kollegen und Mitarbeiter.
Daraufhin erhält SPRENGER später schriftlich ein Hausverbot ausgesprochen - für alle VW-Werke


07.01.2004

Die Kriminaldirektion Nordhessen, Kassel, schickt per Fax eine Mitteilung an die Steuerfahndung in Braunschweig zu Händen Herrn HAHN: Es bestehe der Anfangsverdacht, dass Gelder im mehrstelligen Millionenbereich durch „Luftbuchungen“ dem Fiskus entzogen werden und sich Mitarbeiter zum Nachteil des VW-Werks bereichern


15.01.2004

Die Steuerfahnder aus Braunschweig HAHN und KROK kommen in das Polizeipräsidium Nordhessen nach Kassel und geben bekannt, sie wollen die Prüfung lieber den internen VW-Konzernprüfern überlassen, deren Prüfung allerdings 5 Jahre dauern würde und:
„Es wurde angezweifelt, dass Herr SPRENGER rechtmäßig in den Besitz der Belege gelangt ist.“
Und weiter: „Mit großer Sicherheit wurde von den Anwesenden festgestellt, dass der Vorstandsvorsitzende des VW Werkes, Herr PISCHETSRIEDER, seine Rechnungen einer Dienstreise nach Genf sicher nicht einen VW Arbeiter einsehen lassen würde“


12.02.2004

Die von SPRENGER beim BKA in Wiesbaden abgegebenen Unterlagen kommen zur Staatsanwaltschaft Kassel


17.02.2004

SPRENGER wendet sich an die Bundesjustizministerin Brigitte ZYPRIES, SPD, und informiert über die Vorgänge bei VW und Verstrickungen der Ermittlungsbehörden.
Das Justizministerium möge der Sache nachgehen, prüfen und entsprechend einwirken


22.02.2004

SPRENGER wendet sich an den VW-Aufsichtsrat und Ministerpräsidenten von Niedersachsen, Christian WULFF, CDU, und informiert diesen über die Unzulänglichkeiten bei VW. Anbei erhält WULFF auch gleich einige eidesstattliche Versicherungen anderer VW Mitarbeiter und Belege sowie Unterlagen über:

  • Hubschrauberflüge,
  • Luxusjachten - Dubai
  • Hotels - Dubai
  • Lufthansa
  • Harvardclub (Prokurist WESSNER)
  • Golftasche ( HORN)
  • KSt 1860 (HARTZ u.a.)
  • Jack Daniels (PISCHETSRIEDER)

24.02.2004

Jetzt kommt Bewegung in den Fall VW:
Zwei Tage nach SPRENGERs Brief an WULFF zieht die Staatsanwaltschaft Braunschweig urplötzlich das durch Generalstaatsanwalt ANDERS in Frankfurt/M. eingeleitete Ermittlungsverfahren gegen die Verantwortlichen der Volkswagen AG an sich. Neues Aktenzeichen: NZS 414 Js 10752/04


26.02.2004

In geschützte Bereichen eines Internetservers hat SPRENGER Belege und Schriftverkehr für seine Anwälte abgelegt. So kann er von überall darauf zugreifen.
Dort wird ein unberechtigter Zugriffsversuch protokolliert: Die IP Adresse ist auf Volkswagen registriert, der User ist Norbert MENGES, Leiter der Werkssicherheit in der Wolfsburger VW Zentrale


02.03.2004

Das Justizministerium antwortet SPRENGER, sieht sich aber nicht für zuständig in dieser Sache


03.03.2004

Ein weiterer unberechtigter Zugriffsversuch auf SPRENGERs Datensammlung wird protokolliert: Wieder eine IP Adresse von Volkswagen. User diesmal Norbert GUNDLACH, Konzernrevision VW


04.03.2004

Die Staatsanwaltschaft Kassel gibt das Ermittlungsverfahren gegen die Verantwortlichen der Volkswagen AG nebst BKA Unterlagen an die Staatsanwaltschaft Braunschweig ab


16.03.2004

Nachdem SPRENGER keine Antwort von WULFF erhalten hat und über die Übernahme des Ermittlungsverfahren nach Braunschweig informiert ist, stellt er in Nordrhein-Westfalen dem Wirkungsort des Aufsichtsrats Michael GAUL, der ansonsten Vorstand bei E.ON ist, im Polizeipräsidium Düsseldorf Strafanzeige gegen die Aufsichtsräte der Volkwagen AG - Aktenzeichen: 414 Js 22683/04


23.03.2004

Wegen des wenig aussagekräftigen Briefs von Justizministerin ZYPRIES, bittet SPRENGER um einen Termin


01.04.2004

Diesmal kommt die Antwort vom Justizministerium schneller. Die Aufklärung und Verfolgung von Straftaten – Ausnahmen bestätigen die Regel – sei Aufgabe der einzelnen Bundesländer.
Wenn Landesjustizbehörden etwaige Straftaten nicht oder unzureichend verfolgen, könne er sich im Wege der Dienstaufsicht an die vorgesetzte Behörde wenden, an das Landesjustizministerium


05.04.2004

AHRENS und WEßLING von der VW Patentabteilung behaupten gegenüber dem Patentamt in München zu SPRENGERs Erfindungen, dass nicht einmal ein „qualifiziertet Verbesserungsvorschlag vorliegt, der dem Arbeitgeber gegenüber den Wettbewerbern eine ähnliche Vorzugsstellung wie ein Patent gewährt“ - also keine Erfindung


16.04.2004

VW wendet sich mit Anwalt Klaus NEEF an die Staatsanwaltschaft Kassel und erstattet mit falschen Anschuldigen Strafanzeige gegen SPRENGER. Als Ansprechpartner werden benannt: FABIAN und GUNDLACH.
SPRENGER habe sich – was nicht zutreffend ist - unberechtigt Rechnungen von VW sowie von Veranstaltungen mit konkreten Preisen und Kosten angeeignet. Weiter habe SPRENGER - was ebenfalls unzutreffend ist - Unterlagen an verschiedene Redaktionen gesandt, die sich bei VW gemeldet hätten. Z.B. die Redaktion der Wochenzeitung DIE ZEIT. SPRENGER wolle damit - konkret durch strafbare Handlungen - VW zu nicht gerechtfertigten Zahlungen nötigen.
Die entsprechenden Unterlagen wie z.B. die fraglichen Rechnungen schickt VW allerdings nicht mit. Ermittler in diesem Fall: Staatsanwalt JUNG.
Diese Anzeige wird von VW-NEEF gleichzeitig auch an das Landesarbeitsgericht gesandt, das ja noch über die Kündigung von SPRENGER zu entscheiden hat


27.04.2004 05.05.2004 24.05.2004

SPRENGER wird mehrfach im Auftrag der Staatsanwaltschaft Braunschweig zur Zeugenaussage ins Polizeipräsidium Nordhessen bestellt. Für die Ermittler, die mit dem VW Buchungssystem so ihre Probleme haben, erstellt SPRENGER eine Art Ermittlungsleitfaden.
Mit den Luxusreisen und Vergünstigungen, deren Nutznießer VW-VIP’s sind - vorzugsweise 'Prominente' und Journalisten, wollen sich die Ermittler nur ungern befassen. Vorrangig soll SPRENGER laut Staatsanwaltschaft Braunschweig dazu bewegt werden, zu erklären wie er an die Unterlagen gekommen ist


25.05.2004

Staatsanwalt EBERT von der Staatsanwaltschaft Braunschweig legt die Verfahren "414 Js 22683/04" gegen VW-Vorstandsmitglieder sowie "414 Js 10752/04" gegen die VW-Aufsichtsräte zusammen


06.06.2004

Staatsanwalt JUNG aus Kassel wendet sich an VW. Er hat zu der Strafanzeige des Konzerns gegen SPRENGER noch einige Fragen, die er gern beantwortet haben will.
So will er wissen, wie die Rechnungen bei VW aufbewahrt werden und wie SPRENGER unberechtigt an die Unterlagen gekommen sein könnte.
Auch die Namen der Redakteure, die sich bei VW angeblich gemeldet haben, will JUNG wissen.
Auf die Antworten muss JUNG allerdings mehrere Monate warten - VW will offenbar das Verfahren lange aufrecht erhalten - jedenfalls für die absehbar lange Dauer der Arbeitsgerichtsprozesse gegen SPRENGER.
Zwar finden sich mehrere Schreiben in der Akte, aber keine Antworten. VW-Anwalt "Prof. Dr. Klaus NEEF", spezialisiert auf Arbeitsrecht und "Honorarprofessoor" an der Uni Hannover, bittet deshalb: „um Verständnis, dass sich die Beantwortung der von Ihnen gestellten Fragen verzögern wird“


18.06.2004

Ermittlungsverfahren gegen die Organe und weitere Verantwortliche von VW: Staatsanwalt EBERT in Braunschweig telefoniert mit dem VW-Revisor FISCHER und Dr. FABIAN von der Rechtsabteilung. Gemeinsam vereinbaren sie einen Termin am 6. Juli: zwecks „Erörterung des weiteren Vorgehens“


06.07.2004

Ermittlungsverfahren gegen die Organe und weitere Verantwortliche von VW:
Statt selbst zu ermitteln (was ja Mühe & Arbeit bedeuten würde), überlassen die Braunschweiger Staatsanwälte diesen Job dem von SPRENGER beschuldigten Konzern selbst: die Revisionsabteilung in Gestalt von FISCHER und GUNDLACH sowie FABIAN von der Rechtsabteilung, gegen die eigentlich hätte ermittelt werden sollen, bekommen SPRENGERs beim BKA eingereichten Unterlagen via Staatsanwaltschaft Braunschweig - vom Braunschweiger Ermittler EBERT persönlich ausgehändigt. Die Braunschweiger Staatsanwaltschaft hält in einem internen Vermerk fest, dass es wegen der komplexen Materie erforderlich sei, die Konzernrevision prüfen zu lassen


10.10.2004

Verfahren um die Berufungsverhandlung von SPRENGER im Landesarbeitsgericht in Frankfurt. In einem Dokument gibt SPRENGERs ehemaliger Vorgesetzte TISCHLER zu, dass Gelder aus einem bestimmten Projekt abgezweigt wurden: „Hier können Sie den bewilligten Betrag in Höhe von 160 Millionen für das Projekt DQ-250 nachlesen und anhand der aufgelisteten Positionen feststellen, für was die Gelder im Einzelnen verwandt worden sind. Hieraus geht hervor, dass lediglich bei zwei Positionen eine Summe von ca. 1,5 Millionen anderweitig eingesetzt worden sind.“
Das LAG verwirft an diesem Tag auch die fristgerechte Kündigung. Da hilft auch die von VW gestellte Strafanzeige nicht


22.10.2004

Nach verlorenem Kündigungsprozess beantwortet VW-NEEF nun auch die Fragen von Staatsanwaltschaft JUNG aus Kassel: SPRENGER hatte offiziellen Zugriff auf das Rechnungs-Archivsystem DIGAS. An die Namen, der Redakteure, die sich angeblich gemeldet haben, kann sich bei VW niemand mehr erinnern.
Nach diesen VW-Informationen stellt die Staatsanwaltschaft Kassel das Verfahren gegen SPRENGER auf der Stelle ein


30.11.2004

Ermittlungen der Staatsanwaltschaft Braunschweig gegen die Verantwortlichen der VW AG werden eingestellt, da FISCHER und FABIAN - beide selbst Beschuldigte - in einer Mitteilung vom 19.10.2004 nach intensiver Prüfung durch die Konzernrevision keine Anhaltspunkte für Unregelmäßigkeiten festgestellt haben wollen.
Auch zu den Privatvergnügungen und Vergünstigungen der Vorstand und Aufsichtsratsmitglieder, die SPRENGER nicht nur in der Anzeige sondern auch am 24.04.2003 angesprochen hatte, wurden laut FISCHER und FABIAN keine Unregelmäßigkeiten festgestellt.
Die Staatsanwaltschaft Braunschweig in Person von Staatsanwältin MÜNZER übernimmt diese Interpretation.

VW kündigt indes den Aufbau eines Anti-Korruptions-System an. Dessen Leiter: Dr. Frank FABIAN.

SPRENGER legt gegen die Entscheidung der Staatsanwaltschaft Einspruch ein. Die Generalstaatsanwaltschaft Braunschweig weist den Einspruch zurück


10.02.2005

SPRENGER beantragt beim Braunschweiger Oberlandesgericht ein Klageerzwingungsverfahren


21.02.2005

Trotz des laufenden Klageerzwingungsverfahrens wollen offenbar einige Staatsanwälte die Beweismaterialien lieber schnell loswerden. SPRENGER erhält eine Mitteilung von Staatsanwalt KIRCHHOFF aus Braunschweig: Er soll die Unterlagen binnen einen Monats abholen, ansonsten würden diese vernichtet.
SPRENGER, für den eine 6-wöchige REHA ansteht, bittet Professor Hans-Joachim SELENZ, der selbst in der Nähe von Braunschweig wohnt, die Unterlagen bei der Staatsanwaltschaft abzuholen und aufzubewahren bis SPRENGERs Reha beendet ist.

SELENZ, vormals Vorstandsvorsitzender der Salzgitter AG und Vorstand von EDAG, der weiß, wie ein Unternehmen anständig zu führen ist, staunt nicht schlecht über die Fülle und Qualität des Materials, was er von den Braunschweiger Ermittlern so einfach ausgehändigt bekommt.
SELENZ beschäftigt sich mit dem Fall - der Auftakt und die Grundlage zu seinem späteren "Schwarzbuch VW". Wie er selbst im Vorwort dokumentiert, wäre das Buch ohne SPRENGERs Unterlagen wohl nicht möglich gewesen.
Hätte die Staatsanwaltschaft gründlich ermittelt, wäre es allerdings nicht notwendig gewesen


21.03.2005

SPRENGER legt Beschwerde beim Deutschen Richterbund zu Charlotte GIERATHS ein und informiert:
„Dem LKA-Hessen, dem BKA und der Generalstaatsanwaltschaft Frankfurt wurden hunderte von Buchungsbelegen übergeben mit denen die Umbuchung von Projektgeldern in 3 stelliger Millionenhöhe genau so belegt sind wie Geschenke, Luxusreisen, Hotelarrangements. Nutznießer sind Personen des öffentlichen Lebens, auch aus Politik und Presse.“


13.05.2005

KAKALICK macht derzeit einen Deal mit Staatsanwalt JUNG in Kassel: Das Ermittlungsverfahren gegen KAKALICK wird gegen eine Geldauflage von 1.000 Euro eingestellt. KAKALICK könne allerdings im Wiederholungsfall nicht mehr mit Nachsicht der Staatsanwaltschaft rechnen


25.05.2005

SPRENGERs erstes Patent DE 10342675 über die Montagelinie wird vom Deutschen Patent und Markenamt im Patentblatt veröffentlicht


30.05.2005

Kurz darauf wird wieder ein unberechtigter Zugriffsversuch auf SPRENGERs Datensammlung protokolliert: wieder eine IP-Adresse von Volkswagen. User diesmal Andreas: WEßLING EZP, Patentabteilung Wolfsburg


Juni 2005

Das Nachrichtenmagazin Focus, das bereits seit Anfang des Jahres - wie einige andere Medien auch - über VW und dubiose Gehaltszahlungen an ehemalige VW-Betriebsräte berichtet, meldet sich mit einer größeren Enthüllung zu Wort: "Ein Zulieferer packt aus" - Korruptionsvorwürfe und Misssmanagement bei VW vom (aller)feinsten.
Vorstandschef PISCHETSRIEDER, der schon des öfteren Post von Holger SPRENGER bekommen hatte, kündigt (diesesmal) lückenlose Aufklärung an


Juli 2005

Die VW-Affäre wird öffentlich:
In mehreren Zeitungen, z.B. in der BILD am Sonntag oder im Fernsehen, z.B. bei Report München unter dem Titel „Das Modell VW - wie es sich Manager gut gehen lassen“ werden Belege aus der SPRENGERschen VW-Akte publik:


August 2005

Personalvorstand Peter HARTZ ("Hartz IV") und der Gesamtbetriebsratsvorsitzende Klaus VOLKERT verlassen den VW-Konzern: zunächst streiten sie jede Mitwisserschaft ab. Später allerdings müssen beide selbst Puffbesuche, Prostituierte und so genannte Lustreisen auf VW-Rechnung einräumen.

Gleichzeitig lässt PIECH höchstpersönlich über den bekannten Medien- und Star-Anwalt Matthias PRINZ in Hamburg gegen den Artikel in der Bild am Sonntag, "Auch Bosse lebten in Saus und Braus", eine einstweilige Verfügung durchsetzen. Danach darf das Blatt nicht mehr die Aussage verbreiten,

"die Volkswagen AG habe Umbauarbeiten im Privathaus von Prof. Dr. h.c. Ferdinand Piech in Salzburg

  • durchführen lassen
  • bezahlt."


Die fragliche Rechnung sowie die Buchungsunterlagen allerdings sprechen eine andere Sprache:


September 2005

Der Eichborn Verlag bringt "Das Schwarzbuch VW" von Prof. SELENZ heraus:
VW behauptet in einer Stellungnahme dazu: „In diesem Zusammenhang wurden bereits 2004 Materialien von der Staatsanwaltschaft Braunschweig geprüft. Die Staatsanwaltschaft hat keinerlei strafrechtlich relevantes Verhalten feststellen können.“
Ganz richtig ist das nicht: Die Staatsanwaltschaft selbst hat keine Überprüfung vorgenommen - die Staatsanwaltschaft Braunschweig hat die Ermittlungen VW überlassen.
Kurz bevor HARTZ seine mehrstündige Aussage bei der Staatsanwaltschaft Braunschweig machen muss, wird auf SPRENGERs Haus geschossen – das Projektil schlägt nicht durch die speziell einbruchssichere Verglasung. Täter wird die Polizei nicht ermitteln können


17.11.2005

Das OLG Braunschweig lehnt den Antrag auf Klageerzwingung ab
„Das Oberlandesgericht ist der Auffassung:
Bei „Hubschrauberflügen, Luxusyachten, Hotels usw. für Politiker, Journalisten und Prominente, Millionenumbuchungen zwischen Lufthansa und Volkswagen und die Bezahlung von Privatrechnungen von Managern und Mitgliedern des Vorstands durch Volkswagen geht es um Vermögensstraftaten, insbesondere um Untreue im Sinne des § 266 StGB, zum Nachteil der Aktiengesellschaft.“ SPRENGER sei allerdings als Aktionär nicht "Verletzter" von Vermögensstraftaten. Er sei auch nicht Verletzter einer Steuerhinterziehung, dies sei „nur der Staat“


05.02.2006

Wirtschaftsethiker und Buchautor, vormals Salzgitter AG-Vorstand, Hans-Joachim SELENZ, gründet den Verein CLEANSTATE, der sich zum Ziel gesetzt hat, Kriminalität, Vetternwirtschaft und Rechtsmissbrauch konsequent an die Öffentlichkeit zu bringen. SPRENGER wird Mitglied


16.03.2006

Nun klagt der VW-Konzern vor dem Landgericht Frankfurt/M. gegen SPRENGER, AZ 2-06 O 82/06:
Entgegen den Testaten der eigenen Wirtschaftsprüfer und der VW Patentabteilung sind SPRENGERs Entwicklungen, nachdem er die alle selbst beim Deutschen Patent- und Markenamt angemeldet hatte, plötzlich für VW doch patentfähige Diensterfindungen, die VW jetzt für sich beanspruchen will


29.03.2006

PIECH sagt erstmals bei der Staatsanwaltschaft Braunschweig als Zeuge aus


Juli 2006

Aufgrund der Vielzahl und Qualität seiner Erfindungen wird SPRENGER Toperfinder des Patentinformationszentrums PIZ der Universität Kassel


26.07.2006

Vor dem Landesarbeitsgericht in Frankfurt findet SPRENGERs 4. Kündigungsverhandlung statt:
Nachdem SPRENGER bereits 3 Kündigungsschutzprozesse für sich entscheiden konnte wurde klar, dass er nicht gekündigt werden kann, wenn er seine Vorwürfe auf der Hauptversammlung belegen kann, Das konnte er. Selbst ein Auflösungsantrag sei wohl nicht möglich, wenn SPRENGER bei VW einen vorhandenen Sumpf aufgedeckt hat.
VW macht ein Vergleichangebot. SPRENGER will darüber nachdenken


27.09.2006

Zur Klage von VW (AZ 2-06 O 82/06) spricht das Landgericht Frankfurt sein Urteil:
SPRENGER werden 8 Patente zugesprochen
3 Erfindungen sind Diensterfindungen, die SPRENGER an VW überträgt. Dafür steht ihm Arbeitnehmererfindungsvergütung zu.
Da VW trotzdem nicht zahlen will, muss SPRENGER die Vergütung jetzt vor Gericht einklagen


02.11.2006

Nach längeren Verhandlungen kommt es zwischen SPRENGER und VW vor dem Landesarbeitsgericht zu einem Vergleich:

  • SPRENGER scheidet im Rahmen einer Abfindungsregelung bei VW aus
  • er erhält eine Abfindung und eine Nachzahlung seines Gehalts
  • alle arbeitsrechtlichen Auseinandersetzungen werden beendet
  • seine Anspüche hinsichtlich der Patente und Erfindungen hält sich SPRENGER allerdings offen

18.12.2006

VW wechselt seine Patentanwälte aus und engagiert den Experten für Arbeitnehmererfinderrecht Prof. Kurt BARTENBACH von der CBH Kanzlei aus Köln. Nachdem allerdings klar ist, dass VW SPRENGER nach dem Vergleich nicht mehr angreifen kann, versucht VW-NEEF den Vergleich wieder anzufechten. Begründung: VW habe sich geirrt


25.01.2007

Peter HARTZ wird verurteilt:
zu 2 Jahren auf Bewährung und zur Zahlung von 576.000 Euro Geldstrafe


19.04.2007

Auf der VW-Hauptversammlung im Congress Center Hamburg (CCH) gibt der neue VW-Chef WINTERKORN zu SPRENGERs Patenten und seinen Zahlungsansprüchen offiziell bekannt: “Gehen Sie davon aus, dass wir Herrn Sprenger eine angemessene Vergütung anbieten werden.“


23.04.2007

Doch stattdessen versucht VW SPRENGERs Patente zu hintertreiben: 4 Tage nach WINTERKORNs öffentlicher Erklärung reichen die CBH Rechtsanwälte Kurt BARTENBACH und Soenke FOCK für VW eine Nichtigkeitsklage gegen SPRENGERs Erfindung "DE10342675" beim Bundespatentgericht ein


09.05.2007

2 Wochen später reichen die CBH Rechtsanwälte für VW einen Löschungsantrag gegen SPRENGERs Erfindung "DE20320634" beim Deutschen Patentamt ein


11.05.2007

Wiederum 2 Tage später wird für VW ein Löschungsantrag gegen SPRENGERs Erfindung "DE20320635" beim Patentamt eingereicht


16.05.2007

Pfändung: Nachdem VW die im Vergleich vereinbarten Zahlungen nicht leistet, leitet SPRENGERs Anwalt von der bekannten Kanzlei Rolf BOSSI in München die Pfändung gegen Volkswagen ein


29.05.2007

Nachdem SPRENGER einige seiner Erfinderansprüche vor Gericht geltend gemacht hat, sucht man bei VW derweil nach „Erfindern“, die Erfindungsmeldungen von SPRENGERs Erfindungen und Patenten unterzeichnen, damit VW wiederum deren vermeintliche Erfinderanteile benutzen kann.
Der Planer KNATZ unterzeichnet gleich mehrer solche Erfindermeldungen, die VW auch gleich dazu benutzt, um SPRENGERs Ansprüche zu minimieren.
Im Gegensatz zu SPRENGERs Erfindungen, die VW jahrelang offiziell nicht in Anspruch nehmen und auch nichts dafür bezahlen wollte, dauert die Inanspruchnahme bei KNATZ exakt 8 Tage. KNATZ bekommt auch gleich eine pauschale eine Erfindervergütung von VW ausbezahlt


01.06.2007

3 Tage nachdem KNATZ die Erfindungsmeldung zu SPRENGERs Erfindung unterzeichnet hat, wird er von VW zum Unterabteilungsleiter befördert


03.07.2007

Der VW-Zulieferer und Anlagenhersteller, die Fa. GROB aus Mindelheim, reicht einen Löschungsantrag gegen SPRENGERs Erfindung "DE20320635" beim Patentamt ein. GROB hatte die Anlage nach SPRENGERs Angaben gebaut und an VW geliefert


06.07.2007

Drei Tage später reicht GROB einen weiteren Löschungsantrag gegen SPRENGERs Erfindung "DE20320634" ein, die GROB ebenfalls nach SPRENGERS Angaben gebaut und an VW geliefert hat


10.07.2007

Wiederum 4 Tage später reicht GROB eine Nichtigkeitsklage gegen SPRENGERs Erfindung ein, diesesmal gegen "DE10342675". SPRENGER geht davon aus, dass hinter diesen Angriffen VW und deren neue CBH Rechtsanwälte BARTENBACH und FOCK stecken


07.08.2007

Pfändung: Da sich VW gegen die Vollstreckung wehrt, legt das Amtsgericht Kassel fest, dass die Beträge von der Deutschen Bank einzubehalten sind


09.10.2007

Pfändung: Das Vollstreckungsgericht beim Amtsgericht in Kassel weist VW zurück. SPRENGER stehen die Beträge zu. VW-Anwalt Prof. NEEF legt Beschwerde ein


26.10.2007

Pfändung: Das Landgericht Kassel weist die Beschwerde von VW und dessen Anwalt Prof. NEEF zurück. Das VW Konto bei der Deutschen Bank wird gepfändet und SPRENGER erhält endlich sein Geld:


28.11.2007

VW-Revisor FISCHER sagt als Zeuge im VW-Prozess vor dem Landgericht Braunschweig aus: die Revision hätte sich erstmals Mitte 2005 mit Belegen zu dem HARTZ-Konto 1860 befasst


29.11.2007

Zu SPRENGERs Erfindung DE 10342629, einer neuen Messmaschine, die VW bei der Produktion der DSG Getriebe benutzt, veröffentlicht das Patentamt die Erteilung des Patents


05.12.2007

Das Landgericht Frankfurt verkündet 2 Urteile:
VW muss in beiden Fällen SPRENGER Auskunft über die Benutzung zweier seiner Erfindungen erteilen, damit er seine Erfindervergütung genau berechnen kann


06.12.2007

Als bekannt wir, dass SPRENGER bereits in einem Brief vom 2.4.2003 auf dubiose Zahlungen und Rechnungen hingewiesen hat, woraufhin die BILD-Zeitung zu recheriert und VW zu einer Stellungnahme auffordert, gerät PIECH unter Druck. PIECH lässt durch seinen Sprecher Stefan OHLETZ bestätigen, dass die Vorwürfe, die SPRENGER in seinem Brief gemacht hatte, seit Jahren bekannt und von der Revision aufgegriffen und untersucht worden seien


07.12.2007

Jetzt erscheint der BILD-Artikel. VW verlautbart offiziell gegenüber der WELT: „Richtig ist, dass der VW-Konzern seinerseits die Konzernrevision in Gang gesetzt hat. Die Vorwürfe, die Sprenger in seinem Brief erhoben hatte, hätten sich dabei aber nicht bestätigt.“
Am gleichen Tag informiert der VW Sprecher Andreas MEURER via E-Mail die Redaktionen und gibt zu dem Brief das Statement, dies sei “kalter Kaffee“ und „Im Gerichtsverfahren ginge es um Untreue und Lustreisen, im Brief um ein Kistchen Zigarren“. Und: “die längst bekannten Vorwürfe……sind mehrfach von der Revision von Volkswagen und von den Staatsanwaltschaften Kassel und Braunschweig geprüft worden“


17.12.2007

Nun machen PIECH und VW eine Kehrtwende. Nachdem FISCHER mit dem Rücken zur Wand steht und PIECH selbst unter erheblichen Druck geraten ist, schwenkt man bei VW um: jetzt behauptet man - entgegen den eigenen Verlautbarungen - der Brief von SPRENGER vom 02.04.2003 sei nie eingegangen, so GANNINGER und REINECKEs Nachfolger DÖRFLER an die Braunschweiger Justiz. Gegenüber den Medien geht VW allerdings noch weiter: man halte den Brief für gefälscht.


09.01.2008

PIECH tritt als Zeuge im VW Prozess vor dem Landgericht Braunschweig auf. Das Wort Fälschung kommt PIECH in seiner Zeugenvernehmung allerdings nicht über die Lippen. Vielmehr fehle auf dem Brief, den er nie gesehen habe, ein Stempel „Aufsichtsrat“


15.01.2008

RA KUBICKI, der Strafverteidiger des ebenfalls angeklagten Klaus-Joachim GEBAUER, berichtet in einem Interview, der VW-Chefsyndikus GANNINGER habe ihm gesagt, VW sei Platzhirsch in der Braunschweiger Justiz. Er soll ja dort auch selbst einmal tätig gewesen sein. Journalist Hans LEYENDECKER stellt daraufhin in der Süddeutschen Zeitung die Frage: Ist VW gleicher als gleich?


16.01.2008

Jetzt tritt Holger SPRENGER selbst als Zeuge vor dem Landgericht Braunschweig auf und sagt aus: über

  • die Vorgänge bei VW
  • das Buchungssystem
  • die Vorstandskonten
  • die Rechnungen, die VW bezahlt hatte
  • die Arbeit der diversen Ermittlungsbehörden.


Auf Nachfrage seitens der Richterin DREYER, der ein Dossier vorliegt, das VW extra zu SPRENGERs Brief erstellt hat, tritt SPRENGER an den Richtertisch. Bei Durchsicht dieses Dossiers entdeckt er jenen Brief, den er am 30.11.2002 an PIECH gesandt hatte. Und der trägt auch keinen Stempel „Aufsichtsrat“. Und der wurde ja nun direkt von VW geliefert.

SPRENGER übergibt dem Gericht zusätzlich eine Empfangsbestätigung von FISCHER. Außerdem sagt er aus, FISCHER habe sich mit ihm genau wegen dieses Briefes an PIECH getroffen. FISCHER hätte dabei besonderes Interesse an den Konten "1860" und "1880 gezeigt" und ihm bedeutet, dass er direkt an PIECH berichten würde. Und er habe ihm dabei weitere Unterlagen ausgehändigt.

Daraufhin übergibt SPRENGER dem Gericht einige dieser Belege, darunter Rechnungen, Kopien zum "Konto 1860" (Peter HARTZ) und solche zu Zigarren, die er FISCHER seinerzeit ebenfalls ausgehändigt hat.

Auf Nachfrage von RA SCHWENN, dem Verteidiger von VOLKERT, sowie GEBAUERs Anwalt KUBICKI, übergibt er auch diesen diverse Unterlagen, Rechnungen, Kopien zum "Konto 1860" (Peter HARTZ) und Verfügungen der Braunschweiger Staatsanwaltschaft, aus denen hervorgeht, dass die Ermittler den Beschuldigten im VW Konzern belastende Unterlagen hatten zukommen lassen, damit sie ihren eigenen Fall prüfen (können). Der Gerichtsdiener ist derweil mit dem, was ihm Richterin DREYER ständig zuruft: „Gerichtsdiener bitte kopieren“ beschäftigt.

Danach kommt FISCHERs zweite Vernehmung. Der kann sich nur wenig erinnern und kommt dabei gehörig ins schwimmen.

Auch den Namen des Staatsanwalts, der ihn angerufen, mit dem er sich getroffen und der ihm ,FABIAN und GUNDLACH die Unterlagen in 2004 ausgehändigt hat, will FISCHER nicht nennen. Auf Nachfrage, mit wem er sich getroffen habe, sagte Fischer nur: „ich glaube es war eine Person“.

Der Name der „einen Person“ ist allerdings bekannt: Staatsanwalt EBERT.

Betretenheit bei der Braunschweiger Staatsanwaltschaft. RA KUBICKI wirft ihnen vor, sie hätten sich strafbar gemacht, „das ist Strafvereitelung im Amt.“

Nun wird klar, dass sich FISCHER - , entgegen seiner Aussage vom 28.11.2007 - schon vor 2005 mit Belegen zu dem "Konto 1860" befasst hatte. Auf Nachfrage von RA KUBICKI räumt FISCHER ein, er habe auch die Zigarrenrechnung vom Konto "1860" geprüft. Er habe aber nur eine Plausibilitätsprüfung gemacht und geprüft, ob die Rechnungen bezahlt worden sind. Er habe keine Veranlassung gesehen, das direkt dem Vorstand untergeordnete "Konto 1860" insgesamt zu prüfen.

Ja, „wer prominent ist, Einfluss hat, zu Seilschaften gehört, der wurde in Wolfsburg nicht kontrolliert, jedenfalls nicht ernsthaft,“ so Hans LEYENDECKER in der Süddeutschen Zeitung.

SPRENGER wird ein zweites Mal aufgerufen.
Auf Nachfrage des Gerichts zu FISCHERs Namenszug, Abteilungsbezeichnung und Telefonnummer, die der nun anzweifelt, schlägt SPRENGER ein graphologisches Gutachten vor. Danach wird er entlassen. Nun ist FISCHER das dritte Mal an der Reihe und tritt dabei ungewöhnlich hilflos auf. Nachdem der Brief bereits abgehakt ist, will er nun seinen Namen und alles weitere nicht auf die Bestätigung geschrieben haben. Er habe SPRENGER früher mal eine Visitenkarte gegeben, auf deren Rückseite er seinen Namen, die Telefonnummer usw. aufgeschrieben habe. Die habe SPRENGER vielleicht auf die Bestätigung kopiert.

Das Gericht übernimmt später diese Interpretation, obwohl der Schriftzug gar nicht auf die Rückseite einer Visitenkarte passt.

Folge: Jetzt braucht man sich nicht mehr mit PIECH, FISCHER und VW zu befassen. Das es völlig irrsinnig erscheint, das FISCHER seinen Vornamen, Nachnamen, die Dienstelle mit Abteilungsbezeichnung und die dienstliche Telefonnummer, also alles, was bereits auf der Vorderseite der Visitenkarte aufgedruckt ist, noch mal zusätzlich handschriftlich auf die Rückseite schreibt, stört in Braunschweig niemanden.

RA KUBICKI spricht am Ende von der „komplett organisierten Unverantwortungslosigkeit“ bei VW.
Hans LEYENDECKER von der Süddeutschen Zeitungbringt als erster auf den Punkt, woran es gelegen hat, dass niemand wirklich gegen VW vorgehen wollte, an den „Braunschweiger Verhältnissen“.
Danach kommt die gesamte Braunschweiger Justiz öffentlich mit diversen Leitartikeln wie:„wie fair ist der Staat?“ und „Vorwürfe gegen die Staatsanwaltschaft“ unter Beschuss.

Um Schlimmstes zu verhindern gibt VW noch schnell ein paar passende Hintergrundinformationen an die Medien 


22.02.2008

VOLKERT und GEBAUER werden verurteilt:
Der ehemalige Betriebsratschef VOLKERT muss für zwei Jahre und neun Monate in Haft. Laut Anklageschrift habe er gegen das Betriebsverfassungsgesetz verstoßen und habe zudem Anstiftung und Beihilfe zur Untreue begangen.
Der ehemalige Personalmanager GEBAUER wird zu einem Jahr auf Bewährung verurteilt. Ihm wird die Untreue und Begünstigung eines Betriebsrates vorgeworfen. Beide kündigen an in Revision gehen zu wollen


23.02.2008

Den Sprecher der in Beschuss geratenen Braunschweiger Ermittler, Klaus ZIEHE, zieht es an die Öffentlichkeit: Da wird SPRENGERs Aussage, obwohl mit Belegen aus der eigenen Behörde belegt, in Zweifel gezogen und bekannt gegeben, es sei: „kompletter Unsinn, uns eine Kumpanei mit VW zu unterstellen“. ... „Wir tanzen nicht nach der Pfeife von VW“


26.03.2008

VW schreibt SPRENGER, dass gegen seine Erfindung "DE 10342676" beim Bundespatentgericht eine Nichtigkeitsklage (AZ 2 Ni 6/08) eingereicht wurde.
Angreifer des Patents ist ausgerechnet wieder der Zulieferer und Anlagenhersteller GROB aus Mindelheim, der SPRENGERs Erfindung nach dessen Angaben an VW geliefert und verkauft hatte


27.03.2008

Beim Deutschen Patent und Markenamt gehen mehrere Einsprüche zu SPRENGERs Erfindung "DE 10342629" mit der Messmaschine ein. Fast zeitgleich haben die VW-Lieferanten THYSSENKRUPP, EGM GmbH aus Langenhagen und die Fa. LSW MASCHINENFABRIK aus Bremen sowie die Firma LANG aus Bovingen SPRENGERs Erfindung angegriffen.
Alle hatten nach SPRENGERs Angaben angefertigte Messmaschinen an VW geliefert


29.03.2008

Für SPRENGER ist klar, dass VW seine Vertragspartner GROB, EGM und LSW, die ja von VW Aufträgen abhängig sind, wohl zu den Angriffen auf die Patente bewegt hat, obwohl es vertragliche Vereinbarungen gibt, die einen solchen Angriff ausdrücklich ausschließen. Das schreibt SPRENGER auch an VW


02.04.2008

Sein Verdacht erhärtet sich, als 4 Tage später die CBH Rechtsanwälte von VW, die Nichtigkeitsklage von GROB dazu benutzen wollen, um in dem Prozess vor dem Landgericht Frankfurt/M. seinen Vergütungsanspruch zu der Erfindung DE 10342676 „wegen des Risikos der GROB Klage“ um „80 Prozent“ zu mindern


24.04.2008

Nächste Hauptversammlung im CCH Hamburg:
WINTERKORN bestätigt, dass GROB die Einkaufsbedingungen von VW bekannt sind und das es bereits Gespräche mit GROB gegeben hat.
Der Hauptversammlung lagen Anträge auf Sonderprüfungen vor, die zum einen die Geschäftsbeziehungen von VW mit Unternehmen der Familien PIECH und PORSCHE und zum anderen die Außervertraglichen Vergünstigungen von Vorstand- und Aufsichtsratsmitgliedern, wie bspw. Luxusreisen, Flüge, Golfausrüstungen und Luxusyachten etc. prüfen sollte.
Als plötzlich der Aktionär Jörg ASTALOSCH vorsichtshalber den Antrag stellte diese Prüfung doch in Richtung KPMG zu lenken, Dies ließ, zumal KPMG ja in der VW Affäre auch nicht sonderlich viel gefunden und für ihre falschen Flow-Tex-Testate bekannt war, einige Aktionäre hellhörig werden. ASTALOSCH, ja der Name kam SPRENGER bekannt vor. Der stand doch - neben PIECH - auf einer Rechnung zu den Umbauarbeiten einer Salzburger Immobilie.
Auf Nachfrage von Dr. Lothar GUTSCHE, selbst VW Aktionär und 2. Vorsitzender von CLEANSTATE musste PIECH gestehen, dass ASTALOSCH sein persönlicher Assistent und Büroleiter ist


30.04.2008

Es ergeht ein drittes Urteil: Das zu SPRENGERs Erfindung DE 10342676, dessen Patent bereits 2006 erteilt wurde. Es handelt sich um ein spezielles Verfahren für die DSG Direktschaltgetriebe mit der internen VW Bezeichnung DQ-250. Darüber hatte SPRENGER den Entwickler AHRENS bereits am 13.03.2001 informiert.
VW bot ihm für die Erfindung eine Einmalzahlung von sage und schreibe 203,- Euro an.
Das Landgericht Frankfurt/M. (AZ 2-06 O 10/07) sieht das anders und legt eine Vergütung fest.
Die liegt umgerechnet bei 1,44 Euro pro Getriebe.
VW hat bereits über 1 Million davon verkauft und jedes Jahr kommen über 300.000 Stück hinzu.
Das von BARTENBACH vorgelegte Nichtigkeitsverfahren von GROB nutzte VW nichts, so das Gericht: Denn es kann keine Rückwirkung hinsichtlich der von VW bereits erzielten Vorteile entfalten. Zu den neuen von VW vorgelegten Erfindermeldungen kam zum Ausdruck, dass es wohl völlig unwahrscheinlich ist, dass bei VW mehrere Personen fast gleichzeitig eine Art „Pfingsterlebnis“ gehabt hätten, bei dem sie zu der Erkenntnis gelangten, vor über sechs Jahren etwas erfunden und dummerweise nicht erkannt zu haben. Zudem liegen dem Gericht jetzt auch noch zwei widersprüchlich lautende eidesstattliche Versicherungen des von VW hervorgetretenen vermeintlichen neuen Erfindern KNATZ vor, der 3 Tage nach seiner Erfindungsmeldung von VW zum Unterabteilungsleiter befördert wurde


08.05.2008

8 Tage später rudert der Anlagenhersteller GROB zurück und nimmt die Klage gegen SPRENGERs Erfindung vor dem Bundespatentgericht zurück


12,06.2008

Beim Patentamt wird das 25. Schutzrecht, welches SPRENGERs Namen trägt veröffentlicht

28.06.2008

Anfechtung: Das Landesarbeitsgericht stellt fest, dass der Vergleich hält, den VW mir SPRENGER geschlossen hat. Die Klage von VW wird abgewiesen, die Revision nicht zugelassen


04.08.2008

Anfechtung: VW Anwalt NEEF legt beim Bundesarbeitsgericht Nichtzulassungsbeschwerde ein


Oktober 2008

VW-Vorstände WINTERKORN und HEIZMANN eröffnen das „Lean Center“ im Werk Wolfsburg. Dort wird als Lernmodul die Optimierungsmethode 3P-Worshops (Production Prepararation Process) integriert. Damit sollen zukünftige Fertigungslinien an Modellen vorab praktisch erprobt werden, so wie es SPRENGER bereits vor 8 Jahren bei VW vorgemacht hatte.

Unter dem Motto „Inventors Night“ lädt Volkswagen am 13. Oktober alle Mitarbeiter im Wolfsburger „MobileLifeCampus“ ein, die eine Erfindung gemacht haben, deren Patent erteilt wurde. „Wir möchten ein Zeichen setzen, dass uns ihr Erfindergeist und ihr Ideenreichtum sehr wichtig sind“, so VW Personalvorstand Horst NEUMANN. Und Markenvorstand Werner NEUBAUER: „Sie haben dazu beigetragen, dass der Innovationsmotor bei uns auf Hochtouren läuft“. Alle erhalten einen Award, so VW. Doch alle wohl nicht, denn SPRENGER, der mit 25 Schutzrechtsveröffentlichungen beim Patentamt aufwarten kann, wurde nicht eingeladen


23.12.2008

Einen Tag vor Heiligabend erhält SPRENGER eine sehr gute Nachricht. Das Bundesarbeitsgericht, die höchste Instanz in Sachen Arbeitsrecht, weist die Nichtzulassungsbeschwerde von VW zurück. SPRENGER hat jetzt an dieser Front erstmals Ruhe - nach über 5 Jahren


24.12.2008

Am Heiligabend selbst erhält SPRENGER eine weitere erfreuliche Nachricht: Das Patentamt hat in einem Bescheid die Einsprüche der VW Lieferanten THYSSENKRUPP EGM GmbH und LSW MASCHINENFABRIK sowie der Firma LANG nicht anerkannt und kam zu dem Ergebnis: das Patent zu SPRENGERs Erfindung ist in vollem Umfang aufrechtzuerhalten


29.12.2008

SPRENGER macht weitere Erfindungsansprüche gegen VW geltend: für 13 weitere Schutzrechte - alles Erfindungen, die VW seit Jahren nutzt, aber dafür noch nichts bezahlt hat


Anfang 2009

VW-Vorstandschef WINTERKORN schreibt in der BILD-Zeitung:
„Der Erfindergeist und Fleiß unserer Ingenieure und Facharbeiter, unserer Wissenschaftler und Angestellten haben uns erfolgreich gemacht. Diese Stärken müssen wir Konsequent fördern.“


Abspann

Im Jahr 2015 ist es soweit: Die Unternehmenskultur von VW erweist sich absehbar als Desaster - Stichwort Schummelsoftware bei den Dieselfahrzeugen. Die Könige müssen abtreten. Schhlimmer: Das Image ist ramponiert - VW steht international als Betrüger-Laden da.

Nachzulesen im Detail - das Handelsblatt gibt ein Special heraus: Die VW-Akte.

 


(CB, KK)