Warum Marvin OPPONG den WDR verklagen musste - WDR-Recherche als Odyssee

Dieser Text erschien 2009 zunächst unter dem Titel "Informationsfreiheitsgesetz und Kommunikationskultur: Warum ein Journalist den WDR verklagt" in dem Sammelband "Sind ARD und ZDF noch zu retten? Tabuzonen im öffentlich-rechtlichen Rundfunk". Das war noch vor Abschluss der Recherchen.

Nach dem letzten Urteil, das den WDR zwang, die gewünschten Informationen zu erteilen, wurde der nachfolgende komprimierte, aber das vollständige Ergebnis darstellende Text in der Frankfurter Allgemeinenen Zeitung am 25. Oktober 2013 veröffentlicht: "Wie ich einmal vom WDR Auskunft haben wollte". Diese Version des Autors dokumentieren wir hier.


Es war eine schlichte Frage: Unterhält ein Rundfunkrat des Westdeutschen Rundfunks geschäftliche Beziehungen zu dem Sender? Die Antwort kam erst nach einigen Prozessen, sieben Jahre später. 

Ein Sommerabend im Juli 2006. Ich schaute mir die Website des WDR-Rundfunkrats und die Lebensläufe der Mitglieder an. Einer von ihnen, Horst Schröder, gab an, seit 1998 „Medienberater für Banken und Medienunternehmen“ zu sein. Schröder verfügt über gute Kontakte zum WDR. Er war dort sieben Jahre lang im Bereich der Auftragsvergabe tätig. Anschließend war er fünf Jahre lang Herstellungsleiter und Geschäftsführer bei zwei Produktionsfirmen, die Sendungen mit dem und für den Westdeutschen Rundfunk produzierten.

Am nächsten Tag fragte ich Schröder telefonisch, ob unter den Begriff „Medienunternehmen“ auch der WDR falle, in dessen Kontrollgremium er sitzt. Im WDR-Gesetz hieß es damals, dass „kein Mitglied“ und kein Stellvertreter im Rundfunkrat „unmittelbar oder mittelbar“ mit der Anstalt für eigene oder fremde Rechnung Geschäfte machen dürfe, weder als Inhaber noch als sonstiger „Vertreter eines Unternehmens“. Die Regelung soll Interessenkonflikte vermeiden, die entstehen könnten, wenn die Kontrolleure des Senders von diesem wirtschaftliche Vorteile eingeräumt bekommen. Auf meine Anfrage hin wollte mir der Rundfunkrat Schröder keine Auskunft geben.

Der WDR weigert sich Informationen preiszugeben

Ich wandte mich an den WDR. Doch der Sender mauerte ebenfalls. Die Pressestelle bat mich, die Anfrage schriftlich zu stellen. Meine Frage lautete, ob bestimmte Firmen Aufträge des WDR erhielten; wenn ja, in welchem Umfang und ob es jeweils eine Ausschreibung gab. Bei meiner Anfrage stützte ich mich auf das Pressegesetz und auf das Informationsfreiheitsgesetz (IFG). Dieses noch junge Gesetz räumt jedermann das Recht ein, Auskünfte von öffentlichen Stellen zu erhalten.

Meine Anfrage aus dem Sommer 2006 hatte der WDR im April 2007 immer noch nicht beantwortet. Die Landesbeauftragte für Datenschutz und Informationsfreiheit NRW (LDI NRW), die ich deswegen im Rahmen ihrer Ombudsfunktion, die sie für das Informationsfreiheitsgesetz innehat, eingeschaltet hatte, bat daraufhin den WDR offiziell um Stellungnahme. Es entwickelte sich ein ausgiebiger Schriftverkehr, der sich bis in den Sommer 2008 hinzog. Gegenüber der Landesbeauftragten behauptete der WDR zunächst, keine „informationspflichtige Stelle“ im Sinne des Informationsfreiheitsgesetzes zu sein.

Die Datenschutzbeauftragte wies den WDR aber mehrmals darauf hin, dass er mir nach dem Gesetz Auskunft erteilen müsse. Erst im März 2008 teilte mir der WDR endlich mit, dass er mir die Auskunft nicht erteilen wolle. Ein Argument des WDR: Meine Anfrage betreffe „Betriebs- und Geschäftsgeheimnisse“: „Würden die Angaben veröffentlicht, würde insoweit ein wirtschaftlicher Schaden entstehen, als Geschäftspartner im Rahmen andauernder oder zukünftiger Auftragsverhältnisse ihre Geschäftsbeziehungen zum WDR einstellen“ würden.

Gegen geltendes Recht

Ich erhob daraufhin Auskunftsklage gegen den WDR vor dem Verwaltungsgericht Köln. Mit dieser befasste sich im Juni 2008 auch der Landtag Nordrhein-Westfalen: Der heutige Medien-Staatssekretär und damalige WDR-Rundfunkrat Marc Jan Eumann (SPD) hatte die Landesregierung im Hauptausschuss des Parlaments gebeten, über einen Konflikt zwischen der Datenschutzbeauftragten und dem WDR Bericht zu erstatten.

Im September 2008 sprach die Landesdatenschutzbeauftragte eine sogenannte formelle Beanstandung gegen den WDR gegenüber der Staatskanzlei aus. Die Landesbeauftragte war der Auffassung, dass der WDR gegen das Informationsfreiheitsgesetz und das NRW-Datenschutzgesetz verstößt, indem er gegenüber der Behörde „nähere Erläuterungen über die Art der Aufträge, eventuelle Betriebs- oder Geschäftsgeheimnisse und einen durch die Offenlegung entstehenden wirtschaftlichen Schaden verweigert“.

Die Landesbeauftragte empfahl der Staatskanzlei, den WDR im Wege ihrer Rechtsaufsicht über den Sender anzuweisen, den gesetzlichen Verpflichtungen nach dem Informationsfreiheitsgesetz nachzukommen. Formelle Beanstandungen, muss man an dieser Stelle der komplizierten Geschichte sagen, sind das schärfste Schwert der Datenschutzbeauftragten. Von diesem Instrument wird selten Gebrauch gemacht.

Und plötzlich wird das WDR-Gesetz geändert

Von da an ließ sich der WDR von einem bekannten Bonner Rechtsanwalt Gernot Lehr, der auch den ehemaligen Bundespräsidenten Christian Wulff zu seinen Klienten zählt, vertreten. Auch ich suchte mir Beistand: Der nordrhein-westfälische Landesverband des Deutschen Journalisten-Verbandes, dessen Mitglied ich bin, unterstützte mich in dem Verfahren, indem er mir Rechtsschutz gewährte. Die Sache zog sich, meine Klage ging ihren Weg.

Zum Jahreswechsel 2009/2010 sollte plötzlich das WDR-Gesetz geändert werden. Zwei der geplanten Änderungen sehe ich in einem Zusammenhang mit meiner Auskunftsklage und meiner Berichterstattung über die Beteiligungsverhältnisse der WDR mediagroup GmbH. Im Juli 2008 hatte ich in der „Süddeutschen Zeitung“ berichtet, dass die Chefs des Rundfunkrats und des Verwaltungsrats des WDR Anteile an der WDR-Werbetochter WDR mediagroup halten. Der damalige Chef der rheinland-pfälzischen Staatskanzlei, Martin Stadelmaier (SPD), hatte daraufhin die damalige WDR-Intendantin Monika Piel aufgefordert, Klarheit über die Beteiligung der beiden WDR-Gremienvorsitzenden zu schaffen.

Der Weg durch die Instanzen

Nun sollte in das WDR-Gesetz folgender Passus eingefügt werden: „Mitglieder des Rundfunkrats und des Verwaltungsrats dürfen nicht Gesellschafter eines Unternehmens sein, an dem der WDR direkt oder indirekt als Gesellschafter beteiligt ist.“ Außerdem sollte ein neuer Paragraph in das WDR-Gesetz aufgenommen werden, der besagt: „Das Informationsfreiheitsgesetz (IFG NRW) findet auf den WDR nur Anwendung, soweit nicht journalistisch-redaktionelle Informationen oder Informationen, die im Zusammenhang mit der Herstellung und Lieferung von Programmen stehen, betroffen sind.“ Im Zusammenhang mit meiner Auskunftsklage verteidigte sich der WDR auch damit, dass die von mir begehrten Auskünfte den redaktionellen Bereich beträfen, obwohl ich diesen in meiner Anfrage - in Kenntnis der Rechtslage - ausdrücklich ausgeklammert hatte.

Im November 2009 wies das Verwaltungsgericht Köln meine Auskunftsklage gegen den WDR ab. Die Kosten des Rechtsstreits wurden mir auferlegt. Das Gericht ließ allerdings die Berufung zum Oberverwaltungsgericht Nordrhein-Westfalen (OVG NRW) zu. Ich ging in Berufung.

Im Februar 2012 verurteilte der 5. Senat des OVG NRW den WDR, über mein Auskunftsersuchen unter Beachtung der Rechtsauffassung des Gerichts neu zu entscheiden. Revision gegen das Urteil wurde nicht zugelassen. Das Gericht entschied, dass ich die Hälfte der Kosten des Rechtsstreits zu tragen hatte, da der WDR nur verurteilt wurde, meinen Antrag auf Auskunft nach dem Informationsgesetz neu zu bescheiden, nicht aber - worauf mein Klageantrag lautete - mir die Auskunft auch tatsächlich zu erteilen. Auf das Urteil hin legte der WDR Beschwerde gegen die Nichtzulassung zur Revision ein. Diese wurde zwei Monate später vom Oberverwaltungsgericht Nordrhein-Westfalen abgelehnt. Der WDR legte daraufhin abermals Nichtzulassungsbeschwerde vor dem Bundesverwaltungsgericht ein, welches diese im Mai dieses Jahres per Beschluss abwies. Damit wurde das Urteil des OVG NRW rechtskräftig.

Der Streit um meine schlichte Anfrage war ins sechste Jahr gegangen

Doch - heureka - wir schreiben den Sommer 2013, und ich bekomme Antwort. Die 2006 begehrte Auskunft des WDR liegt mir vor. Und sie fällt überraschend aus: Zwar war Horst Schröder nicht für den WDR geschäftlich tätig, doch hat der WDR zahlreiche Aufträge an Firmen vergeben, die Verbindungen zu anderen Rundfunkräten aufweisen. Laut WDR gab es in dem von mir angefragten Zeitraum 2002 bis 2006 zum Beispiel „jährlich“ Zahlungen für Stromlieferungen von 6,8 Millionen Euro an den Kölner Stromversorger Rheinenergie AG. Gleichzeitig gehört der CDU-Europaabgeordnete Herbert Reul sowohl dem WDR-Rundfunkrat als auch dem Aufsichtsrat von Rheinenergie an.

Auf Anfrage teilte Reul mit: „über die entsprechenden Vergabeverfahren war ich weder informiert, noch war ich daran in irgendeiner Form beteiligt.“ Die Gefahr eines Interessenkonflikts wegen seiner Doppelfunktion sieht Reul nicht, da „die Lieferverträge mit Rheinenergie zu keinem Zeitpunkt Gegenstand einer Beschlussfassung im Rundfunkrat“ gewesen seien. Es habe deshalb „auch kein Anlass zur Anzeige einer dauerhaften Interessenkollision“ bestanden, wie sie das WDR-Gesetz vorsieht.

Das mit dem WDR-Gesetz ist so eine Sache: Vor meiner Klage hieß es dort eindeutig, dass „kein Mitglied“ und kein Stellvertreter im Rundfunkrat „unmittelbar oder mittelbar“ mit der Anstalt für eigene oder fremde Rechnung Geschäfte machen dürfe, weder als Inhaber noch als anderweitiger „Vertreter eines Unternehmens“. Zum Jahreswechsel 2009/2010 wurde die Vorschrift gestrichen.

Seitdem heißt es im WDR-Gesetz nur noch schwammig, Mitglieder des Rundfunkrats dürften keine wirtschaftlichen oder sonstigen Interessen verfolgen, die geeignet seien, die Erfüllung ihrer Kontrollaufgabe „dauerhaft zu gefährden“. Anders als zuvor werden stellvertretende Rundfunkratsmitglieder von dem Verbot, mit dem WDR Geschäfte zu machen, nicht mehr erfasst.

Interessenskonflikte werden offenkundig

Ebenfalls im Dezember 2009 wurde der CDU-Politiker Reul vom Vollmitglied des Rundfunkrats zum stellvertretenden Mitglied. Wie Reul auf Anfrage mitteilte, unternahm er diesen Schritt nicht, um nach dem Wortlaut des novellierten WDR-Gesetzes keine Interessenkollisionen melden zu müssen. Seit dem 21. Dezember 2009 ist Reul ein mit dreitausend Euro pro Jahr dotiertes Aufsichtsratsmitglied bei Rheinenergie. Aktuell unterhält der WDR Geschäftsbeziehungen zu Rheinenergie im Rahmen seiner Grundversorgung mit Wasser, Gas und Fernwärme. Dafür fielen nach Angaben des WDR-Sprechers Birand Bingül allein in diesem Jahr Kosten von bislang rund zwei Millionen Euro an.

Die Köln Messe und die Köln Messe Service GmbH erhielten in den Jahren 2003 bis 2005 insgesamt sieben Aufträge des WDR, unter anderem für die „Einrichtung Medienforum NRW 2003“. Der frühere Hauptgeschäftsführer der Handwerkskammer Köln, Uwe Nehrhoff, der 2012 verstorben ist, gehörte von Januar 2005 bis Dezember 2006 nicht nur dem WDR-Rundfunkrat an, sondern auch dem Aufsichtsrat der Köln Messe GmbH.

Fragen wirft eine weitere Konstellation auf: Horst Schröder, der seit 2005 die nordrhein-westfälische Filmwirtschaft im Rundfunkrat vertritt, war von Oktober 2007 bis Juni 2011 Geschäftsführer der Firma AV Gründerzentrum NRW GmbH. Bei dieser ist die Filmstiftung NRW, die das Zentrum in diesem Jahr mit 50 000 Euro finanziell unterstützt, einer der drei wichtigsten Gesellschafter. Die Filmstiftung wiederum hat als größten Anteilseigner den WDR mit vierzig Prozent. Schröder war auch Mitglied der Gründungskommission der Filmstiftung.

So schließt sich der Kreis. Wir schreiben das Jahr sieben nach meiner Anfrage

Hubertus Gersdorf, Gerd-Bucerius-Stiftungsprofessor für Kommunikationsrecht und Öffentliches Recht an der Universität Rostock, ist, wie er mir auf Anfrage mitteilte, der „Auffassung, dass Herr Schröder“, indem er einer Tätigkeit als Geschäftsführer der AV Gründerzentrum NRW GmbH nachging, „mittelbar eigene Geschäfte mit dem WDR im Sinne des Paragraphen 13 des WDR-Gesetzes in seiner alten Fassung“, welcher genau dies verbot, „gemacht hat“.

Wie Ruth Hieronymi, Vorsitzende des WDR-Rundfunkrats, auf Anfrage in Absprache mit Horst Schröder mitteilte, sei der WDR „mit zirka zehn Prozent am AV-Gründungszentrum NRW beteiligt“. Eine solche Beteiligung reiche nach dem WDR-Gesetz „nicht aus, um eine Mitgliedschaft im Rundfunkrat auszuschließen“. Auch seien Entscheidungen, die zu möglichen Interessenkollisionen hätten führen können, in Schröders Fall „nicht Gegenstand der Beratungen im Rundfunkrat“ gewesen.

Wie aus der Auskunft des WDR nebenbei hervorgeht, schrieb der Sender Aufträge jahrelang nicht öffentlich aus. Es wurden nur verschiedene Angebote eingeholt. Bis zu einem Urteil des Europäischen Gerichtshofs im Jahr 2007 war der WDR der Auffassung, er dürfe, anders als Behörden, Aufträge freihändig vergeben. Erst seitdem seien „Ausschreibungen vorgenommen worden“, räumt die öffentlich-rechtliche Anstalt nun in ihrer Auskunft ein.

Ihnen raucht der Kopf? Mir auch. Sieben Jahre hat die Recherche gedauert. Doch ich möchte sagen: Es hat sich gelohnt. Vielleicht bekommen andere jetzt etwas schneller und umfassend Auskunft vom Westdeutschen Rundfunk.

Marvin OPPONG

Online am: 03.01.2017
Aktualisiert am: 20.11.2018


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Warum Marvin OPPONG den WDR verklagen musste


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