Bergischer Bote, 10.08.2006

von Ekkehard RÜGER

KOMMENTAR

KOMMENTAR

von Ekkehard RÜGER


Die Ruhrgas-Affäre neigt sich ihrem Ende zu - und offenbart dabei noch einmal zwei Möglichkeiten der Bewertung: eine juristische und eine moralische.

Juristisch, das muss man den Betroffenen zugute halten, war die Sache lange keineswegs eindeutig. Zwar gilt schon seit acht Jahren, dass der Vorwurf der Korruption auch ohne Gegenleistung für den gewonnenen Vorteil erhoben werden kann. Aber ob Ratsmitglieder nun überhaupt Amtsträger und damit bestechlich sind oder nicht, das war bis zuletzt selbst unter Experten strittig. Erst der BGH hat Klarheit geschaffen: Ratsmitglieder sind keine Amtsträger, im Aufsichtsrat aber doch. Befriedigend ist das nicht.

Entsprechend trifft man in Reihen der Beschuldigten bis heute nur selten auf ausgeprägtes Unrechtsbewusstsein. Was sie dabei ausblenden: Jenseits juristischer Feinheiten steht jeder auch in der Verantwortung, eigene Maßstäbe für sein Handeln zu entwickeln. Dafür gibt es den wuchtigen Begriff der Moral. Man kann es auch einfach nur Gespür nennen.

Es gab Politiker, die deswegen daheim geblieben sind. Es gab Aufsichtsräte, die deswegen solche Reisen abgelehnt haben. Dass viele andere mitgefahren sind, verblasst vor diesem Hintergrund als Entschuldigung.